1.125.2 (bru3p): [Anlage]

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In der Reichskanzlei ist heute unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers über die Abfindung für die bayerische Post und Telegraphen verhandelt worden.

An den Verhandlungen haben teilgenommen:

Von seiten der Reichsregierung:

Reichskanzler Dr. Brüning,

Reichsminister der Finanzen Dietrich,

[2203] Reichspostminister Dr. Schätzel;

Von seiten der Bayerischen Staatsregierung:

Staatsrat Dr. Schäffer.

Die Verhandlungen haben folgenden Verlauf genommen:

1.

Es besteht Übereinstimmung darüber, daß es bei dem Abkommen vom 30. Oktober 1930 verbleibt.

2.

Ergänzend wird folgendes vereinbart:

Es soll ausgegangen werden von dem Gesamtbetrag von 120 Millionen RM, der in dem Abkommen vom 30. Oktober 1930 vereinbart ist. Von diesen 120 Millionen gehen ab die Darlehnsschuld aus den Postscheckgeldern in Höhe von 52 Millionen, ferner ein im Dezember 1930 vom Reich an Bayern geleisteter Vorschuß in Höhe von 3,5 Millionen. Der Restbetrag von 64,5 Millionen soll in der Weise getilgt werden, daß das Reich (Deutsche Reichspost) vom 1. Januar 1930 an 25 Jahre lang, letztmalig am 31. Dezember 1954, jährlich den Betrag von … Millionen als Rente zahlt. Die Rente umfaßt Tilgung und Verzinsung. Diese Rente berechnet sich aus 64½ Millionen Kapital auf 25 Jahre zu 4½% und beträgt demnach . . . . .

Die demnächst fälligen Jahresraten, und zwar diejenigen für 1930, 1931 und 1932 von insgesamt . . . . sind in Höhe von . . . . . am 1. März 1932 zu zahlen. Von der Summe geht ab der Betrag von 1,5 Millionen, der im Zusammenhang damit am 1. Oktober 1931 zur Tilgung des Betrages von 1,5 Millionen vom Reichsfinanzministerium gezahlt wurde.

Sollte die Deutsche Reichspost nach ihrer Kassenlage nicht im Stande sein, diese Zahlungen in einer Summe am 1. März zu leisten, so hat sie das Recht, je eine Hälfte davon am 15. März und 15. April 1932 zu zahlen.

Diese Regelung bedarf der Verabschiedung durch Reichsgesetz, das die Reichsregierung bald einbringen wird.

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