2.48.3 (bru1p): 3. Kundgebung aus Anlaß der Räumung der besetzten Gebiete.

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[202] 3. Kundgebung aus Anlaß der Räumung der besetzten Gebiete.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bat vor Eintreten in eine sachliche Beratung, die Frage der Federführung für den Entwurf der geplanten Kundgebung zu klären. Er beanspruchte die Federführung für sich.

Hiergegen wurden Bedenken nicht geltend gemacht.

Er schlug sodann vor, den vorliegenden, den Herren Reichsministern von der Reichskanzlei zugeleiteten Entwurf4 am kommenden Tage in seinem Ministerium in engerem Kreise einer nochmaligen Durchprüfung zu unterziehen.

4

Die Entwürfe der Verlautbarung befinden sich in R 43 I /201 , Bl. 64–67, Bl. 120 bis 121 (Entw. des AA vom 14. 6.), Bl. 152–155.

Das Kabinett war hiermit einverstanden.

An der Besprechung im Rheinministerium sollen teilnehmen: der Staatssekretär in der Reichskanzlei, Staatssekretär des Reichsministeriums des Innern, Zweigert, Ministerialdirektor Gaus vom Auswärtigen Amt und Staatssekretär Dr. Meissner.

Staatssekretär Dr. Meissner brachte die bereits in einer früheren Kabinettssitzung erörterten Frage der Mitunterzeichnung der Kundgebung durch die präsidierenden Mitglieder der an der Besetzung beteiligten Länder nochmals zur Sprache5. Er erklärte, daß der Herr Reichspräsident sich der Anregung der Länder zunächst ablehnend gegenüber verhalten habe, da er die Schwierigkeiten einer Verhandlung mit den Ländern über die Formulierung eines gemeinsamen Textes habe vermeiden wollen.

5

S. Dok. Nr. 45, P. 6.

Staatssekretär Weismann habe aber erklärt, daß der preußische Ministerpräsident den Entwurf ohne weiteres unterzeichnen werde, sobald der Herr Reichspräsident den Wortlaut gebilligt habe. Unter diesen Umständen glaube er, daß der Herr Reichspräsident seine ursprünglich ablehnende Haltung vielleicht ändern werde, wenn auch die übrigen Länder bereit seien, den von dem Reichspräsidenten gebilligten Text ohne weiteres anzuerkennen.

Ministerialdirektor Nobis erklärte, daß er von sämtlichen an der Besetzung beteiligten Ländern fernmündlich eine entsprechende Zusage erhalten habe.

Staatssekretär Meissner erwiderte darauf, daß er hoffe, dem Herrn Reichspräsidenten in den nächsten Tagen in der Sache Vortrag halten zu können, und daß er die Entscheidung des Herrn Reichspräsidenten alsdann sofort an die beteiligten Stellen bekanntgegeben werde.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett gegen die Mitunterzeichnung der gemeinsamen Kundgebung durch die präsidierenden Mitglieder der an der Besetzung beteiligten Länder keine Bedenken habe, sofern der Herr Reichspräsident gleichfalls sein Einverständnis erklären werde, daß hierbei aber vorausgesetzt sei, daß die Länder den von der Reichsregierung vorgeschlagenen Wortlaut der Kundgebung ohne weiteres unterzeichnen würden, nachdem[203] der Herr Reichspräsident durch seine Unterschrift den Text festgelegt habe6.

6

Die Kundgebung wurde nur vom RPräs. und von der RReg. unterzeichnet. Die vom RPräs. vollzogene Urkunde übersandte StS Meissner am 21.6.30 der Rkei (R 43 I /201 , Bl. 171–175). Der Aufruf ist veröffentlicht in Schultheß 1930, S. 159 f. sowie in Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S. 222 f.

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