2.142.6 (lut1p): e) Frage der Freilassung der Lebensmittel von der Umsatzsteuer.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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e) Frage der Freilassung der Lebensmittel von der Umsatzsteuer7.

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Zur vorangegangenen Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 139, P. 1. – Die Beratung wurde fortgesetzt in einer Besprechung des RK mit Führern der Koalitionsparteien am Vormittag des 6. 8. Wachsmann vermerkt dazu unter dem 11. 8.: Luther habe sich mit Entschiedenheit gegen die Freistellung der Lebensmittel von der Umsatzsteuer ausgesprochen, jedoch die Bereitschaft der RReg. erklärt, nach Verabschiedung der Steuergesetze gelegentlich der Zollberatungen eine Senkung der Umsatzsteuer auf 1% zuzugestehen. Demgegenüber sei der RArbM mit allem Nachdruck für die Zentrumswünsche eingetreten. „Die Mitglieder der übrigen Parteien hielten jedoch für geboten, den Vorschlägen des Reichskanzlers beizutreten, da sie sonst Wünschen ihrer Fraktionen, die auf weitere Durchlöcherung der Umsatzsteuer gerichtet seien, nicht würden entgegentreten können.“ Für das Zentrum habe der Abg. Fehrenbach schließlich erklärt, seine Fraktion werde geschlossen für die Zollvorlage stimmen, wenn die „Umsatzsteuerfragen wunschgemäß geregelt wären“ (R 43 I /2397 , Bl. 81 f.).

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß die Situation für die Christlichen Gewerkschaften außerordentlich schwierig sei. Sie beständen zurzeit unbedingt auf ihrer Forderung, die Lebensmittel von der Umsatzsteuer zu befreien. Er halte es für seine Pflicht, das Kabinett auf den Ernst der Lage aufmerksam zu machen.

Der Reichskanzler Von einer allgemeinen Senkung der Umsatzsteuer werde die Allgemeinheit viel mehr haben. Schon früher habe man sich häufig den Gedanken überlegt, ob man durch Befreiung der zu exportierenden Waren von der Umsatzsteuer den Export heben könne. Das Reichsfinanzministerium sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Befreiung der Exportwaren von der Umsatzsteuer unmöglich sei; für die Lebensmittel müsse dasselbe gelten. Er hoffe bestimmt, daß durch eine allgemeine Senkung der Umsatzsteuer die Preise sich senken würden.

Der Reichsarbeitsminister Er könne diese Hoffnung nicht teilen. Ehe nicht energisch gegen die Kartelle und Trusts vorgegangen werde, könne er auf dem Gebiete der Preisbildung eine Besserung nicht erhoffen.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen8.

8

Eine Freistellung der Lebensmittel von der Umsatzsteuer erfolgt nicht. Statt dessen stimmt der RT bei Annahme des „Gesetzes zur Änderung der Verkehrsteuern und des Verfahrens“ am 7. 8. einem Beschluß des Steuerausschusses vom 23. 7. (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 139) zu, der die Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 1¼% vorsieht (RT-Bd. 387, S. 4215  u. RGBl. I, S. 241). Am 8. 8. beantragen Abg. der Regierungsparteien (unter Beteiligung des Zentrums) sodann die Senkung der Steuer auf 1% und die Einfügung diesbez. Bestimmungen in den „Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen“ (RT-Drucks. Nr. 1409, Bd. 404 ). Der Antrag wird vom RT bei Verabschiedung des Zollgesetzes am 12. 8. angenommen (RT-Bd. 387, S. 4400  u. RGBl. I, S. 261).

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