1.37.4 (lut2p): 4. Übergabe des Grabdenkmals für den verstorbenen Herrn Reichspräsidenten Ebert in Heidelberg.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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4. Übergabe des Grabdenkmals für den verstorbenen Herrn Reichspräsidenten Ebert in Heidelberg.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Absicht bestehe, den Reichswehrminister und den Reichsarbeitsminister zu bitten, die Reichsregierung bei der Übergabe des Grabdenkmals zu vertreten und Ansprachen zu halten.

Staatssekretär Dr. Meissner teilte mit: Es handele sich nicht um ein Denkmal, sondern nur um einen einfachen Gedenkstein. Er habe mit dem Oberbürgermeister[801] Walz folgendes Programm vereinbart: Nach Einleitung durch einen Gesangschor sollten die beiden Ansprachen von seiten der Reichsregierung gehalten werden und darauf solle der Herr Oberbürgermeister erwidern; die Feier würde danach durch einen Gesangsvortrag abgeschlossen werden. Der Reichspräsident begrüße den Vorschlag, daß die beiden Minister die Reichsregierung vertreten sollten. Er halte es für angezeigt, seine Vertretung dem Staatssekretär Dr. Meissner zu übertragen. Er bitte, seine Beteiligung auch dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß von seiten des Reichs nur ein Kranz niedergelegt würde, auf dessen Schleife der Reichspräsident und die Reichsregierung zu erwähnen seien. Es sei Vorsorge getroffen, daß jede parteipolitische Verlautbarung unterbleibe. Als Termin sei der 31. Oktober in Aussicht genommen. Das Kabinett erteilte seine Zustimmung; das Weitere wird vom Büro des Reichspräsidenten veranlaßt werden7.

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Hierzu einige Schriftwechsel und Presseberichte in R 43 I /577 .

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