2.130.5 (bru1p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Reichskommissar für das Handwerk.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Reichskommissar für das Handwerk.

Der Reichskanzler gab bekannt, daß durch eine interne Verfügung im Reichswirtschaftsministerium Ministerialdirektor Dr. Reichardt von der Führung der Geschäfte des Reichskommissariats für das Handwerk und das Kleingewerbe vorläufig entbunden und Ministerialrat Dr. Hoppe unter Befreiung von seinem bisherigen Referat einstweilen mit der Wahrnehmung der Geschäfte dieses Reichskommissariats betraut worden sei49.

49

Durch den RT-Beschluß vom 5.4.27 war die Planstelle des RKom. für das Handwerk vom MinR zum MinDir. angehoben worden (RT-Bd. 393, S. 10533 ). Wegen dieser Neufestsetzung war der bisherige RKom. MinR Hoppe durch MinDir. Reichardt abgelöst worden.

Bei den Verhandlungen über die Bildung der Reg. Brüning hatte die WP Reichardts Abberufung und die Wiederernennung Hoppes gefordert (Vermerke Pünders vom 12. u. 22.5.30, R 43 I /2015 , Bl. 59–61). Die WP hatte diese Forderung damit begründet, daß Reichardt als Abteilungsleiter mit Arbeit überlastet sei und nicht „auch noch die vielseitigen Fragen von Handwerk und Kleingewerbe erfolgreich bearbeiten“ könne (MdR Drewitz am 28.5.30 im RT, RT-Bd. 428, S. 5453 ). Gegen die Abberufung Reichardts hatten sich der Reichsverband des dt. Handwerks und der Z-Abg. Esser gewandt (Schreiben an den RK vom 30. 6. und 4.7.30 in R 43 I /2015 , Bl. 65 und 69). StS Trendelenburg hatte am 1.10.30 MinDir. Reichardt von der Führung der Geschäfte des RKom. für das Handwerk entbunden und MinR Hoppe mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Da der RFM und der RSparKom. gegen die Beförderung Hoppes zum MinDirig. Einspruch erhoben hatten, hatte Trendelenburg eine Ministerbesprechung über diese Angelegenheit erbeten (Schreiben vom 1., 2. u. 3.10.30 in R 43 I /2015 , Bl. 73–75).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg fügte hinzu, daß die Wirtschaftspartei gewünscht habe, den Ministerialrat Dr. Hoppe als Ministerialdirigenten mit der Führung dieser Geschäfte betraut zu sehen. Hierzu sei im Etat des Reichswirtschaftsministeriums die Lösung der Aufgabenkreise von der Stelle des dritten Ministerialdirektors und die Einsetzung einer Dirigentenstelle notwendig.

Der Reichssparkommissar habe gegen diese Änderung Bedenken geäußert. Nach seiner Auffassung sei die Stellung eines dritten Ministerialdirektors im Reichswirtschaftsministerium nicht unbedingt notwendig.

[501] Jahrelang sei das Reichswirtschaftsministerium mit zwei Abteilungsleitern, zwei Dirigenten und dem Reichskommissar für das Handwerk als Ministerialrat ausgekommen. Diese Besetzung der leitenden Stellen sei allerdings außerordentlich schwach gewesen, da der Staatssekretär wegen seiner Tätigkeit im Völkerbund, Ministerialdirektor Posse bei Leitung von Handelsvertragsverhandlungen und der damalige Ministerialdirektor Dr. Schäffer durch Reparationsverhandlungen sehr häufig ins Ausland hätten reisen müssen. Nur weil der Minister damals 3½ Jahre im Amt gewesen sei, habe sich dieser Zustand aufrechterhalten lassen.

Nach seiner Auffassung sei das Reichswirtschaftsministerium mit 3 Direktoren und 2 Dirigenten nicht übersetzt. Soviel ihm bekannt sei, bestehe nicht die Absicht, Ministerialdirektor Dr. Reichardt vollständig auszuschalten. Es käme in Frage, ihn als Reichskommissar zu belassen, aber die Geschäfte Ministerialrat Hoppe zu übertragen.

Um den Bedenken des Reichssparkommissars Rechnung zu tragen, sei er aber bereit, eine der drei Ministerialdirektor-Stellen wegfallen zu lassen, wenn sie frei würde, gegebenenfalls durch Übertritt eines der Ministerialdirektoren in einen anderen Wirkungskreis.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg schlug vor, die Bindung der Stelle des Reichskommissars für das Handwerk und Kleingewerbe von der dritten Ministerialdirektorstelle zu lösen, die drei Ministerialdirektoren im Etat zu belassen und die zweite Dirigentenstelle wieder einzusetzen.

Nachdem der Reichskanzler auf die politische Bedeutung der Frage hingewiesen hatte und auf die Zusage, die bei der Kabinettsbildung in dieser Richtung gegeben worden sei, führte der Reichssparkommissar aus, daß er keine Bedenken geltend machen wolle, wenn sichergestellt würde, daß das Reichswirtschaftsministerium in absehbarer Zeit in zwei Abteilungen organisiert würde. Er halte eine dritte Abteilung für sachlich nicht gerechtfertigt.

Der Reichsminister der Finanzen wollte zu der politischen Frage nicht Stellung nehmen, sprach sich aber gegen die Schaffung einer neuen Dirigentenstelle aus.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, Vertreter des Handwerks wollten lieber mit Hoppe zu tun haben, als mit dem gegenwärtigen Reichskommissar.

Die Wirtschaftspartei würde sich aber damit abfinden, wenn an der gegenwärtigen Gestaltung des Etats des Reichswirtschaftsministeriums nichts geändert würde.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte daraufhin, daß der Etat des Reichswirtschaftsministeriums in seiner bisherigen Gestaltung nicht geändert werden würde, wenn die Wirtschaftspartei damit einverstanden wäre.

Ministerialdirektor Dr. Reichardt könne Reichskommissar bleiben; die Entbindung von der Führung der Geschäfte werde dann damit begründet werden, daß er anderweit benötigt werde.

Die Änderung des Etats nach den bisherigen Wünschen der Wirtschaftspartei sei im Sommer daran gescheitert, daß es der Wirtschaftspartei nicht gelungen sei, von den übrigen Parteien die Zustimmung zu erlangen.

[502] Generalsekretär Hermann50 solle sich auch gegen eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes ausgesprochen haben.

50

Carl Hermann, Generalsekretär und Zweites Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Reichsverbands des dt. Handwerks; MdR (WP).

Er sage zu, daß an der Regelung, die inzwischen getroffen worden sei, nichts geändert werde, solange er die Geschäfte des Reichswirtschaftsministers führe.

Der Reichskanzler stellte fest, daß hinsichtlich des Reichskommissars für das Handwerk und Kleingewerbe im Etat des Reichswirtschaftsministeriums keine Änderung eintreten soll. Die Führung der Geschäfte soll weiter Ministerialrat Dr. Hoppe übertragen bleiben51.

51

Die Ernennung Hoppes zum RKom. für das Handwerk wurde von den handwerklichen Berufsverbänden begrüßt (verschiedene Schreiben in R 43 I /2015 , Bl. 94–107). Dagegen bedauerte die Hauptgemeinschaft des dt. Einzelhandels die Abberufung Reichardts (Durchschrift eines Schreibens an Reichardt vom 11.10.30 in R 43 I /2015 , Bl. 84–85).

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