1.60.1 (bru2p): Wirtschaftsfragen.

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[1135] Wirtschaftsfragen.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg führte zur Frage der Verlängerung des Kohlensyndikatsvertrages1 folgendes aus: Über die Kohlenhandelsgesellschaften lägen keine Beschwerden vor. Die Bindungen des Platzhandels könnten aufgegeben werden. Dadurch würde sich die Konkurrenz verstärken, aber wohl auch in Mindergewichten und schlechter Qualität auswirken. Die Maßnahme sei von der Erneuerung des Kohlensyndikats unabhängig.

1

S. Dok. Nr. 311, Anm. 3.

Es sei unmöglich, sofort einen syndikatslosen Zustand herbeizuführen. Die Zechen seien darauf nicht vorbereitet. Möglich sei, den Syndikatsvertrag für drei Monate zu verlängern, und die Verpflichtung des Reichswirtschaftsministers aufzuheben, ein Zwangssyndikat zu bilden, wenn es zu keiner gütlichen Vereinbarung komme. Voraussichtlich würde dann die Industrie eine Lösung finden, wahrscheinlich durch Sonderzusammenschlüsse der reinen und der Hüttenzechen. Diese beiden Organisationen würden sich dann voraussichtlich zu einer zusammenfinden. Regionale Verständigung sei nicht zu erwarten. Auch die Gewerkschaften würden einen syndikatslosen Zustand bekämpfen. Juristisch sei fraglich, ob sich der Reichswirtschaftsminister der gesetzlichen Verpflichtung längere Zeit entziehen könne.

Die Kohlenwirtschaft müsse auf längere Zeit disponieren. Deswegen sei vorgeschlagen worden, den Syndikatsvertrag, wenn er zustande komme, auf zwei oder drei Jahre zu schließen. Dann müsse die Kohlenlage bereinigt werden. Jetzt sei der rechte Zeitpunkt nicht gegeben.

Durch Auflösung des Syndikats würde die Kreditlage ein sehr starker Stoß versetzt.

Der Reichsminister der Finanzen fragte, ob auch beim Weiterbestehen des Syndikats gegen die Preise vorgegangen werden könnte. Dann müsse es geschehen, zumal, wenn die Schwerindustrie durch Eisenaufträge der Reichsbahn2 und durch Maßnahmen auf dem Gebiete der Frachten unterstützt würde.

2

Vgl. Dok. Nr. 304.

Der gegenwärtige Zustand sei politisch nicht mehr zu verantworten. Er sei von der Industrie verschuldet. Der Regierung werden aber dauernd deswegen Vorwürfe gemacht.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg wies darauf hin, daß er, als Minister Dietrich das Reichswirtschaftsministerium leitete, die Aufhebung des Kohlensyndikats vorgeschlagen habe. Dem Vorschlag sei aber nicht entsprochen worden. Jetzt sei der ungünstigste Augenblick dafür. Auf die Dauer sei der Zustand allerdings unerträglich. Sein Vorschlag richte sich gegen die Mehrheit der Kohlenindustrie, die von ihm die Einfügung der Außenseiter in das Syndikat verlangt habe. Die Industrie manövriere sich schließlich unter die Vormundschaft der Regierung. Er habe es abgelehnt, auf die Außenseiter einen Zwang auszuüben.

Die ganze Kohlenwirtschaft habe sich nicht bewährt. Die Nachteile überwögen die Vorteile. Sie sei veraltet.

[1136] Die Preise könnten jederzeit herabgesetzt werden. Es sei noch fraglich, auf welche Dauer die Hilfsaktion der Regierung wirken werde. Auch die Regelung der Löhne in der Schwerindustrie sowie die Frage der Umlage ständen noch offen.

Wenn die Hüttenzechen von der Umlage befreit würden, so könne der Eisenpreis um 3,55 RM für die t gesenkt werden. Es sei vorgeschlagen, eine erheblich größere Senkung eintreten zu lassen, wenn die Umlage beseitigt würde.

Die Erlöse der reinen Kohlenzechen würden um 30–40 Pf für die t fallen. Die gegenwärtige Regelung gelte bis 1. Juli d. J. Dann habe die Regierung die Entscheidung.

Ohne Regelung würde der gesamte Kohlenmarkt deroutiert. Die Produktion würde eingeschränkt. Zahlreiche Zechen würden stillgelegt, da sie nicht mehr konkurrenzfähig wären. Das Syndikat habe die Preise bei ansteigender Konjunktur niedriggehalten. Reservebildungen seien dadurch erschwert worden. Soweit sie erfolgten, sei ihre Verwendung unzweckmäßig gewesen. Es seien Koksöfen errichtet worden, deren Kapazität weit übertrieben sei.

Mit einer sehr großen Zahl von Zusammenbrüchen und einer Gefährdung der ganzen Kreditwirtschaft sei zu rechnen. Die Entwicklung würde auch auf die Eisenindustrie übergreifen, wo ähnlich schwierige Verhältnisse vorlägen.

Die Reichsregierung werde den Zustand nicht lange dulden können. Sie würde dann die völlig deroutierte Wirtschaft in Ordnung bringen müssen. Das ginge über ihre Kraft. Aufhebung der Syndikatsbindungen fordere auch die Aufhebung der Bindungen für Löhne und Arbeitszeitgestaltung. Dann würde der gemeinsame Existenzkampf die Unternehmer und Arbeiter zusammenführen.

Der Kohlenindex stehe auf 123. Die Tonne Kohle koste im unbestrittenen Gebiet3 15,40 RM, im Durchschnitt 14 RM.

3

S. Dok. Nr. 117, Anm. 4.

Die Durchschnittserlöse und Durchschnittsselbstkosten seien eingehend nachgeprüft worden. Bereits 1927 habe das Schmalenbach-Gutachten4 nachgewiesen, daß die Spanne von 1,75 RM nicht ausreiche. Inzwischen sei die Erzeugung wesentlich zurückgegangen. Die Anlagenverschuldung laste auf der geringeren Produktion. 12 Millionen t seien allein im Westen der Halde. Das sei die Erzeugung von 1 bis 1½ Monaten. Sie müßten verzinst und amortisiert werden, weil sie durch Lagern leiden.

4

Eugen Schmalenbach u. a.: Gutachten über die gegenwärtige Lage des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, Berlin 1928.

Eine weitere Senkung der Kohlenpreise werde nicht die Industrie, sondern die Arbeiterschaft zahlen müssen.

Die Konzentration der Werke würde weitergetrieben und auf die besten Gruben und Flöze beschränkt.

Die Leistung pro Mann und Schicht sei von 0,9 t im Jahre 1927 auf 1,33 t für den Arbeitstag gestiegen. Die technische Rationalisierung sei weit vorgeschritten.

[1137] Allgemein sei die Industrie in der Übersteigerung der Rationalisierung und in Fehlinvestitionen den öffentlichen Betrieben vorausgeeilt. Ähnlich wie in Amerika sei das Volk der Suggestion unterlegen, daß ein dauernder Wohlstand zu erwarten sei. Die Fehler, die da gemacht worden seien, müßten offen bekannt werden. Anders gäbe es keine Möglichkeit, das Vertrauen zur Privatwirtschaft wieder herzustellen.

Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde noch auf folgendes hingewiesen:

Die Ausfuhr von 36 Millionen t Kohle erfolge zu wesentlich niedrigeren Preisen als den Inlandspreisen. England schließe seine Kohlenindustrie zu einem Syndikat zusammen, allerdings ohne Verkaufsorganisationen. Das deutsche Syndikat sei auch im Fall einer europäischen Kohlenverständigung notwendig. Die Kohlenindustrie werde ihre Vorräte abschreiben müssen, die sie zu teuer produziert habe und dann eine neue Kalkulation aufzumachen haben. Sie müsse unter ihren Gestehungskosten verkaufen, sonst würde sie ihre Vorräte nicht absetzen können.

Der Reichskanzler erklärte sodann, ohne eine merkliche Senkung der Kohlenpreise könne das allgemeine Preisniveau nicht fallen. Der Unterschied zwischen den unbestrittenen und den bestrittenen Gebieten habe auch vor dem Kriege bestanden, bedürfe also auch keiner besonderen Berücksichtigung. Die Industrie habe sich verkalkuliert. Der deutsche Arbeiter hole bei gleichwertigen Flözen aus dem Boden wesentlich mehr Kohle heraus, als der Arbeiter in den Vereinigten Staaten. Jetzt würden bereits Zechen stillgelegt, in denen eine Tagesleistung auf den Kopf der Belegschaft von 1530 kg festgestellt wurde. Der Durchschnitt der weiterarbeitenden Betriebe müsse also wesentlich höher liegen, etwa 1600 kg. Die Kosten für den Transport zu den zentralen Kokereien seien unterschätzt worden. Der enorme Ausbau der Werke habe in den Händen der Techniker gelegen. Die Kaufleute wären in ihrem Einfluß zurückgedrängt worden.

Bei einer weiteren Senkung der Kohlenpreise würden auch die Löhne weiter fallen müssen. Es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn der Bergarbeiter stets weniger verdiente, als der durchschnittliche Berliner Arbeiter.

Reine Kohlenzechen hätten bisher noch keine Verluste gehabt, die Hüttenzechen dagegen in ziemlich erheblichem Ausmaße.

Eine weitere Senkung der Löhne würde die Belegschaften noch mehr radikalisieren, zumal die Entlassungen auf diese Tatsache erstaunlich wenig Rücksicht nehmen.

Die Industrie habe in wesentlich stärkerem Maße Kapitalien fehlgeleitet, als die öffentliche Hand, mit Ausnahme der Gemeinden.

Der Reichsbankpräsident hielt es für bedenklich, die Maßnahme auf die Kohle zu beschränken. Eine allgemeine Ermächtigung würde die Luft frei machen. Dann könne die Wirkung auf den Kredit in Kauf genommen werden.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg erklärte, die oberschlesische Kohlenindustrie würde dann stillgelegt werden. Standortsverschiebungen an der Ruhr und Saar würde größte Schwierigkeiten machen. Es möchte vermieden werden,[1138] daß die Auseinandersetzungen über das Kohlensyndikat mit dem Zusammentritt des Reichstags zusammenfallen5. Die Frage könne mit den Lohnauseinandersetzungen gleichzeitig erledigt werden.

5

Der RT trat am 13.10.31 wieder zusammen (RT-Bd. 446, S. 2067 ).

Das Kabinett beschloß, das Ruhrkohlensyndikat bis 31.8.1931 zu verlängern und die Verpflichtung der Regierung zur Schaffung eines Zwangssyndikats nach diesem Zeitpunkte aufzuheben.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte nach Hinweis auf die landwirtschaftlichen Preisfragen aus, die Brotgetreidelage biete keine Schwierigkeiten. Die Marktlage sei eher schwach als nervös6.

6

Laut Vermerk Feßlers vom 27.5.31 war mit einem Sinken der Getreidepreise zu rechnen (R 43 I /2547 , Bl. 330).

Die Ausmahlung sei von 60 auf 70% erhöht7, das Brotgesetz müsse bis auf die Bestimmung wegen des Gewichtes und der Möglichkeit einer Beimischung von Kartoffelmehl aufgehoben werden.

7

VO über Änderung des Ausmahlungssatzes für Roggenmehl vom 27.3.31 (RGBl. I, S. 128 ).

Das Nachtbackverbot müsse entweder für Brotfabriken aufgehoben oder es müsse ein kleines Nachtbackverbot eingeführt, das Nachtbackverbot also nur für einzelne Arbeiter aufgehoben werden. Die Brotfabriken hätten bei Aufhebung des Nachtbackverbotes eine Senkung des Brotpreises um 8–10% zugesagt.

Bei Lockerung der Bestimmungen werde der Brotpreis der Brotfabriken um 4–5% ermäßigt werden8. Bei Aufhebung des Nachtbackverbotes für die Großbetriebe würden Schwierigkeiten wegen der Abgrenzung zu den Bäckereibetrieben entstehen. Er trat gleichwohl für die Einschränkung des Nachtbackverbotes in diesem Sinne ein.

8

Vgl. dagegen die Angabe des REM in Dok. Nr. 302.

Wegen des Brotpreises bestehe keine Gefahr. An mehreren Orten sei er bereits gesenkt worden. Die Roggenvorräte reichten zu weiteren Lieferungen zu verbilligten Preisen aus, zumal inzwischen insgesamt 72 000 t im Auslande zu günstigen Bedingungen aufgekauft und eingelagert worden seien.

Nunmehr komme es auf die Stützung der Veredlungswirtschaft an. Das Futtergetreide müsse auf einen Preis von durchschnittlich 160 M fixiert werden, der eosinierte Weizen auf 175 M. Dies würde die Basis für einen Roggenpreis von etwa 200 und einen Weizenpreis von etwa 260 M sein.

Damit werde auch dem Ostproblem gedient. Durch die Futtermittelpolitik der Reichsregierung sei es gelungen, die Schweinemast vermehrt nach dem Osten zu ziehen. Es handele sich um eine Steigerung dort um etwa 2 Millionen Schweine.

Die Durchschnittspreise der Veredlungsprodukte seien unzulänglich. Der Index der Schweine 76, der Kühe 66, der Butter 100. Da müsse eingesetzt werden. Dadurch würden auch sozialpolitischen Interessen am besten gedient. Die Abwanderung in die Städte, die allein aus Ostpreußen jährlich etwa 25 000 Menschen erfaßt habe, würde aufhören. Durch Hebung der Veredlungsproduktion[1139] trete eine wesentliche Erleichterung der Handels- und Zahlungsbilanz und der Finanzen von Reich, Ländern und Gemeinden ein.

Die Spanne zwischen dem Erzeuger- und Verbraucherpreise sei in den landwirtschaftlichen Erzeugnissen in starkem Maße überhöht (9 zu 18 Milliarden). Die deutschen Konsumenten zahlten 2–2½ Milliarden mehr für ihre Lebensmittel als im Durchschnitt der anderen Länder. Bei dieser Sachlage müsse die Linie der bisherigen Agrarpolitik weiter eingehalten werden9.

9

Der REM hatte am 18.5.31 der Rkei eine Aufstellung über die sinkenden Vieh- und Fleischpreise übersandt (R 43 I /2547 , Bl. 299–301).

Der Reichsminister des Innern trat aus innerpolitischen Gründen für die Herabsetzung und Sicherstellung des Brotpreises ein.

Auch der Minister der Finanzen vertrat diese Auffassung. Er setzte sich für die Aufhebung des Nachtbackverbotes ein.

Der Getreidepreis werde voraussichtlich über 260 M liegen, dadurch werde der Roggen wieder zum eigentlichen Brotgetreide werden und die Möglichkeit eintreten, die Futtermittelpreise weiter zu senken als zunächst vorgesehen sei.

Für den Kartoffelpreis müsse eine Stütze gefunden werden. Das Branntweinmonopol werde noch weitere Einnahmeausfälle haben. Die Steigerung des Spritverbrauchs als Brennstoff reiche nicht aus. Die Kartoffelflockenaktion müsse fortgesetzt werden. Allerdings dürften dadurch Gerste und Mais nicht im bisherigen Maße belastet werden. Ein Durchschnittspreis von etwa 140 M für die Futtermittel wäre anzustreben. Dadurch würde der Schweine- und Hühnerhaltung geholfen, insbesondere würden die Hühnerfarmen gestützt, die in Not geraten seien.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß die Landwirtschaft nur etwa 5–7% der öffentlichen Lasten trage, während alle übrigen Volksgenossen den Rest aufzubringen hätten.

Die agrarischen Rohstoffe würden die Vorkriegspreise ebenso wenig auf die Dauer halten können, wie die mineralischen Rohstoffe der Industrie. Wenn der Verdienst der Landwirtschaft durch die Maßnahmen der Regierung um etwa 2½ Milliarden erhöht würde und zudem noch die Lasten für das Ostproblem zu tragen seien, so wäre die Konkurrenz der Industrie mit dem Auslande auf das Schwerste bedroht, zumal die Valuta in Deutschland wesentlich höher sei als in den meisten anderen Ländern.

Bei der Stützung der Veredlungsindustrie trete noch die Gefahr handelspolitischer Schwierigkeiten hinzu. Der Index der Fertigwaren treffe nicht zu. Er stütze sich auf Listenpreise, die nicht eingehalten würden. Die Löhne seien wesentlich mehr gesenkt, als das [aus] dem Lohnstunden-Index hervorgehe. Die Soziallasten seien um 40% zurückgegangen.

Die Masse der Bevölkerung gäbe 70% ihres Verdienstes für Lebensmittel, Miete und Verkehr aus. Eine Senkung sei bis auf weiteres nicht möglich.

Er schlage vor, an eine starke Senkung der kulturellen Leistungen heranzugehen. Die Ausgaben seien so groß wie vor dem Kriege. Die öffentliche Verwaltung müsse sich beweglicher gestalten, die Zinsfrage müsse angegriffen und der Druck auf die Preise verstärkt werden. Dann werde er bereit sein, auch[1140] auf weitere Lohnsenkungen hinzuwirken. Allein durch diese könne ein Umschwung in der Lage nicht herbeigeführt werden.

Gegen eine Lockerung des Nachtbackverbotes zugunsten der Großbetriebe habe er sehr erhebliche Bedenken. Eine Kontrolle sei nicht möglich. Bei den Bäckern würde eine Aufhebung des Nachtbackverbotes den Brotpreis nicht verbilligen, sondern verteuern, weil Unkosten für Licht und Löhne neu entständen. Bei 60 000 Bäckern und 75 000 Gehilfen seien auch die sozialpolitischen Bedenken zu berücksichtigen.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg wies auf die Spanne zwischen dem Mehl- und dem Getreidepreis hin. Sie sei so hoch, daß die Einfuhr von Mehl restlos unterbunden sei. Die Mühlen hätten dadurch erheblichen Gewinn gemacht. Im allgemeinen sei auf dem Getreidegebiet viel verdient worden. Auch dieses Problem müsse wie das der Kohlenindustrie angefaßt werden. Die Politik auf dem Agrargebiete bewege sich in der entgegengesetzten Richtung wie die auf dem industriellen Gebiete.

Für Zucker und Kartoffelflocken seien Zwangssyndikate geschaffen, während gegen die Industriesyndikate vorgegangen werden solle. Auf eine einheitliche Politik müsse hingearbeitet werden. Würden die Bindungen in der Industrie gelöst, so müßten sie auch auf dem anderen Gebiete, insbesondere in der Lohnpolitik fallen.

In Ressortbesprechungen sollen folgende Fragen geklärt werden:

1. Herabsetzung der Mehlspanne,

2. weitere Einwirkungen auf den Brotpreis,

3. die Frage der Futtermittelpreise.

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