2.152.3 (bru1p): 3. Entwurf eines Gesetzes über den weiteren Abbau und die Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

3. Entwurf eines Gesetzes über den weiteren Abbau und die Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft.

Nach kurzer Aussprache verabschiedete das Reichskabinett den in der Anl. 6 beiliegenden Entwurf eines Gesetzes über den weiteren Abbau und die Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft mit der Maßgabe, daß in den Gesetzentwurf eine besondere Bestimmung aufgenommen wird, durch die die Außerkraftsetzung des Reichsmietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes von der Voraussetzung abhängig gemacht wird, daß bis zum 1. April 1936 – das ist an dem für die Außerkraftsetzung vorgesehenen Tage ein soziales Mietrecht durch eine Novelle zum Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen worden ist7.

7

Der GesEntw. setzte das Wohnungsmangelgesetz (RGBl. 1920, S. 949 ) zum 1.4.34 außer Kraft und änderte Bestimmungen des Reichsmietengesetzes (RGBl. 1922, S. 273 ) und des Mieterschutzgesetzes (RGBl. 1923 I, S. 353 ).

Extras (Fußzeile):