2.223.2 (bru1p): 2. Stützungsaktion für das Deutschtum in Pommerellen.

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2. Stützungsaktion für das Deutschtum in Pommerellen.

Der Reichskanzler berichtete über die ihm von den Führern des Deutschtums in Pommerellen zugegangenen Klagen1. Er glaubte, diesen Beschwerden besonders auch deshalb Beachtung schenken zu sollen, weil anläßlich der parlamentarischen Verabschiedung des deutsch-polnischen Liquidationsabkommens2 zweifellos gerade den Deutschen Pommerellens Versprechungen gemacht[798] worden seien, die einen Umschwung in ihrer Haltung und damit einen positiven Ausgang der Abstimmungen ermöglicht hätten3.

1

Vgl. Dok. Nr. 209.

2

Dt.-Poln. Liquidationsabkommen vom 31.10.29, RGBl. 1930 II, S. 549 .

3

Vgl. die Ausführungen des Berichterstatters MdR Rheinbaben zum Liquidationsabkommen am 7.3.30 über den festen Willen der RReg. und aller Parteien, die Minderheitenpolitik aktiv fortzuführen (RT-Bd. 427, S. 4184 ).

Die deutschen Verbände klagten jetzt über eine nicht genügende Zusammenfassung der an ihrer Betreuung beteiligten Reichsressorts, über mangelhaftes Verständnis der vom Reich beauftragten lokalen Instanzen und über nicht voll genügende Zusammenarbeit mit den deutschen Konsularbehörden4. Der Reichskanzler stellte daher zur Erwägung, ob nicht Reichsminister Treviranus mit der Federführung bei der Hilfsaktion für Pommerellen betraut werden könne und bat ferner das Auswärtige Amt zu prüfen, ob nicht ein stärkeres Heranziehen von Persönlichkeiten, die in der inneren Verwaltung ausgebildet seien, für die in Frage kommenden Konsulate zweckmäßig wäre5. Der Reichskanzler betonte, daß er persönlich von der besonderen Fürsorge für die Pommerellen-Deutschen, wie sie ihm in der letzten Zeit auferlegt worden sei, entlastet werden müsse.

4

Der dt. Abg. im poln. Sejm Oberstleutnant a. D. Graebe hatte in einem Schreiben an den RK vom 7.1.31 noch einmal die Beschwerden der Pommerellen vorgetragen. Er hatte u. a. vorgeschlagen, den RM Treviranus mit der Betreuung der Pommerellen zu betrauen (R 43 I /550 , Bl. 200–202).

5

Die Entsendung von Verwaltungsbeamten in die dt. Konsulate in Polen hatte ORegR Planck in seinem Referentenvortrag vorgeschlagen (R 43 I /550 , Bl. 198–199).

Der Reichsminister der Finanzen machte darauf aufmerksam, daß es gefährlich sei, über die mit der Ossa zusammenhängenden Fragen in größerem Kreise zu verhandeln. Sorgfältigste Geheimhaltung dieser Dinge sei notwendig. Nach seiner Ansicht sei das Verhalten der von der Ossa beauftragten Stellen in Pommerellen durchaus korrekt.

Staatssekretär Dr. von Bülow führte aus, daß nach seiner Meinung der tiefere Grund für die Klagen aus Pommerellen die Beschränktheit der Mittel sei6. Für ganz besonders wesentlich halte er die Gewährung eines Weizeneinfuhrkontingents, das vom Auswärtigen Amt immer sehr befürwortet, vom Handelspolitischen Ausschuß aber abgelehnt worden sei.

6

Ein Schreiben des StS v. Bülow vom 20.1.31 an den StSRkei über die schwierige finanzielle Situation der Ossa und die Stützungsmaßnahmen in Pommerellen befindet sich in R 43 I /550 , Bl. 205–210.

Staatssekretär Dr. von Bülow warnte vor Neuorganisationen, die große außenpolitische Gefahren mit sich bringen und schließlich das Deutschtum in Pommerellen mit nur noch größeren Schäden bedrohen würden. Er schlug vor, den neuen Gesandten in Warschau7 damit zu betrauen, zunächst einmal nachzuprüfen, ob und welche Änderungen bei den Konsulaten in Pommerellen vorteilhaft wären.

7

Gesandter v. Moltke, Nachfolger des im Dezember 1930 verstorbenen Gesandten Rauscher.

Das Reichskabinett beschloß:

1. Es wird erneut festgelegt, daß die einzelnen Ressorts bei abschließender Erledigung von Spezialfragen in eigener Zuständigkeit die politischen Gesichtspunkte gegenüber sonst vielleicht allein ausschlaggebenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten voranzustellen haben.

[799] 2. Die den Pommerellen-Deutschen besonders wichtige Frage der Gewährung eines Weizeneinfuhrkontingents soll erneut aufgegriffen und vordringlich entschieden werden.

3. Jedes Ressort soll bei Behandlung von Pommerellen betreffenden Fragen nur in enger Fühlungnahme mit den anderen für diese Fragen politisch zuständigen Stellen vorgehen, um Schaden zu vermeiden und die vorhandenen positiven Möglichkeiten zusammenzufassen.

4. Aus diesem Gesichtspunkte heraus wird ein Kabinettsausschuß aus den Reichsministern des Auswärtigen, der Finanzen, für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichsminister Treviranus gebildet, welcher Ausschuß die Lage des Deutschtums in Pommerellen grundsätzlich prüfen soll. Die Beratungen sollen sofort beginnen. Einladung ergeht von dem federführenden Auswärtigen Amt8.

8

Eine Besprechung der beteiligten Ressorts am 29. 1. blieb ohne Ergebnis (Aufzeichnung Plancks vom 2.2.31, R 43 I /550 , Bl. 247; Aufzeichnung des AA über diese Besprechung ebda., Bl. 254–257). Zum Fortgang der Beratungen über die Stützungsaktion s. Dok. Nr. 252, P. 5.

5. Der Ausschuß soll prüfen, ob und inwieweit den Wünschen der deutschen politischen Führer Pommerellens auf Zusammenfassung und Verstärkung der Hilfsmaßnahmen Rechnung getragen werden kann.

Vor allem legt das Kabinett Wert auf eine klare Stellungnahme des gebildeten Kabinettsausschusses zu der Frage, ob die vorhandenen oder ergänzend noch in Vorschlag zu bringenden wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen angesichts der finanziellen Notlage des Reichs überhaupt weiterhin ausreichen werden, um die Aufrechterhaltung des bisherigen politischen Kurses zu verantworten, das Deutschtum in Pommerellen zum Aushalten auf seinem schweren Posten weiterhin zu ermuntern.

6. Entsprechend dem Vorschlag des Auswärtigen Amts soll der neue Deutsche Gesandte in Warschau in persönlicher Fühlungnahme prüfen, ob dem von den Führern des Deutschtums in den an Polen abgetretenen Gebieten vorgebrachten Wunsch nach stärkerer Heranziehung von Persönlichkeiten mit örtlicher Verwaltungserfahrung bei den dortigen Konsularvertretungen Rechnung getragen werden kann.

7. Vorstehende Gesichtspunkte gelten entsprechend für den Freistaat Danzig.

Die Ministerbesprechung wurde hierauf geschlossen.

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