2.243.1 (bru1p): 1. Ergänzung zum Haushalt für 1931

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[869] 1. Ergänzung zum Haushalt für 1931

Auf Antrag des Reichsministers der Finanzen genehmigt das Reichskabinett die Vorschläge der schriftlichen Vorlage vom 13. Februar 19311 […]. Im Einzelplan III wurde Kap. 3 Titel 8 auf Antrag des StS in der Reichskanzlei mit Zustimmung des R.M.d.Fin. um 2500 RM erhöht2.

1

In seiner Vorlage vom 13.2.31 hatte der RFM folgende Ergänzungen zum Etat 1931 vorgeschlagen:

1.Übernahme einer Garantie bis zu 500 000 RM für die Gewährung von Krediten an die durch Windbruch im schlesischen Gebirgsland geschädigten Waldbesitzer;

2.Verwendung der 33 Mio RM Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer- und Tabakzollerhöhung vom 1.12.30 (RGBl. I, S. 524 ) zur Unterstützung der Tabakindustrie;

3.Verteilung der vom RR bei der Finanz- und Versorgungsverwaltung beschlossenen Globalstreichung von 10 Mio RM auf die Einzeltitel;

4.Absetzung der in den Reichsministerien bis zum 31.12.30 freigewordenen 52 Beamtenstellen vom Etat;

5.Absetzung der um 5 Mio RM herabgesetzten Polizeikostenzuschüsse an die Länder;

6.Einsetzen von 3,52 Mio RM in den Etat für die Mansfeld AG;

7.Anforderung von 500 000 RM für das Statistische Reichsamt;

8.Nachtrag von 212 700 RM für die Abwicklung des Reichswasserschutzes im Jahre 1931 (R 43 I /882 , Bl. 16–22).

2

Bei diesem Titel handelte es sich um Ausgaben der Reichszentrale für Heimatdienst.

Der Reichspostminister wies darauf hin, daß die im Einzelplan XV des Reichsfinanzministeriums vorgesehene Grenzdienstzulage an die Zollbeamten im Grenzaufsichtsdienst höchstwahrscheinlich zu Berufungen in seiner Verwaltung führen werden. In seiner Beamtenschaft stehe man nämlich auf dem Standpunkt, daß gewisse Funktionen im Außendienst, z. B. der Dienst der Autofahrer auf dem Lande und der Dienst der Bahnpostfahrer, ebenso gefährlich sei wie der Dienst der Grenzzollbeamten.

Anträge stellte der Reichspostminister jedoch nicht.

Der Reichssparkommissar erklärte, daß er bei den Vorberatungen über die Aufstellung des Ergänzungshaushalts in zwei Punkten Vorschläge gemacht habe, die über die Vorlage des Reichsministers der Finanzen hinausgingen:

a) Er habe sich für eine frühere Auflösung der im Einzelplan XX Kapitel 9 Titel 7 a vorgesehenen Entschädigungsstelle (Polenschädenkommissar) ausgsprochen.

b) Er habe ferner eine weitergehende Stelleneinsparung bei den Landesfinanzämtern und Finanzämtern vorgesehen.

Er wolle nicht unterlassen, dies besonders hervorzuheben. Bezüglich des zweiten Punktes nehme er an, daß seine, dem Reichsminister der Finanzen, hierzu vorliegenden Gutachten noch nachträglich zum Gegenstand weiterer Besprechungen gemacht werden würden3.

3

Der Rechnungshof hatte in seinen Vorschlägen zur Herbeiführung von Ersparnissen für den Reichshaushaltsplan des Rechnungsjahres 1931 die Zusammenlegung mehrerer Landesfinanzämter angeregt (Schreiben Saemischs vom 7.10.30, R 43 I /881 , Bl. 311–349, hier Bl. 312–314). Das Schreiben vom 7.10.30 war ein Nachtrag zu einem Gutachten des Rechnungshofs vom 4.10.30 über Ersparnismöglichkeiten im Reichshaushalt 1931 (R 43 I /881 , Bl. 229–303).

Hierzu bemerkte der Reichsminister der Finanzen daß die Landesfinanzamtspräsidenten zur Besprechung dieses Themas für den kommenden Tag (18. Februar) nach Berlin eingeladen seien.

[870] Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte, daß das Reichswirtschaftsministerium seine Etatsvorschläge für die Sachausgaben auf der im Juli 1930 maßgebend gewesenen Preisgrundlage aufgestellt habe.

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