2.134.1 (lut1p): Entwaffnungsnote.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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Entwaffnungsnote.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Generalmajor v. Pawelsz führte aus, daß die Stimmung der Engländer zur Entwaffnungsnote1 allmählich weniger interessiert geworden sei. Er habe gehört, daß Chamberlain erklärt habe, er könne nicht verstehen, daß die Deutschen nicht einige Forderungen der Entwaffnungsnote erfüllten, um Köln freizubekommen. Auf französischer Seite fürchte man sich immer noch, in Verhandlungen zu kommen. Man betrachte dort lieber die ganze Entwaffnungsnote als ein Ultimatum. Immerhin habe sich General Walch nunmehr bereiterklärt, mit uns über einzelne Punkte zu sprechen. Es entstehe die Frage, wie man weiter vorgehen solle. Er halte es für das beste, die Punkte, in denen man auf jeden Fall nachgeben müsse, vorwegzunehmen und zu erfüllen. Sodann müsse über andere Punkte verhandelt werden. Man könne auf diese Weise besser eine günstige Atmosphäre für die Verhandlungen schaffen.

1

All. Kollektivnote vom 4.6.25 (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 96).

General v. Seeckt äußerte Bedenken gegen dieses Vorgehen.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung darüber fest, daß es drei Gruppen von Fragen gebe:

1. Fragen, in denen wir nicht im Recht seien und nachgeben müßten2.[458] Deren Erfüllung wolle Generalmajor von Pawelsz zugestehen. Der Zeitpunkt, wann er das der Gegenseite mitteilen wolle, solle ihm überlassen bleiben.

2

Generalmajor v. Pawelsz hatte am 22. 7. eine Aufstellung der zur Erfüllung in Betracht kommenden Einzelforderungen der Entwaffnungsnote vorgelegt und darin u. a. aufgeführt: Zerstreuung des Maschinenparks der Waffen- und Munitionsfabriken Karlsruhe, Mauser, Wittenau und Hanau; Abgabe von Ersatzteilen für Minenwerfer, Maschinengewehre, Geschütze; Abgabe überzähligen Pioniergeräts; Abgabe der bei der staatlichen Polizei vorhandenen Sprengmittel, Signal- und Leuchtgeräte und Maschinengewehrschlitten (R 43 I /419 , Bl. 103-106).

2. Fragen, bei denen man sich darüber zweifelhaft sein könne, ob die Gegenseite recht habe und ob wir in diesen nachgeben könnten3.

3

In einer schon am 24. 6. vorgelegten Ausarbeitung (s. dazu Anm. 4 zu Dok. Nr. 110) zur Entwaffnungsnote hatte die Kommission des Generalmajors v. Pawelsz u. a. folgende all. Forderungen als verhandlungsbedürftig bezeichnet: Abbau der Maschinen zur Platzpatronenherstellung bei Polte (Magdeburg); Umorganisierung des Oberkommandos der Reichswehr; Umorganisierung der Polizei (s. dazu Dok. Nr. 152); Abrüstung ehemaliger Munitionsfabriken wie Krupp (in Essen und Meppen) und Reinsdorf (R 43 I /440 , Bl. 26-137, hier: Bl. 110-125).

3. Fragen, die für uns unzweifelhaft seien und in denen wir keinesfalls nachgeben könnten4.

4

In der Ausarbeitung der Kommission v. Pawelsz (s. Anm. 3) werden hierzu u. a. genannt: Demontage lebenswichtiger Maschinenanlagen der Gußstahlwerke in Döhlen-Deuben, der Dt. Werke in Spandau und Haselhorst; Aufstellung der für die Festung Königsberg genehmigten Geschütze auf ortsfeste Lafetten (R 43 I /440 , Bl. 26-137, hier: Bl. 126-134).

Über die zu 2 und 3 genannten Fragen solle Generalmajor v. Pawelsz mit der Gegenseite zu verhandeln ermächtigt sein.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

Staatssekretär v. Schubert hob noch besonders hervor, daß nach seiner Ansicht der von Generalmajor v. Pawelsz vorgeschlagene Weg dringend zu empfehlen sei. Er bat ferner zu erwägen, ob man den Industriellen bei der taktischen Durchführung der Forderungen der Entwaffnungsnote in der Frage der Entschädigung noch weiteres Entgegenkommen zeigen könne.

Ministerialdirektor Dr. v. Brandt führte aus, daß gesetzliche Bestimmungen über die Entschädigung existierten5. Es komme schließlich auf die Behandlung des Einzelfalles an.

5

S. Die „Richtlinien für die Festsetzung von Entschädigungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen der Art. 169, 192, 202 und 238 des Friedensvertrages“ vom 27.5.20 (RGBl., S. 1111 ).

Der Reichskanzler machte zum Schluß noch davon Mitteilung, daß das ganze Material über die Frage des Oberbefehls nunmehr von unserer Seite zusammengestellt sei und zugunsten unserer Auffassung spreche6.

6

In R 43 I nicht ermittelt. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Zusammenstellung des Notenwechsels zwischen AA und General Nollet aus dem Jahre 1921 zur Frage der Revision des Wehrgesetzes, mit dessen modifizierter Fassung vom 18.6.21 (RGBl., S. 787 ) auch die bestehende Organisationsform der obersten Reichswehrführung von der IMKK akzeptiert worden war. Pünder sendet diesen Notenwechsel am 5.8.25 an Generalmajor v. Pawelsz zurück und bemerkt in seinem Begleitschreiben: „Der Herr Reichskanzler legt der Sicherhaltung dieser wichtigen Dokumente größtes Gewicht bei und hat infolgedessen Anfertigung von Fotokopien angeordnet, von denen ich je einen Abdruck beifüge. Die Negative werden in der Reichskanzlei verwahrt.“ (R 43 I /419 , Bl. 108).

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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