2.95.1 (bru1p): Osthilfeprogramm.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Osthilfeprogramm.

Zur Beratung stand im einzelnen die Organisation der Oststelle auf der Grundlage der anliegenden beiden Vorschläge1.

1

Die Oststelle sollte die im 3. Abschnitt der NotVO vom 26.7.30 (RGBl. I, S. 316 ) verkündeten Osthilfemaßnahmen durchführen. Nach dem Vorschlag I sollte der dem RK untergeordneten Oststelle folgende Angelegenheiten übertragen werden: Vom RIMin. die Frachtenerleichterung, die Erleichterung kommunaler Lasten, die Senkung der Schiffahrtsabgaben, die sonstigen für den Osten in Betracht kommenden Maßnahmen und die Restaufgaben aus dem Ostpreußengesetz; aus dem RWiMin. die Hilfsmaßnahmen für Gewerbe, Handel und Handwerk; aus dem REMin. die Umschuldung, die Betriebssicherung, der Vollstreckungsschutz und die Restaufgaben aus dem Ostpreußengesetz; aus dem RArbMin. die landwirtschaftliche Siedlung und der Landarbeiterwohnungsbau; aus dem RVMin. die Förderung des Eisenbahnbaus. Vorschlag II bestimmte: „Um eine einheitliche Durchführung der zur Linderung der Not in den Ostgebieten vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen, wird eine Oststelle errichtet, die dem Reichskanzler unterstellt ist Der Geschäftsbereich der für die Durchführung zuständigen Reichsministerien bleibt unberührt“ (R 43 I /1822 , Bl. 14–15).

[361] Der Reichsminister des Innern führte aus, es sei am besten, einen Arbeitsausschuß des Reichskabinetts für die Osthilfe zu bilden, zu dem die in Betracht kommenden preußischen Ressorts hinzuzuziehen seien. Aus dem Arbeitsausschuß könne man dann eine Art Exekutivkomitee bilden. Den Vorschlag I halte er für unnöglich, dem Vorschlage II stimme er zu.

Der Reichsminister der Finanzen machte darauf aufmerksam, daß in den landwirtschaftlichen Fragen eine Zusammenarbeit mit Preußen unbedingt geboten sei, weil die gesamte Verwaltung in preußischer Hand liege. Nach seiner Ansicht müsse die letzte Entscheidung in den Ostfragen dem Reichskanzler obliegen, der sich mit dem Preußischen Ministerpräsidenten ins Benehmen setzen müsse2. Dem Reichstag gegenüber sei dann der Reichskanzler für die getroffenen Maßnahmen verantwortlich.

2

Der RK und der PrMinPräs. hatten sich, einem Vorschlag Brauns folgend (Schreiben an den RK vom 29.7.30, R 43 I /1822 , Bl. 8–10), bereits in einer Besprechung über das vom RFM angeregte Verfahren geeinigt (ungezeichneter Aktenvermerk vom 1.8.30 in R 43 I /1822 , Bl. 11).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte die Notwendigkeit einer völligen Klärung der Verantwortlichkeit. Jedenfalls sei ein Kompromiß zwischen den beiden Vorschlägen I und II nicht möglich.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, daß in früheren Jahren häufiger entweder nach Art des Vorschlages I oder nach Art des Vorschlages II verfahren worden sei. Als Beispiel für den Vorschlag I wolle er den Reichskommissar für Rhein und Ruhr3 nennen, aus dem später das Rheinministerium entstanden sei, als Beispiele für Vorschlag II das Reparationsgremium der Reichsministerien4 und den Handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung5. Mit den letztgenannten beiden Gremien habe man nach seiner Auffassung so gute Erfahrungen gemacht, daß man auch jetzt sich für den Vorschlag II entscheiden solle. Entscheide man sich für den Vorschlag I, so werde in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, als ob ein neues Ressort geschaffen werde. Dieser Eindruck sei unbedingt zu vermeiden.

3

Die Einsetzung eines RKom. für die besetzten rheinischen Gebiete ging auf einen Beschluß des Kabinetts Scheidemann zurück: diese Edition, Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 102, P. 1.

4

Das Reparationsgremium war ein gemeinsamer Beratungsausschuß des AA, des RFMin. und des RWiMin.

5

Der HPA der RReg. war im März 1925 zur Koordinierung der Ressortinteressen von AA, RWiMin., RFMin. und REMin. konstituiert worden: s. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 26, Anm. 7.

Staatssekretär Dr. Geib und Staatssekretär Dr. Gutbrod sprachen sich ebenfalls für den Vorschlag II aus.

Der Reichskanzler betonte, daß die Angelegenheit theoretisch nunmehr genügend geklärt sei. Es sei geboten, nunmehr anschließend nur im Kreise der Minister über die Angelegenheit sich schlüssig zu werden.

Extras (Fußzeile):