2.26.2 (lut1p): II. Organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Handelsvertragsverhandlungen.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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II. Organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichskanzler leitet die Besprechung alsdann auf die Frage der Organisation der Vertretung der Reichsregierung bei den Handelsvertragsverhandlungen über. Er hält eine straffe zentrale Leitung für notwendig5. Nach ihm gemachten Mitteilungen bestehe eine gewisse Gefahr, daß bei der gegenwärtigen Verlegung des Kernpunktes in das Auswärtige Amt die wirtschaftliche Seite nicht genügend beachtet werde, da das Auswärtige Amt die Wirtschaftsfragen in verschiedenen Länderreferaten behandele und somit eine zentrale Zusammenfassung der Wirtschaftsfragen fehle.

5

Die Notwendigkeit einer strafferen Organisation der Handelsvertragsverhandlungen war bereits in der Kabinettssitzung am 7. 2. am Rande erörtert worden. S. dazu Dok. Nr. 17, P. 2.

Der Reichsminister des Auswärtigen gibt zu, daß die gegenwärtige Organisation nicht allen Bedürfnissen Rechnung trägt, ist aber zur Zeit nicht in der Lage, einen zweckdienlichen Abänderungsvorschlag zu machen.

Der Reichswirtschaftsminister sieht die Ursache des nicht einheitlichen Verhandelns darin, daß im Gegensatz zu früher, wo das Reichsamt des Innern mit dem Auswärtigen Amt eng verbunden war, nicht mehr die erforderliche enge Fühlung der Ressorts untereinander bestehe. Er behält sich einen Vorschlag zur Abänderung vor.

Danach wird die Besprechung abgebrochen.

II. In der Fortsetzung der Beratung am 23. Februar 1925 unterbreitet der Reichswirtschaftsminister dem Kabinett den anliegenden Vorschlag6.

6

Die anliegende, vom 23. 2. datierende „Skizze für die Organisation und die Aufgaben eines ‚Kommissars der Reichsregierung für die Handelsvertragsverhandlungen‘“ weist dem jeweiligen StS im RWiMin. die Koordinierung und Leitung sämtlicher Handelsvertragsverhandlungen zu. „Er instruiert die in Berlin oder an einem anderen Orte tätigen deutschen Delegationen […]. Die Delegationsführer sind von der Reichsregierung nach Anhörung des Kommissars zu bestellen, sie unterstehen dem Kommissar, an den sie Bericht erstatten und von dem allein sie Instruktionen zu empfangen haben.“ Für die politische Seite der Handelsvertragsverhandlungen solle der Kommissar dem RAM, für die wirtschaftliche Seite dem RWiM und dem REM unterstehen. Ein Büro des Kommissars solle im AA eingerichtet werden (R 43 I /1399 , Bl. 206).

[103] Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stimmen ihm darin zu, daß die Schaffung eines Kommissars, der hier in Berlin sämtliche Handelsvertragsverhandlungen zusammenzufassen und die Instruktionen der im Ausland verhandelnden Vertreter zu übernehmen habe, notwendig sei. Die Wirtschaftsressorts legen Wert darauf, daß dieser Kommissar mit ihnen in engster Fühlung stehe.

Der Reichskanzler stellt fest als übereinstimmende Ansicht der beteiligten Ressorts, daß mit möglichster Beschleunigung der Frage der Schaffung eines solchen Reichskommissars nähergetreten werden solle. Die Frage soll in den nächsten Tagen weiter behandelt werden7.

7

In einer am gleichen Tage in der Rkei stattfindenden Chefbesprechung erhebt der RAM Bedenken gegen die Bestellung eines besonderen Kommissars für Handelsvertragsverhandlungen, da ein solcher Kommissar bereits in der Person des MinDir. v. Stockhammern (AA) bestehe. Nach längerer Debatte stimmen RAM, RIM und RFM schließlich einer Empfehlung des RK zu, „daß ein handelspolitischer Ausschuß beim AA gebildet werde, dessen Vorsitzender bestimmte Funktionen zugemessen erhalte. Das ganze solle sich darstellen als eine in feste Form gebrachte Ressortbesprechung. Der Vorsitzende solle Trendelenburg werden.“ (Protokoll vom 23. 2. in R 43 I /1079 , Bl. 25 f.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 42, P. 4.

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