2.109.4 (bru1p): 4. Abstimmung über das Pensionskürzungsgesetz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

[407] 4. Abstimmung über das Pensionskürzungsgesetz.

Der Reichskanzler stellte den in der Ministerbesprechung des Vortages eingehend erörterten Entwurf eines Pensionskürzungsgesetzes zur Abstimmung3.

3

S. Dok. Nr. 108, P. 1.

Der Reichswehrminister der an der Ministerbesprechung vom 27. August nicht teilgenommen hatte, erklärte, daß er aus grundsätzlichen und moralischen Gründen schwerste Bedenken gegen den Gesetzentwurf habe und daß er daher gegen seine Verabschiedung stimmen werde.

Staatssekretär Dr. von Bülow teilte mit, daß er Gelegenheit gehabt habe, fernmündlich die Ansicht seines Ministers zum Gesetzentwurf festzustellen.

Reichsminister Dr. Curtius sei mit Teil 1 des Gesetzentwurfs über die Kürzung des Ruhegeldes bei Privatarbeitsverdienst einverstanden. Dagegen habe er sich gegen die Vorschrift des § 19 des Gesetzentwurfes ausgesprochen4.

4

Vgl. Dok. Nr. 108, Anm. 1.

Der Reichsminister der Finanzen wies erneut in kurzen Worten auf die Gefahr hin, die nach seiner Meinung darin liegen würde, daß das Reichskabinett von einer Initiative in der Frage der Pensionskürzungen Abstand nehmen sollte.

Die Abstimmung ergab die Zustimmung des Reichskabinetts zu den vom Reichsminister der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf mit einem Verhältnis von sieben gegen zwei Stimmen bei drei Stimmenthaltungen.

Ministerialdirektor Dr. Sitzler beantragte namens des abwesenden Reichsarbeitsministers, auch über den Antrag abzustimmen, den Betrag des kürzungsfreien Anrechnungseinkommens von 6000 RM auf 4000 RM herabzusetzen. Dieser Antrag wurde mit allen Stimmen gegen die Stimme des Reichsarbeitsministeriums abgelehnt5.

5

Der RFM übersandte am 31.8.30 dem RR den GesEntw. mit Begründung (RR-Drucks. Nr. 157, Tagung 1930 in R 43 I /2608 , Bl. 90–94). Zur weiteren Behandlung der Vorlage vgl. Dok. Nr. 143, P. 3.

Extras (Fußzeile):