1.162.2 (bru2p): 2. Rheinische Landesbank.

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2. Rheinische Landesbank.

Präsident KleinerKleiner gab einen Überblick über die Lage9. Die Provinz habe sich bei der Landesbank festgefahren. Kommunale Forderungen beständen in Höhe von mehr als ½ Milliarde. Bis Mitte August seien 15–25 Millionen erforderlich, im übrigen werde eine Stillhalteaktion der Gläubiger durchzuführen sein. Die Reichsbank werde Kommunalwechsel diskontieren müssen10.

9

Zur letzten Beratung der RReg. über die Situation der Rheinischen Landesbank s. Dok. Nr. 405, P. 4c.

10

R 43 I /651 , Bl. 13–14 enthält eine undatierte Bilanz der Rheinischen Landesbank, die wahrscheinlich zwischen dem 22. und dem 28.7.31 angefertigt worden ist; nach dieser Rechnung betrugen die Aktiva der Bank 642,095 Mio RM, die Passiva 642,56 Mio RM. Unter den Aktiven der Landesbank befanden sich rund 523 Mio RM Forderungen an Kommunen. Von diesen 523 Mio RM waren rund 150 Mio RM kurzfristig fällig. Die größeren Posten verteilten sich folgendermaßen: Köln rund 120 Mio RM (davon 40 Mio RM kurzfristig), Rheinprovinz 66 Mio RM (17 Mio RM kurzfristig), Wuppertal 50 Mio RM (7 Mio RM kurzfristig), Duisburg-Hamborn 34 Mio RM (8,5 Mio RM kurzfristig), Mülheim-Ruhr 22 Mio RM (16 Mio RM kurzfristig), Düsseldorf 23 Mio RM (14 Mio RM kurzfristig), Essen 16,5 Mio RM (10,7 Mio RM kurzfristig), Solingen 12,1 Mio RM (4,8 Mio RM kurzfristig). Die restlichen Forderungen verteilten sich in verschiedenen Höhen auf etwa 300 Kommunen (Durchschrift einer Aufzeichnung des MinR Olscher vom RFMin. vom 24.7.31, R 43 I /2372 , S. 163).

Der Reichskanzler hielt dies für unvereinbar mit der Reichsbankpolitik.

Der Reichsbankpräsident war der gleichen Auffassung11. Er war bereit, der Rheinischen Landesbank mit etwa 5 Millionen über die nächsten Tage hinweg zu helfen, wenn Preußen die Haftung übernehme.

11

Laut Schäffers Tagebuch erklärte Luther: „Hier kann ich Wechsel von Kommune zu Kommune nicht nehmen. Das sind doch klare Reitwechsel“ (IfZ ED 93, Bd. 12, Bl. 474).

Ministerialrat AbramowitzAbramowitz erklärte, in den nächsten Tagen finde eine Versammlung der Gläubiger der Bank statt. Die Kommunen hätten bereits Wertpapiere zur Verfügung gestellt, die aber zur Zeit nicht verwertet werden könnten. Insgesamt würden etwa 75 Millionen an Papieren aus den Kommunen herausgeholt werden können12.

12

MinR Abramowitz hatte sich wegen der Weigerung der Rbk, der Rheinischen Landesbank einen Kredit zu gewähren, mit Schreiben vom 28.7.31 an StS Pünder gewandt. Abramowitz hatte darauf hingewiesen, daß nunmehr ein Konkurs der Landesbank nicht zu umgehen sei. Der Landesbank seien zur Zeit über 230 Mio RM als Liquiditätsreserve der rheinischen Sparkassen anvertraut. Wenn die Öffentlichkeit anläßlich des Konkurses erfahre, daß ein solcher Riesenbetrag von Sparguthaben verloren sei, dann werde ein Run auf die Sparkassen nicht mehr aufzuhalten sein. Von diesem Run würden nicht nur die pr. Sparkassen, sondern auch die saarländischen Sparkassen berührt werden, weil die Saarländer entgegen der Anordnung der Regierungskommission bei der Landesbank ihr Geld angelegt hätten. Mit dem Konkurs der Landesbank würden zwangsläufig die Rheinprovinz als Gewährsträgerin und die Kommunen als Schuldner der Bank in Konkurs gehen müssen. „Schließlich möchte ich noch erwähnen, daß die Landesbankzentrale eine ausländische Anleihe in Höhe von ca. 40 Millionen Dollar aufgenommen hat, die sofort fällig wird, wenn eine Landesbank in Konkurs gerät. Was das bei einem Kursstand der Anleihe von ca. 40% für das gesamte Wirtschaftsleben bedeutet, brauche ich wohl des Näheren nicht auseinanderzusetzen. […] [Die] Landesbank reißt mit sich nicht nur die Rheinprovinz, die Kommunen und die Sparkassen, sondern auch andere Landesbanken, insbesondere die Landesbankenzentrale, die über 12 Millionen RM von der Landesbank zu fordern hat. Ich kann mich unter diesen Umständen nicht bei der Entscheidung der Reichsbank beruhigen und darf daher nochmals die Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, richten, diesem großen Problem im letzten Augenblick Ihr Interesse zuzuwenden“ (R 43 I /651 , Bl. 15–16).

[1449] Der Preußische Finanzminister erklärte, Preußen hätte bereits 35 Millionen an die Rheinische Landesbank gegeben. Die Staatsregierung sei finanziell vollkommen festgefahren.

Der Reichskanzler erwiderte hierauf, Preußen werde die 5 Millionen schaffen müssen. Er habe rechtzeitig vor übermäßig optimistischer Beurteilung des preußischen Etats gewarnt. Preußen müsse nun über die Schwierigkeiten hinwegkommen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich bereit zu helfen. Die Vertreter der zuständigen Ressorts müßten sofort über die Beschaffung der 5 Millionen beraten. 30–40 Millionen würden wohl nicht darüber hinaus zu beschaffen sein. Kurzfristige Schulden der Bank müßten in langfristige umgewandelt werden.

Der Reichskanzler ersuchte, bis zum 29. Juli mittags über das Ergebnis der Beratung wegen Beschaffung der 5 Millionen Nachricht zu geben13.

13

MinR Olscher vom RFMin., der vom RK mit der Klärung dieses Problems beauftragt worden war, verhandelte am 29.7.31 mit der Girozentrale und dem PrIMin. Olscher einigte sich wegen der Aufbringung der 5 Mio RM für den Ultimobedarf der Rheinprovinz mit dem PrFM in der Weise, daß diese 5 Mio RM aus dem vom Reich der PrReg. überlassenen Wechselkontingent in Höhe von 40 Mio RM abgedeckt werden sollten, und daß, falls Preußen dadurch über den Ultimotermin nicht hinwegkäme, das Reich die 5 Mio RM vorlegen und Preußen bei der ersten Augustüberweisung an Steueranteilen anrechnen würde. Wenn die Landesbank bis Ende September durchhalten sollte, benötigte sie außerdem 40 Mio RM. Olscher schlug dem PrFM vor, daß die rheinischen Städte als Hauptschuldner der Landesbank zur Deckung des Bedarfs Finanzwechsel in Höhe von mindestens 20 Mio RM begeben sollten; die Diskontierung dieser Wechsel bei der Rbk dürfte bei den zahlreichen privatwirtschaftlichen Betrieben der rheinischen Kommunen keinerlei Schwierigkeiten machen. Die restlichen 20 Mio RM sollten gemeinsam vom Reich und Preußen gegen die Übereignung von RWE-Aktien durch die Städte aufgebracht werden. Höpker Aschoff stimmte diesem Plan zu (Vermerk Olschers vom 30.7.31, R 43 I /651 , Bl. 21–24). Aus einem Schreiben des Landeshauptmanns der Rheinprovinz Horion an StS Pünder vom 2.8.31 geht hervor, daß statt der erforderlichen 5 Mio RM der Rheinprovinz nur 3 Mio RM überwiesen wurden (R 43 I /651 , Bl. 27). Zur weiteren Behandlung der Zahlungsschwierigkeiten der Rheinischen Landesbank s. Dok. Nr. 431, P. [6].

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