2.30.4 (feh1p): 4. Zulassung saarländischer Abgeordneter zu den Verhandlungen des Reichstags.

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4. Zulassung saarländischer Abgeordneter zu den Verhandlungen des Reichstags.

Der in dem Schreiben des Reichsministers des Innern dargelegte Standpunkt wird gebilligt5.

5

In diesem Schreiben vom 15.7.1920 an das Kabinett hatte der RIM berichtet, daß der sozialdemokratische Verein für den Wahlkreis Saarbrücken und ein früherer demokratischer Abg. gebeten hätten, saarländische Abgeordnete, wenn auch nur mit beratender Stimme, zu den Verhandlungen des RT zuzulassen. Der RIM hatte vorgeschlagen, diese Bitte dahin zu beantworten, daß dem nicht nur die Verfassung und das Reichswahlgesetz, sondern auch der Friedensvertrag entgegenständen. Die Bitte sei daher unerfüllbar.

Wegen der politischen Wichtigkeit hatte der RIM um die Entscheidung des Kabinetts gebeten (R 43 I /239 , Bl. 155).

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