2.21.12 (lut1p): 12. Außerhalb der Tagesordnung: Einladung des Sechzehnerausschusses (für die besetzten Gebiete) nach Köln.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

12. Außerhalb der Tagesordnung: Einladung des Sechzehnerausschusses (für die besetzten Gebiete) nach Köln.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Oberbürgermeister Dr. Adenauer den Sechzehnerausschuß des Reichstags eingeladen habe, die nächste Ausschußsitzung in Köln abzuhalten17. Er erachte dies für sehr bedenklich18, und es müßte seiner Meinung nach versucht werden, darauf hinzuwirken, daß diese Ausschußsitzung in Köln nicht stattfinde. Falls es nicht möglich sei, die Sitzung in Köln zu verhindern, werde es notwendig sein, Regierungsvertreter zu dieser Sitzung zu entsenden.

17

Der 16. Ausschuß hatte am 5. 2. gemäß Antrag des Zentrums beschlossen, „eine Besprechung mit der Städtevereinigung und dem Verbande der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebietes anzuberaumen behufs Erörterung der Notlage der Gemeinden des besetzten Gebietes.“ (Drucks. Nr. 8 des 16. Ausschusses vom 4. 2. in R 43 I /194 , Bl. 78).

18

Verfassungsrechtliche und politische Bedenken gegen die Tagung des Ausschusses äußert der PrIM in Schreiben an den RIM und den RMbesGeb. vom 16.2.25. Im Schreiben an den RIM heißt es: Die Prüfung einer etwaigen Notlage der Gemeinden sei nach Art. 5 ff. der RV unzweifelhaft Sache der Länder – ein Grundsatz, der auch dadurch keine Einschränkung erfahren dürfe, daß die Notlage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Besetzung stehe. Außerdem gehe aus Art. 24 der RV eindeutig hervor, daß sowohl der RT wie auch seine Ausschüsse nur am Sitz der RReg. zusammentreten können. An den RMbesGeb. schreibt der PrIM: Es sei nach den Erfahrungen der letzten Jahre damit zu rechnen, „daß auf dieser Tagung die Zentralbehörden, insbesondere das Reichsfinanzministerium, […] als ‚Angeklagte‘, dagegen nachgeordnete Stellen (insbesondere Oberbürgermeister) als ‚Ankläger‘ und der fast ausschließlich aus Abgeordneten des besetzten Gebietes sich zusammensetzende Reichstagsausschuß als ‚Richter‘ erscheinen werden. Dies ist umso bedenklicher, als die Zentralstellen unmöglich alle beteiligten, für eine völlige Klarstellung erforderlichen Sachreferenten nach Köln entsenden und andererseits bekanntlich die von der Freiheit der Rede ausgiebig Gebrauch machenden ‚Ankläger‘ unmöglich das Für und Wider einer jeden Frage beherrschen können. Die hieraus sich ergebenden Bedenken wachsen mit der Zahl der Teilnehmer aus den Kreisen der Stadt- und Landkreisvereinigung, wobei ich nochmals hervorhebe, daß im vorliegenden Falle mit einer großen Versammlung von etwa 100 Personen zu rechnen ist.“ (Diese Schreiben abschrl. in R 43 I /194 , Bl. 71-76).

Das Kabinett beauftragte Staatssekretär Dr. Kempner, zu versuchen, den Reichstag von der Unzweckmäßigkeit der Abhaltung von Ausschußsitzungen außerhalb zu überzeugen. Vielleicht werde dadurch der Ausschuß von sich aus beschließen, der Einladung nicht nachzukommen19.

19

Im Auftrage Kempners werden die Bedenken der RReg. von Pünder am 18. 2. dem Vorsitzenden des 16. Ausschusses, Bayersdörfer (BVP), vorgetragen. Dieser erklärt sich zwar außerstande, die Veranstaltung im gegenwärtigen Stadium noch zu verhindern, versichert aber, daß keinerlei Beschlüsse in Köln gefaßt würden. Er werde allenfalls zulassen, daß nach den Vorstellungen der geladenen Interessenverbände Resolutionen gefaßt würden, die der Ausschuß als Material nach Berlin nehmen könne (Aufzeichnung Pünders vom 18. 2. in R 43 I /194 , Bl. 80 f.). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 24, P. 3.

Extras (Fußzeile):