1.68.3 (bru3p): 3. [Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Preisen und Beseitigung von Preisausschreitungen und Entwurf einer Verordnung über die Pflichten und Befugnisse des Reichskommissars]

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3. [Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Preisen und Beseitigung von Preisausschreitungen und Entwurf einer Verordnung über die Pflichten und Befugnisse des Reichskommissars]

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erläuterte dann den beiliegenden Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Preisen und Beseitigung von Preisausschreitungen sowie den Entwurf einer Verordnung über die Pflichten und Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung und Beseitigung von Preisausschreitungen (Anlagen 1 und 2)6. nach kurzer Aussprache, in der der Reichswirtschaftsminister für eine Beschränkung der Aufgaben des Reichskommissars eintrat und der Reichsminister der Justiz erklärte, daß die Bestimmungen über die Schließung von Läden rechtlichen Bedenken nicht unterliegen,[2040] stimmte das Kabinett den Entwürfen zu. Redaktionelle Änderungen im Text wurden vorbehalten7.

6

Der Entw. des REM (vgl. Dok. Nr. 571, P. 2) zur Überwachung von Preisen sah die Berufung eines RKom. für Überwachung von Preisen vor. Der RPreisKom. unterstand dem RK und sollte die Entwicklung der Preisspanne für lebenswichtige Gegenstände überwachen und bei überhöhten Preisen für ihre Senkung sorgen. Der VoEntw. über die Pflichten und Befugnisse des RPreisKom. legte die Rechte und Pflichten des neuen RKom. fest (R 43 I /1453 , Bl. 334–339).

7

Der Entw. zur Überwachung von Preisen fand mit einigen redaktionellen Änderungen unter dem Titel „Schutz gegen Überteuerung“ Aufnahme in die 4. NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens, vom 8.12.31, Erster Teil, Kap. II (RGBl. 1931 I, S. 699 , hier S. 702). Die Vo. über die Befugnisse des RKom. für Preisüberwachung vom 8.12.31 ist veröffentlicht in RGBl. I, S. 747 ).

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