2.150.1 (cun1p): 1) Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Artikel VI Absatz 3 des Notgesetzes nebst den darin erwähnten 7 Verordnungsentwürfen über Preistreiberei usw..

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Artikel VI Absatz 3 des Notgesetzes nebst den darin erwähnten 7 Verordnungsentwürfen über Preistreiberei usw..

Nachdem Geheimrat Schäffer auf die wesentlichsten Änderungen gegenüber der früheren Gesetzgebung aufmerksam gemacht hatte, stimmte das Kabinett dem Entwurfe zu1. Die Verordnung über Ein- und Ausfuhr und die Verordnung über Handelsbeschränkung befinden sich noch in Bearbeitung2.

1

Der VO-Entwurf war am 25. 4. zusammen mit den VO-Entwürfen über Versorgungsregelung, über Preisprüfungsstellen, über Auskunftspflicht sowie den Entwürfen einer Preistreiberei-VO und einer Wuchergerichts-VO vom RJM, RWiM und REM vorgelegt worden (zusammen mit Referentengutachten der Rkei in R 43 I /1152 , Bl. 176-207); am 13. 7. als Gesetz erlassen (RGBl. I, S. 609 ff.), gedruckt auch als RT-Drucks. Nr. 6181, Bd. 379 .

2

Statt der vorgesehenen „VO über Ein- und Ausfuhr“ legt der RJM am 12. 6. eine „VO gegen verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände“ vor (R 43 I /1152 , Bl. 257-261), die im Beschlußverfahren vom Kabinett bis zum 22. 6. angenommen wird (R 43 I /1246 , Bl. 427 und 1152, R 43 I /1152 , Bl. 258). Der VO-Entwurf über Handelsbeschränkungen wird am 8. 6. vom Kabinett angenommen (s. Dok. Nr. 183, P. 4).

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