2.132.1 (lut1p): Steuerfragen.

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Steuerfragen.

Finanzausgleich

Der Abg. Leicht (BVP) führte aus, daß die Frage des Finanzausgleichs nicht eine bayerische Frage sei, sondern eine Frage, die den ganzen Reichsrat aufs lebhafteste interessiere1.

1

Vgl. Dok. Nr. 124 und Anm. 12 zu Dok. Nr. 129.

Abg. Dr. Brüning (Zentrum) bat, die von ihm schon in der letzten Sitzung ausgesprochene Anregung weiter zu verfolgen, daß bei einem eventuellen Abbau der Umsatzsteuer eine Garanie für die Einnahmen der Länder geschaffen werde2.

2

Vgl. Dok. Nr. 129, P. 2, dort auch Anm. 13.

Abg. Dr. Scholz (DVP): Die DVP lege besonderen Wert auf eine Einigung mit der BVP in der Frage des Finanzausgleichs. Vielleicht könne man der BVP auf anderen Gebieten, z. B. in der Frage der Besteuerung der Gemeindebetriebe oder in der Frage der Biersteuer entgegenkommen.

Abg. Graf Westarp (DNVP): Auch er lege großen Wert auf eine Einigung mit der BVP und halte es für schwer tragbar, wenn die BVP anders stimme als die übrigen Regierungsparteien.

Der Abg. Fehrenbach (Zentrum) schloß sich diesen Ausführungen an. Er wies darauf hin, daß nach seiner Auffassung es den Ländern hauptsächlich darauf ankomme, sichere Einnahmequellen zu haben.

Der Reichskanzler führte aus, daß das Kabinett nochmals eingehend die Frage geprüft habe, ob das Reich sich an dem Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftssteuer mit einem geringeren Betrage als 25% beteiligen könne. Das Kabinett sei einmütig der Auffassung, daß das für das Reich nicht möglich sei.

Der Abg. Fehr (Wirtschaftliche Vereinigung) bat zu erwägen, daß es für Bayern und die übrigen Länder auch eine Frage des Prestiges bedeute, ob sie an der wichtigsten Steuer, nämlich der Einkommensteuer, nur mit 75% beteiligt werden sollten.

Staatssekretär Dr. Popitz machte den Vorschlag, falls das Aufkommen an Umsatzsteuer den Betrag von 1,5 Milliarden im Jahr nicht erreiche, den Ländern die Beteiligung an diesem Betrage zu garantieren durch Heranziehung[451] nicht verpfändeter Verbrauchssteuern3. Dann würde für die Länder die Gefahr ausscheiden, ihre sozialen und kulturellen Aufgaben nicht erfüllen zu können.

3

Verpfändet als Sicherheit für die dt. Reparationsleistungen sind nach Kap. III des Londoner Abkommens vom 16.8.24 (RGBl. II, S. 289 ) die Erträge aus den Zöllen und aus den Branntwein-, Tabak-, Bier- und Zuckersteuern.

Mit diesem Vorschlage erklärte sich die Versammlung einverstanden.

Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe4

4

Betrifft den „Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden“ (RT-Drucks. Nr. 801, Bd. 400 ). Wichtigste Bestimmung: Das Reich hat den Ländern und Gemeinden, die Länder und Gemeinden haben dem Reich „für die Benutzung ihrer im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veranstaltungen sowie für die Handlungen ihrer Behörden die allgemein festgesetzten Gebühren zu entrichten, es sei denn, daß die Handlungen der Behörden in Ausübung einer öffentlichen Gewalt veranlaßt und vorgenommen werden.“

Der Reichskanzler bat, den von der Reichsregierung mit dem Reichsrat geschlossenen Vergleich5 zu genehmigen.

5

S. Dok. Nr. 70, P. 1, dort bes. Anm. 3.

Abg. Dr. Kulenkampff (DVP) wies darauf hin, daß er im Ausschuß und im Plenum den Antrag auf Besteuerung der öffentlichen Betriebe stellen werde6, daß er jedoch gegen eine Überstimmung nichts einzuwenden habe.

6

S. den Bericht des 6. Ausschusses (Steuerfragen) vom 25.7.25 (RT-Drucks. Nr. 1259, Bd. 404 ) und die Ausführungen des Abg. Kulenkampff in der RT-Debatte am 4. 8. (RT-Bd. 387, S. 4017 ).

Der Abg. Herold (Zentrum) bat zu erwägen, ob nicht die öffentlichen gemeindlichen Betriebe besteuert, diese Steuern jedoch an die Gemeinden zurückerstattet werden könnten. Dieser Vorschlag wurde als vielleicht brauchbare Grundlage für eine später einmal zu treffende Regelung bezeichnet.

Die Versammlung billigte schließlich den von der Reichsregierung mit dem Reichsrat geschlossenen Vergleich.

Zigarettensteuer […]

Weinsteuer

Die Versammlung einigte sich auf eine Ermäßigung der Weinsteuer auf 15% und eine Ermäßigung der Sektsteuer auf 20%, und zwar zunächst für eine Zeit bis zum 1. IX. 19277.

7

Vgl. Dok. Nr. 129, P. 2, dort bes. Anm. 11.

Biersteuer

Die Versammlung einigte sich dahin, daß die Regierungsparteien im Ausschuß für eine Erhöhung der Biersteuer um 50% eintreten wollen8. […]

8

Betrifft den von Zentrumsabgeordneten am 24. 6. eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer“ (RT-Drucks. Nr. 1063, Bd. 402 ). Zur diesbez. Regierungsvorlage (RT-Drucks. Nr. 800, Bd. 400 ), die vom RFM am 9. 7. zurückgezogen wurde, s. Dok. Nr. 16, P. 1 und Dok. Nr. 22, P. 3.

Umsatzsteuer

Es wurde Einverständnis darüber erzielt, daß die Handelsvertreter, welche[452] Bücher führten und im Vierteljahr keinen größeren Umsatz als 1.500 M hätten, von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien sind9.

9

So in Art. IV Ziffer 3 der Endfassung des „Gesetzes zur Änderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens“ vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 241 ).

Luxussteuer

Die Versammlung einigte sich auf einen Luxussteuersatz von 7,5%10.

10

Wird in dieser Höhe in die Endfassung des „Gesetzes zur Änderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens“ übernommen.

Beherbergungssteuer […]

Hauszinssteuer

Die Versammlung war sich darüber einig, daß der Gedanke, die Hauszinssteuer vom Finanzausgleich zu trennen11, zur Zeit nicht weiterverfolgt werden solle.

11

Anregung des RFM in der Ministerbesprechung vom 18. 7. (Dok. Nr. 129).

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