2.125.6 (feh1p): 6. Unterstützung der Sozial- und Kleinrentner.

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6. Unterstützung der Sozial- und Kleinrentner5.

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Im Ausschuß des RT für soziale Angelegenheiten wurde zu dieser Zeit die Frage der Unterstützung der Sozial- und Kleinrentner behandelt. Zur Beschleunigung der Arbeiten war ein Unterausschuß gebildet worden, der auch mit den zuständigen Ressorts verhandeln sollte. Am 24.11.1920 hatte dieser Unterausschuß den Antrag angenommen, die RReg. um Auskunft zu bitten, inwieweit den Sozial- und Kleinrentnern Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten.

In einem Schreiben vom 26. 11. hatte der RFM den StSRkei auf diesen Antrag des Unterausschusses aufmerksam gemacht und hatte gleichzeitig mitgeteilt, daß eine Unterstützung der Sozial- und Kleinrentner auf Kosten des Reiches unmöglich sei. Der RFM hatte gebeten, diese Angelegenheit auf die TO einer der nächsten Kabinettssitzungen zu setzen (R 43 I /2087 , Bl 140–141).

Der Reichsarbeitsminister machte auf die riesige Not aufmerksam, in der sich die Sozialrentner zur Zeit befänden. Die Versicherungsanstalten seien[319] am Ende ihrer Leistungsfähigkeit. Wollte man die Renten auf mindestens 100 M monatlich steigern, so würden die Ausgaben 2½ Millionen Mark betragen. Es würde sich fragen, ob und welche Mittel vom Reiche zur Verfügung gestellt werden könnten, da nur auf dem Versicherungswege die Angelegenheit nicht zu regeln sei. Selbstverständlich sollte nur den Notleidenden geholfen werden. Ferner müsse erwogen werden, ob nicht auch für die Kleinrentner eine gleiche Aktion einzuleiten sei.

Ministerialrat Aurin schlug mangels anderer Mittel vor, die Invalidenmarken zum doppelten Preis zu verkaufen und auf diese Weise Beträge von rund 800 Millionen Mark zu erzielen; allerdings würde diese Maßnahme einer neuen Steuer gleichkommen. Für die Kleinrentner sollen zunächst 40–50 Millionen Mark vom Reich flüssig gemacht werden.

Der Vertreter des Reichsministers der Finanzen erklärte, daß Reichsmittel leider nicht zur Verfügung gestellt werden könnten.

Nach weiterer Erörterung wurde der Antrag des Reichsarbeitsministers auf Zurverfügungstellung von 40–50 Millionen Mark für die Kleinrentner aus Reichsmitteln und auf die Verdoppelung des Preises der Invalidenmarken mit 6 gegen 5 Stimmen abgelehnt.

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