1.183.6 (lut2p): 4. Verwendung des 100-Millionen-Kredits an die Reichsbahn.

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4. Verwendung des 100-Millionen-Kredits an die Reichsbahn.

Der Reichsverkehrsminister machte Mitteilung, daß der Kredit21, soweit bis jetzt übersehen würde, wohl nicht den Abreden gemäß verwendet würde. Er lasse die Angelegenheit nachprüfen und werde nach Prüfung berichten22.

21

Vgl. Anm. 30 zu Dok. Nr. 294.

22

Über die Verwendung des Kredits und ihre Überprüfung durch das RVMin. in den Akten nichts ermittelt. In einer „Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung“, die RArbM Brauns am 19.1.27 dem Reichstagspräsidenten zuleitet (RT-Drucks. Nr. 2921, Bd. 413 ), heißt es zur Verwendung des Kredits, der „gemäß einem Abkommen vom März 1926“ gewährt worden sei: „Von diesen 100 Millionen RM waren 30 Millionen für eine Erweiterung des Gleisbauprogramms bestimmt. Das war eine besonders dringliche Aufgabe, weil die Wiederherstellung und Erneuerung des Oberbaues nach den Schädigungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre – im Gegensatz zum Fahrzeugpark – noch erheblich im Rückstande ist. Die 30 Millionen ermöglichten der Reichsbahn die Ausdehnung der laufenden Erneuerungsarbeiten auf weitere 500 km; sie verteilten sich auf Lieferungen der Eisenindustrie mit 13,6 Millionen, der Holzindustrie mit 5,6 Millionen, der Steinindustrie mit 4,9 Millionen und auf Löhne der bei den Arbeiten unmittelbar beschäftigten Arbeitskräfte mit 5,6 Millionen. Für die Beschaffung von Werkstoffen und Ersatzstücken aller Art zur Verbesserung des Fahrzeugparks sollten 35 Millionen RM Verwendung finden, von denen 29 Millionen auf Lieferungen der Metallindustrie entfielen. 15 Millionen RM waren für Brückenumbauten, Erweiterung von Bahnhöfen, neue Werkstätten, elektrische Sicherungsanlagen, Bremsausrüstungen und Wohnbauten bestimmt; davon entfielen 10 Millionen auf Aufträge an Bauunternehmungen aller Art, 5 Millionen auf die Metallindustrie. 20 Millionen endlich stellte das Reich für den Beginn der Elektrisierung der Berliner Stadt- und Ringbahn zur Verfügung, und zwar unter der Bedingung, daß die Reichsbahn aus eigenen Mitteln einen Betrag in gleicher Höhe für diesen Zweck hergab.“

[1331] Der Reichsminister der Finanzen bat, in kürzester Zeit eine Kabinettssitzung anzusetzen und über diesen Punkt zu beraten und gleichzeitig einmal sich grundsätzlich mit dem Verhältnis von Reichsregierung und Reichsbahn zu befassen.

Dies wurde zugesagt23.

23

Zu einer solchen Kabinettssitzung kommt es unter Luther nicht mehr. Zur Erörterung des Verhältnisses zwischen RReg. und RB-Gesellschaft durch die nachfolgende Reg. Marx s. diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV (insbes. das Schreiben des RVM an StSRkei vom 18. 6. und die Besprechung mit Vertretern des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft am 24.6.26).

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