2.116.1 (cun1p): 1) Innere Lage.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

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1) Innere Lage.

Der Reichskanzler stellt als Ergebnis einer Aussprache über die innere Lage des Reichs folgendes fest:

a)

Die Frage des Erlasses einer Verordnung aus Artikel 48 der Reichsverfassung gegen <staatsfeindliche Propaganda2> und die Bildung von sogenannten Hundertschaften solle von den zuständigen Herren Reichsministern weiter geprüft und ein Entwurf demnächst dem Kabinett vorgelegt werden3.

b)

Bezüglich der Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei soll nach Prüfung des vorliegenden Materials entschieden werden, ob und welche Stellung die Reichsregierung hierzu beim Staatsgerichtshof nehmen soll4.

c)

Es solle versucht werden, die Behandlung der Interpellation der Deutsch-Nationalen Volkspartei über die Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei zurückzustellen, falls der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik bald zu einem Endurteil über die Frage der Auflösung komme5.[367]

d)

Über die innenpolitische Gesamtlage, soweit sie Preußen betrifft, soll in der nächsten Woche in einer vereinigten Sitzung des Preußischen und des Reichskabinetts beraten werden6.

2

Handschriftlich verbessert, ursprünglich: „gegen die kommunistische Propaganda“.

3

Diese Frage war bereits am Vortage im RJMin. besprochen worden (s. Dok. Nr. 115, P. 2); sie wird dort am 14. 4. erneut erörtert (s. Dok. Nr. 119, P. II).

4

Vgl. dazu P. 1 der Besprechung im RJMin. vom 5. 4. (Dok. Nr. 115).

5

Die DNVP hatte am 24. 3. folgende Interpellation an die RReg. gerichtet: „Der PrIM hat die Deutschvölkische Freiheitspartei aufgelöst, die im Reichstage durch drei Abgeordnete vertreten wird. Die Auflösung einer politischen Partei mit parlamentarischer Vertretung ist ein außerordentlicher Vorgang, der in der Vergangenheit seinesgleichen nicht hat und als Präzedenzfall für die Zukunft eine schwere Gefährdung der Freiheit des politischen und parlamentarischen Lebens bedeutet. Ist der RReg. bekannt, mit welchen Gründen und tatsächlichen Unterlagen die preußische Regierung ihr Vorgehen rechtfertigt, und ist sie bereit, zu den durch dieses Vorgehen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen?“ (RT-Drucks. Nr. 5713, Bd. 377 ). Die Behandlung der Interpellation wird in den RT-Sitzungen am 11. 4. wegen Abwesenheit des RK und des RIM vertagt, am 12. 4. mit Mehrheit abgelehnt aufgrund der Erklärung v. Welsers, daß dem RIM z. Zt. die Akten nicht zur Verfügung ständen, da sie noch beim Staatsgerichtshof und beim Oberreichsanwalt benötigt würden. Am 3. 5. wiederholt Oeser diese Erklärung vor dem RT und sieht sich „nicht in der Lage, in eine sachliche Erörterung der Interpellation einzutreten.“ (Rt-Bd. 359, S. 10774). Am 12. und 14. 5. kommt es dann im Zusammenhang mit den Etatberatungen des RIMin. zur Debatte über die Interpellation (RT-Bd. 360, S. 10991  ff.).

6

Nach Angaben in R 43 I /1347 , Bl. 36 fand am 12. 4. um 18 Uhr eine gemeinsame Sitzung des Kabinetts mit dem PrStMin. statt. Ein Protokoll war jedoch in den Akten nicht zu ermitteln. Eine Besprechung zwischen Cuno, Geßler, Oeser, Heinze, Hamm, Severing und v. Richter fand bereits am 8. 4. statt (s. dazu den zweiten Teil der Anm. 2 zu Dok. Nr. 117).

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