2.56.1 (lut1p): 1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

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[209]1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

Staatssekretär Lewald berichtete ausführlich über den Stand der Handelsvertragsverhandlungen mit Polen1.

1

Nähere Einzelheiten über das Ergebnis dieser Verhandlungen, die lt. Pressemeldungen am 9. 3. in Berlin eröffnet worden waren („Die Zeit“ vom 9. 3.), in den Akten nicht ermittelt.

Die Polen verlangten vor allem die Weitergewährung der im Versailler Vertrag gewährten Einfuhrkontingente2. Ferner hätten sie den dringenden Wunsch, in großem Maßstabe Vieh nach Deutschland einzuführen.

2

Dtld. war gemäß Art. 268 VV verpflichtet, für drei Jahre, beginnend mit dem 10.1.20, die zollfreie Einfuhr aller Erzeugnisse aus den ehemals dt. Landesteilen Polens zuzulassen. Die Mengen dieser Erzeugnisse sollten den Durchschnitt der in den Jahren 1911–1913 aus diesen Gebieten in das übrige Reichsgebiet eingeführten Mengen nicht überschreiten. Diese Bestimmungen waren durch das dt.-poln. Genfer Abkommen vom 15.5.22 (RGBl. II, S. 237 ) bis zum 15.6.25 verlängert worden.

Der Reichskanzler stellte die Frage, ob die von Staatssekretär Lewald vorgetragenen Einzelheiten bereits in einer Chefbesprechung unter den Ressorts geklärt worden seien.

Der Reichsminister des Auswärtigen verneinte dies, und zwar sei diesmal davon abgesehen worden, weil die Angelegenheit sehr eilig sei. Er stehe auf dem Standpunkt, daß das Verlangen der Polen nach Verlängerung der Kontingente prinzipiell abgelehnt werden müsse.

Der Reichswirtschaftsminister stimmte dem zu, selbst auf die Gefahr eines Zollkrieges hin.

Ministerialdirektor Hoffmann stimmte für das Ernährungsministerium ebenfalls zu.

Der Reichsminister der Finanzen trat ebenfalls der Ansicht bei.

Der Reichsminister des Innern erklärte, daß die sogenannte Veterinärfrage nochmals unter den Ressorts besprochen werden müsse.

Der Reichskanzler stellte fest, daß eine Verlängerung für die Kontingente nicht in Frage komme, daß ferner die Frage des Veterinärwesens den drei zuständigen Ministerien vorbehalten bleiben müsse, ferner daß die Stellungnahme der Reichsregierung zu den Fragen, die Ostoberschlesien betreffen, erst mit den Ressorts besprochen werden müssen3.

3

Über die Veterinärfrage und die ostoberschlesischen Angelegenheiten fanden sich in den Akten keinerlei Unterlagen.

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