1.227.1 (bru2p): Siedlungsfragen.

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Siedlungsfragen.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte seine Vorlage vom 16. 9. 19311 […]

1

Zum Siedlungsprogramm des RFM s. Dok. Nr. 465, Anm. 5. Der NotVOEntw. des RFM vom 16.9.31 sah die Bestellung eines Rkom. für die vorstädtische Kleinsiedlung vor, der dem RK unmittelbar unterstehen sollte. Der Rkom. sollte die Eigentümer geeigneten Siedlungslandes, vor allem war an die öffentliche Hand gedacht, anhalten, Grundstücke für Siedlungszwecke zur Verfügung zu stellen; jedoch konnte der RKom. Siedlungsland auch auf dem Wege der Enteignung gegen Entschädigung beschaffen. Die Mittel, deren Höhe jährlich von der RReg. im Einvernehmen mit den Landesregg. festgelegt werden sollten, sollten von den Landesregg. aus den Erträgen der Hauszinssteuer und subsidiär aus dem Reichshaushalt finanziert werden (VOEntw. mit Anschreiben des RFM in R 43 I /1290 , Bl. 61–64). Der Entw. des RFM war in einer Ressortbesprechung am 10.9.31 beraten worden (Vermerk in R 2 /19121 , Bl. 58–68).

[1715] Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er gegen die Durchführung der vorstädtischen Kleinsiedlung keine grundsätzlichen Bedenken habe, wenn der Reichsminister der Finanzen in der Lage sei, die erforderlichen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, ohne die Aufgaben der ländlichen Siedlung, die er für vordringlicher halte, zu schädigen. Die ländliche Siedlung halte er gesamtpolitisch für das Primäre. Wenn darüber hinaus Geld vorhanden sei, stehe er dem Plan des Reichsfinanzministeriums sogar freundlich gegenüber. Er legte die in Anlage 2 beigefügte Vorlage über das in seinem Ministerium ausgearbeitete Siedlungsprogramm vor2.

2

Der RArbM hatte in einem Schreiben an den StSRkei vom 21.9.31 für das Haushaltsjahr 1932 einen Betrag von 160 Mio RM für Siedlungszwecke beantragt. Mit diesen Geldern sollten 20 000 Neusiedlerstellen, 10 000 Anliegersiedlungen und 5 000 Kleinstellen in der Umgebung von Städten geschaffen werden (R 43 I /1287 , Bl. 62–66).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er daran denke, für die Kleinsiedlung monatlich 25 Millionen zur Verfügung zu stellen, daß er auch glaube, für die ländliche Siedlung in ausreichendem Maße sorgen zu können. Insgesamt hoffe er für die Kleinsiedlung und die ländliche Siedlung 200–400 Millionen flüssig machen zu können.

Reichsminister TreviranusTreviranus führte aus, daß die Kleinsiedlung nur zusammengefaßt mit der ländlichen Siedlung in Angriff genommen werden könne. Er legte den Entwurf eines Planes vor, in dem seine Auffassungen zusammengefaßt sind3.

3

Der NotVOEntw. des Rkom. für die Osthilfe entsprach in wesentlichen Teilen dem Entw. des RFM. Nach den Vorstellungen der Oststelle sollten für die Siedlung im Rechnungsjahr 1931 125 Mio RM und in den Haushaltsjahren 1932–1935 je 250 Mio RM aus Reichsmitteln zur Verfügung gestellt werden (R 43 I /1287 , Bl. 67–73).

Staatssekretär HeukampHeukamp führte aus, daß das Reichsernährungsministerium von der Durchführung der städtischen Randsiedlung keine endgültige Bereinigung des Arbeitsmarktes erwarte. Man könne von 2–4 Morgen Land, die man den Arbeitslosen zuzuweisen gedenke, nicht leben und sterben. Von der Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung verspreche sich das Reichsernährungsministerium bessere Erfolge. Auch er setzte sich dafür ein, daß die ländliche Siedlung mit der städtischen Kleinsiedlung einheitlich in Angriff genommen werden müsse.

Der Reichskanzler hielt es für erforderlich, daß angesichts der vorliegenden drei Entwürfe eine Aussprache zwischen den drei Ressorts, die die Entwürfe aufgestellt haben, stattfinden müsse mit dem Ziele, zu einem einheitlichen Plan zu gelangen. Der Reichsarbeitsminister übernahm es, zu dieser Besprechung einzuladen. Die endgültige Beschlußfassung zur Sache soll alsdann in einer für Donnerstag, den 24. 9., in Aussicht genommenen Kabinettssitzung erfolgen4.

4

S. Dok. Nr. 486, P. 2.

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