2.21.3 (bru1p): 3. Personalsache.

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3. Personalsache.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete teilte mit, daß Staatssekretär Schmid die Amtsgeschäfte im Reichsministerium für die besetzten Gebiete wieder übernommen habe33. Er, der Reichsminister für die besetzten Gebiete, sehe keine Veranlassung, hiergegen etwas zu unternehmen. Staatssekretär Schmid habe ihm übrigens nur zur persönlichen Kenntnisnahme mitgeteilt, daß er wahrscheinlich schon zum 1. Juni sein Abschiedsgesuch einreichen werde. Jedenfalls werde Staatssekretär Schmid noch vor Auflösung des Ministeriums seinen Abschied nehmen.

33

StS Schmid hatte am 27.4.30 seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen (Durchschlag eines Schreibens des RMbesGeb. an MinDir. Zechlin vom 29.4.30 in R 43 I /995 , Bl. 295), obwohl das Kabinett noch nicht endgültig den Urlaub des StS für beendet erklärt hatte: vgl. Dok. Nr. 7, P. 2.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers äußerte sein lebhaftes Befremden über dieses Vorgehen des Staatssekretärs Schmid. Er führte aus, daß er einem Kabinettsbeschluß nicht zustimmen könne, der sich mit der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch Staatssekretär Schmid einverstanden erkläre. Andererseits werde er aus einem derartigen Beschluß für seine Person keine Konsequenzen ziehen.

Auch der Reichsminister des Innern äußerte lebhafte Bedenken gegen das Vorgehen des Staatssekretärs Schmid. Er wies darauf hin, daß der Kabinettsbeschluß vom 3. April dahin gegangen sei, daß zunächst bis zur Osterpause eine Änderung des bisherigen Zustandes, also der Beurlaubung des Staatssekretärs[74] Schmid, nicht herbeigeführt werden solle. Nach diesem Termin solle sich das Reichskabinett dem Beschluß vom 3. April zufolge erneut mit der Angelegenheit befassen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete betonte, daß er eine andere Auffassung über die Dinge habe. Staatssekretär Schmid habe auf seinen, des Reichsministers für die besetzten Gebiete, ausdrücklichen Wunsch den Wiederantritt des Dienstes bis Ende April aufgeschoben. Dieser Termin sei nunmehr abgelaufen. Nach seiner Auffassung sei er, der Reichsminister für die besetzten Gebiete, nicht berufen, einen falschen Beschluß des vorigen Reichskabinetts wieder in Ordnung zu bringen. Im übrigen gehe auch der Wunsch der Fraktion der Deutschen Volkspartei dahin, daß Staatssekretär Schmid wieder seine Amtsgeschäfte übernehme. Der Parteiführer Dr. Scholz habe diesen Wunsch dem Herrn Reichskanzler ausdrücklich übermittelt34.

34

In einem Schreiben vom 4.4.30 hatte der DVP-Vorsitzende Scholz dem RK mitgeteilt, daß die Partei „begreiflicherweise entscheidenden Wert“ darauf lege, daß ihr Fraktionskollege Schmid weiterhin StS im RMinbesGeb. bleibe (R 43 I /995 , Bl. 292).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers führte aus, daß auf jeden Fall das Reichskabinett vor dem Wiederantritt des Dienstes durch Staatssekretär Schmid hätte gefragt werden müssen, ob es mit dem Wiederantritt einverstanden sei.

Der Reichsarbeitsminister bat zu überlegen, ob es nicht möglich sei, den Urlaub des Staatssekretärs Schmid nochmals zu verlängern.

Demgegenüber erklärte der Reichsminister für die besetzten Gebiete daß Staatssekretär Schmid eine Verlängerung seines Urlaubs ablehne.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß ein befriedigender Ausweg gefunden werden müsse. Er erklärte sich bereit, mit Staatssekretär Schmid über die Angelegenheit zu sprechen und vielleicht auch eine nochmalige Verlängerung des Urlaubs ihm vorzuschlagen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte sich mit einer Besprechung des Herrn Reichskanzlers mit Staatssekretär Schmid gern einverstanden. Er wies jedoch darauf hin, daß diese Angelegenheit für Staatssekretär Schmid persönlich nach seinen eigenen Darlegungen und auch für die Deutsche Volkspartei eine politische Prestigefrage geworden sei.

Der Reichsminister der Finanzen vertrat die Auffassung, das Reichskabinett müsse sich mit dem Dienstantritt des Staatssekretärs Schmid abfinden. Eine andere Entscheidung werde jetzt einen unfreundlichen Akt gegen die Deutsche Volkspartei darstellen. Vielleicht hätte damQuassoals gleich nach der Abstimmung des Staatssekretärs Schmid gegen das Kabinett Müller die Situation anders gelegen. Wenn das frühere Kabinett sich damals auch zu noch anderen Maßnahmen als zu einer Beurlaubung des Staatssekretärs Schmid entschlossen hätte, hätte die Fraktion der Deutschen Volkspartei sich möglicherweise damit abgefunden.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies darauf hin, daß in Wirklichkeit Staatssekretär Schmid dem Reichskabinett vorschreibe, was es zu tun habe. Acht Mitglieder des Kabinetts Müller gehörten auch dem jetzigen Reichskabinett an. Diesen habe Staatssekretär Schmid damals auch sein Mißtrauen ausgesprochen.[75] Er betonte nochmals, daß er einem Beschluß des Kabinetts auf Zustimmung zum Dienstantritt des Staatssekretärs Schmid nicht zustimmen könne, aber für seine Person aus einem derartigen Beschluß keine Konsequenzen ziehen wolle.

Der Reichswehrminister führte gleichfalls aus, daß er einem derartigen Kabinettsbeschluß nicht zustimmen könne. Vielleicht könne Staatssekretär Schmid ein paar Tage Dienst tun und dann wieder beurlaubt werden. Auf jeden Fall müsse es verhindert werden, daß Staatssekretär Schmid an Kabinettssitzungen teilnehme.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete sagte zu, daß Staatssekretär Schmid ihn nicht in den Kabinettssitzungen vertreten werde.

Der Reichsminister des Innern betonte die Notwendigkeit einer öffentlichen Klarstellung, auch in der Presse, daß Staatssekretär Schmid nicht von sich aus gegen den Willen des Reichskabinetts seinen Dienst wieder antreten könne.

Auf Grund der vorangegangenen Aussprache faßte das Reichskabinett folgenden Beschluß: Die Reichsregierung wird Staatssekretär Schmid durch den Reichsminister für die besetzten Gebiete mitteilen lassen, wann sie seinen politischen Urlaub für beendet hält35.

35

Vgl. Dok. Nr. 30, P. 7.

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