1.9.1 (lut2p): [Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, Artikel 16 der Völkerbundssatzung, Kriegsschuldfrage, Kolonialmandate]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 15). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, Artikel 16 der Völkerbundssatzung, Kriegsschuldfrage, Kolonialmandate]

Ganz geheim!

Herr Chamberlain schlägt vor, es solle in der heutigen Sitzung über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund verhandelt werden. Dieser Frage komme die größte Bedeutung zu. Der Abschluß eines Paktvertrages könne ohne den gleichzeitigen Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nicht in Betracht gezogen werden. Er bitte daher die Deutsche Delegation, die Diskussion zu eröffnen und die Schwierigkeiten darzulegen, die nach ihrer Ansicht für Deutschland mit dem Eintritt in den Völkerbund verknüpft seien.

Herr Stresemann führt aus, er benutze die Gelegenheit, die diese Erörterung ihm biete, um einen Rückblick auf Deutschlands Stellung zum Völkerbund zu geben. Im Jahre 1919 sei Deutschland zum Eintritt in den Völkerbund bereit gewesen, aber die alliierten Mächte hätten sich ablehnend verhalten2. Die[698] Frage sei dann im Jahre 1924 gelegentlich der Konferenz in London aktuell geworden; der damalige englische Premierminister MacDonald habe bei der Völkerbundstagung in Genf den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund gefordert3. Dann habe Herr Nansen den Reichskanzler Marx aufgesucht und ihn gefragt, ob Deutschland noch in dieser Sitzung des Völkerbundes seinen Eintritt vorzunehmen beabsichtige. Das Reichskabinett sei unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten Ebert zu einer Beratung zusammengetreten und habe es für wünschenswert gehalten, zunächst wegen einiger Fragen, die der Aufklärung bedürften, sich mit den Mächten, die im Völkerbundsrat vertreten seien, in Verbindung zu setzen4. Den Wortlaut der deutschen Note vom 29. September 1924 und der ergangenen Antwort5 setze er als bekannt voraus. Das Memorandum beziehe sich auf vier Grundfragen: die Vertretung im Völkerbundsrat und Völkerbundssekretariat, den prinzipiellen Anspruch auf Kolonialmandate, auf die Verpflichtungen aus Artikel 16 und ferner auf die Erklärung, daß die Deutsche Regierung, wenn sie die internationalen Verpflichtungen übernähme, die sich aus der Satzung des Völkerbundes ergäben, damit nicht irgendeine moralische Schuld anerkenne, die aus diesen Verträgen hergeleitet werden könne.

2

Die dt. Eintrittsbereitschaft wurde mit Note an Clémenceau vom 9.5.19 (s. Schultheß I, S. 195 f. und II, S. 525) und in den dt. Gegenvorschlägen zu den all. Friedensbedingungen vom 29.5.19 (s. Materialien betr. die Friedensverhandlungen (Weißbuch des AA), Teil III, S. 29 ff.) zum Ausdruck gebracht. S. außerdem: Mantelnote Graf Brockdorff-Rantzaus zu den dt. Gegenvorschlägen vom 29.5.19 in: Ursachen und Folgen, Bd. III, Dok. Nr. 718; zur diesbez. Kabinettsberatung s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 71, P. 4; 75, P. 4; 81, P. 1; 105, P. 3. – Über die ablehnende Haltung der all. Mächte, die bereits im Juni 1919 erkennbar wurde, vgl. ebd. Dok. Nr. 113.

3

MacDonald hatte auf der Völkerbundsversammlung am 4.9.24 hierzu u. a. erklärt: „Deutschland kann nicht außerhalb des Völkerbundes bleiben. Wenn ich eine Formel gebrauchen kann, die man hoffentlich nicht mißverstehen wird, so möchte ich sagen, daß wir ihm nicht gestatten dürfen, draußen zu bleiben.“ (Schultheß 1924, S. 455).

4

Die erwähnte Unterredung zwischen RK Marx und dem norwegischen Völkerbundsdelegierten Nansen fand am 20.9.24 statt. Marx gab hierüber in der Ministerratssitzung vom 23.9.24 (s. diese Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 304 a/b) einen ausführlichen Bericht. In der gleichen Sitzung erklärte sich die RReg. für den baldigen Eintritt in den Völkerbund und beschloß, die dt. Eintrittsbedingungen den Ratsmächten in einem Memorandum mitzuteilen. Zum Inhalt des dt. Memorandums vom 29.9.24 s. Anm. 17 zu Dok. Nr. 62.

5

Die Antwortnoten der zehn Ratsmächte, eingegangen zwischen 6. 10. und 1.12.24, befinden sich abschrl. in R 43 I /436 , Bl. 7-23. Zum Inhalt s. die Ausführungen des RAM weiter unten.

Als die gegenwärtige Reichsregierung sich infolge der Note des Herrn Briand vom 16. Juni d. J. mit der Frage des etwaigen Eintritts Deutschlands in den Völkerbund zu beschäftigen hatte6, hat sie die Stellungnahme der damaligen Reichsregierung, die in dem Memorandum niedergelegt ist, sich zu eigen gemacht und erhält sie aufrecht.

6

Der Eintritt Dtlds. in den Völkerbund war in der frz. Sicherheitsnote vom 16.6.25 als wesentliche Vorbedingung für den Abschluß eines Sicherheitspakts bezeichnet worden. Zur Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 110.

Alle zehn im Völkerbundsrat vertretenen Nationen hätten geantwortet. Die Vertretung Deutschlands im Völkerbundsrat und im Völkerbundssekretariat seien befriedigend erledigt worden, da alle Mächte zustimmend geantwortet hätten. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit sei also gesichert.

Offen sei die Frage der Anwendbarkeit von Artikel 16 auf die entwaffneten Nationen geblieben, da keine Einstimmigkeit sich ergeben habe. Die Deutsche Regierung habe sich darauf schriftlich an das Völkerbundssekretariat mit der Bitte um eine authentische Interpretation gewandt7. Die Antwort des[699] Sekretariats habe aber nach Ansicht der Deutschen Regierung nicht die genügende Aufklärung erbracht8. Er behalte sich in dieser Beziehung noch eine eingehende Stellungnahme vor.

7

Gemeint ist die dt. Note an den Generalsekretär des Völkerbundes vom 12.12.24. S. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 43.

8

In der Antwortnote, die am 14.3.25 übermittelt wurde, erklärt der Völkerbundsrat sich außerstande, die dt. Vorbehalte gegen Art. 16 der Völkerbundssatzung anzuerkennen. Er weist aber darauf hin, „daß die Art und das Ausmaß der effektiven Teilnahme der Mitgliedstaaten an den vom Völkerbund auf Grund der militärischen Satzungen eingeleiteten militärischen Operationen notwendigerweise verschieden sind, je nach der militärischen Lage der Staaten. Nach den Bestimmungen der Satzung ist der Rat verpflichtet, die Stärke der Land-, See- und Luftstreitkräfte zu empfehlen, welche die Bundesmitglieder zu der bewaffneten Macht beizutragen haben, die den Bundesverpflichtungen Achtung zu verschaffen bestimmt ist. Deutschland würde selbst zu sagen haben, bis zu welchem Punkte es imstande wäre, den Empfehlungen des Rates zu entsprechen. Der Rat erinnert außerdem die Deutsche Regierung daran, daß ein Staat, der dem Bunde und dem Rate angehört, stets an den Entscheidungen teilnehmen würde, die sich auf die Anwendung der Grundsätze der Satzung beziehen.“ (Aktenexemplare des frz. und engl. Texts nebst dt. Übersetzung in R 43 I /485 , Bl. 68-78; gedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1372 b).

Als die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund anläßlich der Paktverhandlungen neu aufgetaucht sei, habe sich die Deutsche Regierung erneut hiermit beschäftigt. Im Sinne der Darlegungen der früheren und der jetzigen Deutschen Regierung zu Artikel 16 stelle er fest, daß bei der gegenwärtigen Lage Deutschlands jeder Angriffskrieg Deutschlands, aber auch ein Defensivkrieg gegen bewaffnete Nachbarn ausgeschlossen sei. Diese Feststellung sei wichtig, weil sie von Bedeutung für die Stellung der Reichsregierung zu dem hier behandelten Problem sei. Hinsichtlich der Mitwirkung Deutschlands bei einem Vorgehen des Völkerbundes auf Grund von Artikel 16 seien drei Möglichkeiten gegeben:

1. eine direkte militärische Beteiligung,

2. eine indirekte militärische Beteiligung (Durchmarschrecht),

3. wirtschaftliche Mithilfe bei Abbruch der wirtschaftlichen Beziehungen zu den betreffenden Ländern.

Man habe gesagt, die Deduktion der Deutschen Regierung sei nur von theoretischer Bedeutung, weil Deutschland infolge der erforderlichen Einstimmigkeit des betreffenden Beschlusses des Völkerbundsrats die Exekution unmöglich machen könne9. Die Deutsche Regierung habe den Sinn dieser Darlegungen nicht verstanden. Es gebe Fälle, wo der Tatbestand und die Rolle des Angreifers so klar zu Tage liegen, daß Deutschland sein Veto im Völkerbundsrat nur gegen besseres Wissen einlegen könne. Das ergebe eine unmögliche Situation für Deutschland und müsse zu seiner moralischen Isolierung führen. Das Ziel der jetzigen Verhandlungen sei aber doch gerade die Vermeidung dieser moralischen Isolierung. Die Einlegung eines Vetos sei nur dann möglich, wenn es unklar sei, wer der Angreifer sei.

9

Bezieht sich wohl auf die Antwortnote des Völkerbundsrates (s. insbes. letzten Satz in Anm. 8) in Verbindung mit Art. 5 der Völkerbundssatzung, der für die Beschlüsse des Rates Einstimmigkeit vorschreibt.

Wenn daher dieser Fall ausscheide, müsse Deutschland sich fragen, ob es übernehmen könne, in den drei oben genannten Richtungen mitzuwirken. Eine[700] direkte militärische Mitwirkung sei wegen des Standes der Abrüstung unmöglich. Es sei ja überhaupt fraglich, ob Deutschland jetzt eine Armee besitze oder ob die vorhandenen Kräfte nicht lediglich als eine Ordnungstruppe anzusehen seien. Es wäre also für eine direkte militärische Mitwirkung Deutschlands zum mindesten eine stärkere Bewaffnung seiner Truppenmacht notwendig und dies sei nach Lage der Verhältnisse unmöglich.

Ebensowenig komme eine indirekte militärische Mitwirkung in Betracht, denn wenn Deutschland den Durchmarsch fremder Truppen durch sein Land dulden müsse, so ergäben sich die größten innerpolitischen und außenpolitischen Schwierigkeiten, die für Deutschland so notwendige friedliche Entwicklung werde dadurch aufs schwerste beeinträchtigt.

Man habe aber angeführt, daß Deutschland in wirtschaftlicher Beziehung über große Kraftquellen verfüge. Man könne daher nicht auf die Beteiligung Deutschlands an wirtschaftlichen Boykottmaßnahmen verzichten. Er halte es nicht für ausgeschlossen, daß eine solche Mitwirkung möglich sei. Es gebe in dieser Beziehung eine ganze Reihe von verschiedenen Fällen, z. B., ob es sich um wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegen Deutschlands Grenznachbarn oder gegen entfernter liegende Nationen handele. Er wolle hier nur einen Fall behandeln, nämlich die Möglichkeit eines polnisch-russischen Krieges. Er nenne diesen Fall nicht deswegen, weil Deutschland mit Rußland durch irgendwelche geheimen Abmachungen verbunden sei, es habe nur den Rapallo-Vertrag abgeschlossen, der der Öffentlichkeit bekannt und beim Völkerbundssekretariat hinterlegt sei.

Aber was für Folgen werde eine Beteiligung Deutschlands an wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen gegen Rußland haben? Was Deutschland bei seiner Ohnmacht unbedingt vermeiden müsse, das sei, sich eine Kriegserklärung zuzuziehen. Zweifellos aber würde ein deutscherseits gegen Rußland erklärter Boykott von Moskau mit einer Kriegserklärung beantwortet werden. Wie groß dann die Gefahr für Deutschland sei, das habe sich doch 1920 gezeigt, als die Russen bei ihrem Vormarsch gegen Polen bis dicht an der deutschen Grenze gestanden hätten. Nur der Zusammenbruch des russischen Angriffes habe schwere Komplikationen verhindert; über 4000 russische Soldaten, die über die Grenze getreten seien, wären in deutschen Lagern interniert worden. Im Falle eines deutsch-russischen Krieges wäre es möglich, daß die russischen Heere ganz Deutschland überfluteten und der Bolschewismus bis an die Elbe vordringe. Deutschland werde in einem solchen Augenblick niemand haben, der ihm zur Seite stünde. Seine Ostfestungen seien geschleift, und es sei Angriffen von Osten schutzlos preisgegeben.

Er wolle für Deutschland keine Sonderstellung in Anspruch nehmen; es liege eben ein Übergangsstadium vor. Wenn die Bestrebungen des Völkerbundes, eine Abrüstung herbeizuführen, Erfolg hätten, würde der Unterschied zwischen gerüsteten und nicht gerüsteten Völkern verschwinden. Solange aber dieser Unterschied bestehe, müsse im Einzelfalle jedes Land die Möglichkeit haben, über den Umfang der Teilnahme an Aktionen des Völkerbundes aus Artikel 16 selbst zu entscheiden.

[701] Diesen Gedanken hege Deutschland nicht allein. Bei der Beratung über das Genfer Protokoll10, dem Herr Briand so große Bedeutung beigebe, habe man die Frage geprüft, ob und inwieweit Artikel 16 anwendbar sei. Man habe im Genfer Protokoll hinsichtlich der von jedem Mitglied gegen den Friedensbrecher zu ergreifenden aktiven Maßnahmen Rücksicht auf die militärische und geographische Lage eines jeden Landes genommen11. Aber auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Maßnahmen sowie hinsichtlich der Fragen des Durchmarsches und des Transits müsse die gleiche Rücksicht genommen werden12. Man müsse also die Frage der Beteiligung Deutschlands an Völkerbundaktionen aus Artikel 16 zurückstellen, bis ein Entwurf für die Durchführung der Entwaffnung vorläge.

10

„Genfer Protokoll für die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten“, angenommen von der Völkerbundsversammlung am 2.10.24. S. dazu Anm. 5 zu Dok. Nr. 50.

11

Betrifft Art. 11 des Genfer Protokolls, worin es heißt: Sobald der Völkerbundsrat die Signatarmächte zu Sanktionen aufgerufen hat, treten ihre Verpflichtungen nach Art. 16 Abs. 1 und 2 der Völkerbundssatzung (wirtschaftlicher Boykott und militärische Zwangsmaßnahmen) sofort in Kraft. Diese Verpflichtungen sind in dem Sinne auszulegen, „daß jeder der Signatarstaaten gezwungen ist, in loyaler und wirksamer Weise mitzuarbeiten, um der Satzung des Völkerbundes Achtung zu verschaffen und sich jedem Angriff entgegenzustellen in dem Maße, wie das ihm seine geographische Lage und die besonderen Verhältnisse seiner Rüstungen erlauben“.

12

Zu diesem Problem hatte sich MinDir. Gaus in einer undatierten, etwa Mitte September 1925 verfaßten Ausarbeitung über grundsätzliche Fragen des Sicherheitspakts (s. dort Abschnitt IV: „Die deutschen Bedenken gegen den Artikel 16 der Völkerbundssatzung“) wie folgt geäußert: Die Bestimmung des Art. 11 des Genfer Protokolls könnte deutscherseits als brauchbare Interpretation des Art. 16 der Völkerbundssatzung durchaus akzeptiert werden, wenn sie sich nicht nur auf die Absätze 1 und 2 (vgl. Anm. 11), sondern auch auf Absatz 3 des Art. 16 (Durchmarsch ausländischer Truppenkontingente) bezöge. Es käme also darauf an, die Formel der Bestimmung des Art. 11 so zu ändern, daß sie sich unterschiedslos auf alle drei Absätze erstreckt. Diese neue Formel müßte etwa lauten: „Die Verpflichtungen aus Artikel 16 der Völkerbundssatzung sind in dem Sinne auszulegen, daß alle Signatarstaaten gehalten sind, loyal und effektiv mitzuwirken, um der Völkerbundssatzung Achtung zu verschaffen und um jeder Angriffshandlung zu begegnen, und zwar in dem Maße, das ihnen ihre geographische Lage und die besonderen Verhältnisse ihres Rüstungsstandes erlauben.“ Gaus fährt dann fort: „Nun ist zu berücksichtigen, daß das Genfer Protokoll nicht in Kraft getreten ist und daß infolgedessen auch der […] Artikel 11 nicht ohne weiteres als authentische Interpretation des Artikel 16 […] angesehen werden kann. Andererseits ist aber der Artikel 11 des Protokolls doch aus allgemeinen Erwägungen hervorgegangen, die ganz abgesehen vom Inkrafttreten des Protokolls zutreffen. Wir könnten uns deshalb auf diese Erwägungen berufen und eine ausdrückliche Feststellung verlangen, daß der dem Artikel 11 des Protokolls zu Grunde liegende Gedanke in der obigen ergänzten Fassung als authentische Interpretation des Artikel 16 der Satzung zu gelten hat. Eine derartige Feststellung müßte durch Beschluß der Bundesversammlung oder des Völkerbundsrates erfolgen. Das würde uns in die Lage versetzen, in jedem Falle, wo eine für uns heikle Bundesexekution in Betracht kommt, eine materielle Mitwirkung unter Berufung auf unsere besonderen Verhältnisse abzulehnen.“ (R 43 I /441 , Bl. 97-122, hier: Bl. 114-122).

Hierdurch werde kein Pfeiler des Völkerbundes erschüttert, denn die Bestimmungen dieses Artikels seien so vage und so wenig praktisch, daß Herr Briand aus dieser Tatsache weitgehende Folgerungen gezogen habe; auch Herr Chamberlain habe sie bestimmt und zu gleicher Zeit sehr unbestimmt genannt13. Wenn Deutschland die Sicherheit hätte, daß der Völkerbund bei einem Fortgang des Notenwechsels mit der Reichsregierung sich der deutschen Auslegung des Artikels 16 dahin anschlösse, daß die Entscheidung über das Ausmaß der[702] Beteiligung in der Hand Deutschlands liege, wobei dieses sich bereit erklären würde, nach Möglichkeit seine Mitwirkung zuzusagen, so würde eine wesentliche Entspannung eintreten.

13

Äußerungen Briands und Chamberlains in der zweiten Vollsitzung. S. Dok. Nr. 173.

Herr Briand erwidert, die Diskussion käme zum Zentralpunkt des ganzen Problems. Die Erörterungen über Pakt und Völkerbund drehten sich um diesen Pivot. Werde diese Grundlage verschoben, so werde alles verschoben, so sei jede Kombination unmöglich. Der Völkerbund sei keine Formel, sondern etwas Greifbares. Er sei ein Bund mit dem Zwecke der Sicherung gegen den Krieg. Auf dieser Grundlage stehe die Gleichheit, die für alle vorgesehen sei. Deutschland brauche sich daher nicht über den Artikel 16 zu beunruhigen, wenn er auch die Besorgnisse der Deutschen Regierung und ihren Wunsch, auf dem Fuße der Gleichheit mit den anderen Mächten behandelt zu werden, verstehe und berechtigt finde. Aber wenn man Gleichheit fordere, dürfe man keine Vorbehalte machen. Der Völkerbund wolle zwar der Welt Sicherheit gegen die Möglichkeit von Kriegen verschaffen, aber dieses Ideal sei noch nicht erreicht. Im letzten Jahre habe man große Anstrengungen in dieser Hinsicht gemacht. Die Brachialgewalt sei noch nicht organisiert; solle sie durchgeführt werden durch die eine oder andere Macht? Das wäre gegen den Grundsatz der Gleichheit, selbst die kleinen Nationen wollten nicht ausgenommen sein. Für jede sei das Maß ihrer Beteiligung berechnet und jede wolle in diesem Umfange teilnehmen.

Wenn jede Nation nur über Streitkräfte von 100 000 Mann oder über weniger verfügte, so sei eine Zusammenfassung dieser Kräfte doch schon von großer Bedeutung. Wenn nun die einzelnen Nationen, jede aus besonderen Gründen, ihre Mitarbeit verweigerten, so müsse das für die bewaffnete Nation ein Grund mehr sein, um ihre Bewaffnung aufrechtzuerhalten. Deutschland sage aber nun, daß es auch seine wirtschaftliche Beteiligung versagen wolle. Wenn Deutschland sich aber derartig ablehnend verhalte, so sei seine Haltung nicht negativ, sondern sie werde positiv für den Angreifer, dadurch käme der Völkerbund in eine außerordentlich schwierige Lage und werde empfindlich geschwächt. Herr Stresemann habe einen beunruhigenden Fall zitiert, den Fall eines russisch-polnischen Krieges. Er habe ausgeführt, daß Deutschland mit Rußland durch keinen Vertrag gebunden sei, außer durch den der Öffentlichkeit bekannten Vertrag von Rapallo. Wenn dem so sei, so müsse Deutschland doch wirtschaftliche Hilfe bei einem Boykott gegen Rußland bringen können. Denn ein solcher Fall würde nur eintreten, wenn Rußland der Angreifer sei.

Er verstehe und würdige die Argumente der Deutschen Regierung, aber der Völkerbund dürfe sich nicht darauf einlassen. In ähnlichen Fällen habe der Völkerbund mit Vorbehalten verknüpfte Eintrittsgesuche abgelehnt und die betreffenden Völker hätten sich dann gefügt. Ein großes Land dürfe seine Mitwirkung nicht versagen. Auf der letzten Völkerbundssitzung sei der Eintritt Deutschlands erörtert worden, und dieser Eintritt sei so gut wie einstimmig gewünscht worden. Sobald aber bekannt wurde, daß Deutschland Vorbehalte über einen organischen Artikel machen wollte, habe man den in Genf anwesenden deutschen Herren hiervon abgeraten. Die Antwort, die der Völkerbund auf das Schreiben der Deutschen Regierung gegeben habe, enthalte alle Konzessionen, die möglich seien. Frankreich empfinde große Achtung für Rußland. Es[703] habe keine Absichten gegen Rußland, denn alle Abkommen Frankreichs seien gegen den Krieg. Vielleicht habe eine Persönlichkeit, von der in diesem Zusammenhänge zu sprechen sei, Hintergedanken und habe sich in einer Weise geäußert, die die Luft mit Elektrizität geladen habe. Die Vorbehalte, die Deutschland gemacht habe, hätten ihn daher mit Unruhe erfüllt. Es sei nicht möglich, mit dem einen Fuß im Völkerbund zu stehen, mit dem anderen Fuß aber, oder doch wenigstens mit der Fußspitze, in einem anderen Lager. Wenn Rußland friedlich und freundlich sei, so sei das Problem nicht akut; wolle Rußland aber zu Angriffen übergehen, so würde Deutschland von seinen Freunden umgeben sein, die ihm helfen würden. Er könne sich nicht denken, daß Deutschland einem Rußland, das die Zivilisation angreife, wirtschaftlichen Beistand leisten wolle.

Wenn Deutschland im Völkerbunde sei, so habe es ja die Möglichkeit, über den Artikel 16 zu diskutieren. Seine Stellung sei dann sogar sehr stark, weil es entwaffnet sei. Aber auf dem Fuße einer gewollten Ungleichheit, d. h. wenn Deutschland allen Schutz des Völkerbundes in Anspruch nehme, aber keinen Schutz geben wolle, so würde seine Stimme viel von ihrer Kraft verlieren.

Die Forderung Deutschlands, betreffend die kolonialen Mandate, halte er im Prinzip für völlig gerechtfertigt. Er rate aber davon ab, Vorbehalte zu machen und hoffe, daß sich auch in diesem Punkt ein Einvernehmen erzielen lasse.

Herr Vandervelde sagt, für den Außenminister eines kleinen Landes habe die Debatte nur ein beschränktes Interesse. Er teile die Ansichten des Vertreters der großen Nation, mit dem sein Land in besonders intimen Beziehungen stehe. Auch er halte es für sehr erwünscht, daß Deutschland in den Völkerbund mit allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedes eintrete.

Es sei seine Pflicht, mit voller Offenheit zu sprechen; und da müsse er sagen, daß ihm die Erklärung des Herrn Stresemann eine große Enttäuschung verursacht hätte. Als gestern von der Ostgarantie und von der Garantie gesprochen sei, die der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund mit sich bringe, da habe er die Erörterungen für abgeschlossen gehalten. Herr Stresemann habe daran erinnert, daß noch vor kurzer Zeit Befürchtungen über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ausgesprochen worden seien14. Er persönlich habe diese Befürchtungen nie geteilt und sei immer für den Eintritt gewesen, denn sonst hätte die Gefahr bestanden, daß sich in Europa zwei Allianzen bildeten.

14

Äußerung Stresemanns in der zweiten Vollsitzung. S. Dok. Nr. 173.

Das Ziel der Politik Belgiens sei Unabhängigkeit und Sicherheit. Belgien erwarte von dem Pakt größere Sicherheit dank der Garantie Englands. Als seinerzeit Verhandlungen über den Abschluß eines Defensivbündnisses zwischen Belgien, Frankreich und England im Gange gewesen seien, habe er diese zwar begrüßt, aber doch gefürchtet, daß sich eine neue Allianz bilden könne. Er habe darum von den Westpaktverhandlungen neue Garantien erhofft. Vor allem[704] auch Garantien gegen Besetzung von fremdem Gebiet, die viele eine Invasion genannt hätten. Weil er gegen eine solche Besetzung fremden Gebietes sei, sei er damals auch aus dem Kabinett ausgetreten.

Jetzt also sei der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund der Pivot auch für die Paktverhandlungen. Nun habe Herr Stresemann drei Fragen berührt:

1. die kolonialen Mandate,

2. die Frage der Verantwortlichkeit für den Krieg,

3. den Artikel 16.

Was die kolonialen Mandate betreffe, so sei diese Frage im Prinzip im Sinne des deutschen Wunsches geregelt. Die praktische Durchführung aber würde sich nach dem politischen Einfluß Deutschlands im Völkerbund richten.

Was ferner die Frage der Verantwortlichkeit für den Krieg beträfe, die Herr Stresemann dann gestellt habe, …

Herr Chamberlain: Herr Stresemann hat die Frage nach der Kriegsschuld nicht gestellt.

Herr Briand: Herr Stresemann hat auf die Erklärung der Deutschen Regierung in dem Memorandum vom 29. September Bezug genommen.

Herr Stresemann: Ich habe die Erklärungen des deutschen Memorandums vom 29. September wiederholt.

Herr Vandervelde: Hinsichtlich des Artikel 16 sei er derselben Ansicht wie Herr Briand. Den Fall der direkten militärischen Hilfe halte er für mehr akademischer Natur. Auch die Frage des Durchmarschrechtes sei nicht brennend, da eine fremde Macht in unruhigen Zeiten ihre Armee nicht durch Deutschland marschieren lassen werde.

Er sei aber enttäuscht, daß die Deutsche Regierung hinsichtlich Rußland auch wirtschaftliche Mitwirkung ablehne. Wenn Deutschland mit einem derartigen Vorbehalt eintrete, dann sei sein Eintritt nicht bona fide, dann würde es ein untätiges Mitglied sein.

Dem Einwand, daß Deutschlands Lage eine besondere sei, werde der Völkerbund Rechnung tragen. Auch andere Länder, die den Krieg auf der Gegenseite mitgemacht hätten, sähen sich vor dieselbe Frage gestellt, wie z. B. Ungarn und Bulgarien. Sie hätten auch keine Bedingungen gestellt und doch würde der Völkerbund ihrer besonderen Lage Rechnung tragen. Was er nicht verstehen könne sei, daß Deutschland auch im Falle eines russischen Angriffes jede Mitwirkung versage. Er würde keinem Pakt beitreten, der gegen ein bestimmtes Land gerichtet sei.

Herr Chamberlain nimmt darauf Bezug, daß in der letzten Sitzung von der öffentlichen Meinung Deutschlands und Frankreichs gesprochen worden sei. Er müsse heute von der öffentlichen Meinung Englands reden. Die öffentliche Meinung in England habe den Westpakt zuerst mit einer gewissen Eifersucht angesehen. Der stärkste Grund für diese Eifersucht sei die Befürchtung gewesen, daß jetzt der Pakt das Völkerbundsstatut ersetzen solle. Jetzt aber sei die öffentliche Meinung Englands für den Pakt. Sie würde aber gegen ihn sein, wenn man das Völkerbundsstatut ändern wolle. Er gäbe gern zu, daß die Argumente Deutschlands von Gewicht seien, aber selbst unter Berücksichtigung dieser deutschen Argumente könne er sich ihnen nicht anschließen. Der Völkerbund[705] müsse der militärischen, wirtschaftlichen und geographischen Lage eines jeden Landes Rechnung tragen, aber es scheine ihm unmöglich, in den Völkerbund einzutreten, alle Garantien, die er gäbe, in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig schon vorher jede direkte und indirekte Hilfe zu verweigern. Das würde zu weittragenden Konsequenzen führen. Es seien nicht nur entwaffnete Völker, die keine Kraft hätten, Dänemark z. B. könne aus demselben Grunde dieselbe Berücksichtigung fordern. Das würde das Ende des Völkerbundes bedeuten.

Noch etwas anderes käme hinzu. Deutschland glaube, weil Frankreich und England im Völkerbundsrat säßen, so könnten sie bestimmen, wie alles gemacht werden solle. Das ist nicht der Fall. Er könne vertraulich sagen, daß die Völkerbundsversammlung auf den Rat außerordentlich eifersüchtig sei. Die deutschen Vorbehalte würden, selbst wenn England und Frankreich ihnen Geltung verschaffen wollten, eine Revolte in der Völkerbundsversammlung hervorrufen, gerade die kleinen Nationen würden dagegen Stellung nehmen.

Herr Chamberlain führt weiter aus, wenn er Deutscher wäre, so würde er dieselben Besorgnisse gehabt, geäußert und ebenso gehandelt haben wie die Deutsche Delegation. Aber er könne sich dem deutschen Standpunkt nicht anschließen. Er hoffe, daß die Deutsche Regierung ihren Standpunkt noch ändern werde und könne jedenfalls zusichern, daß Deutschland volle Gleichheit mit den anderen Mächten genießen werde.

Herr Scialoja führt aus, nach Artikel 4 des Völkerbundsstatuts sei für die Aufnahme in den Völkerbund die Mehrheit der Völkerbundsversammlung und die Einstimmigkeit des Rates erforderlich. Deutschland würde ein Mitglied von besonderem Einfluß sein. Es werde stets in der Lage sein, seine Möglichkeiten und den Umfang seiner Mitwirkung abzuwägen und seinen Wünschen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Wenn also Deutschland eine unzureichende Armee habe, so würde keine allzu große Forderung an Deutschland gestellt werden. In dem Vertrage, den Deutschland mit Rußland geschlossen habe, und den er nicht kenne, habe doch Deutschland einem angreifenden Rußland keine Hilfe versprochen. Er sehe also die Schwierigkeiten aus Artikel 16 als nicht so bedeutend an.

Herr Chamberlain legt Wert darauf, ganz offen und kategorisch zu erklären, daß es der Englischen Regierung nie in den Sinn gekommen sei, durch den Pakt irgendwie einen gegen Rußland gerichteten Block zu schaffen.

Herr Luther weist auf die Äußerung von Herrn Briand hin, daß es unmöglich sei, in den Völkerbund einzutreten und gleichzeitig einer anderen Kombination anzugehören. Deutschland wolle nicht halb in den Völkerbund eintreten, sondern ganz. Herr Briand habe ferner gesagt, es gäbe einen Unterschied zwischen dem Ideal und der Wirklichkeit. Für Deutschland aber sei ein Teil der Wirklichkeit seine geographische Lage. Politisch sei Deutschland absolut frei, aber die Schwierigkeiten seiner geographischen Lage seien durch die Entwaffnung noch verschlimmert. Er bäte, diesen Befürchtungen Deutschlands, die sich aus seiner geographischen Lage und aus seiner Entwaffnung ergäben, Rechnung zu tragen. Das Bewußtsein von der Bedrohlichkeit dieser Lage lebe im ganzen deutschen Volke, sie sei eine Realität, mit der gerechnet werden müsse. England[706] und Frankreich müßten diese Besorgnisse verstehen, obwohl für sie eine solche Bedrohung nicht existiere.

Herr Chamberlain wirft ein, eine solche Gefahr aus Artikel 16 bestehe auch für England infolge der Notwendigkeit der maritimen Beteiligung an Völkerbundsaktionen.

Herr Luther erwidert, in einem anderen Sinne bestehe diese Gefahr vielleicht auch für England. Es handele sich darum, eine Formel zu finden, die die Bedenken des deutschen Volkes beseitige. Der Einwand, daß Deutschland durch die erforderliche Einstimmigkeit der Beschlüsse des Völkerbundsrats gesichert sei, habe keine Kraft, wenn ein klarer Tatbestand vorliege. Man müsse eine Formel finden, um eine moralische Isolierung Deutschlands zu verhindern. Deutschland habe nie seine Hilfe absolut versagen wollen; nur könne die letzte Entscheidung darüber, ob es sich an einem Kriege beteiligen solle, nicht unter dem Druck einer so großen moralischen Last erfolgen. Selbst wenn er annähme, daß die Verpflichtungen des Völkerbundes den individuellen Verpflichtungen vorgingen, so gäbe es doch Fälle, wo das einzelne Volk das Maß seiner Beteiligung selbst bestimmen müsse. Es sei sein Bemühen, eine beiderseits befriedigende Lösung zu finden.

Herr Briand wiederholt, er sei durchaus nicht unempfindlich gegen die deutschen Argumente. Er kenne die Bedeutung der öffentlichen Meinung. Bei den Verhandlungen, die auf die mutige und edle Initiative der Deutschen Regierung hin unternommen sei, handele es sich aber um die Schaffung eines Werkes, das über die kleinen Sorgen und Bedenklichkeiten hinausgehen solle. Wenn die Leiter der beteiligten Regierungen nicht einen hohen staatsmännischen Standpunkt einnähmen, dann würde eine sehr schwierige Lage entstehen. Es gäbe immer Meinungsverschiedenheiten und verschiedene Strömungen in einem Lande, aber man dürfe den Bestrebungen von Hitzköpfen nicht allzu weit entgegenkommen.

Deutschland wolle nicht Kampfgebiet werden, aber wie käme der Krieg und wie könne Deutschland Kampfgebiet werden? Um in Deutschland einzudringen, müßte der Krieg erst über den Leib der Nachbarn Deutschlands hinweggegangen sein. Es könne der Fall eintreten, daß Deutschlands Nachbarn überwältigt würden, weil Deutschland mit gekreuzten Armen zusähe. Dann würde Deutschland einen Krieg mit doppeltem Schrecken erleben. Deutschland werde nicht untätig zusehen können, der Bürgerkrieg würde im eigenen Lande ausbrechen. Wenn Deutschland aber durch seine Mitwirkung in Kriegsgefahr gerate, dann würden ihm seine Freunde helfend zur Seite treten.

Da somit für Deutschland die Gefahr, Kampfgebiet zu werden, eine fernliegende Eventualität sei und diese Möglichkeit erst eintreten könne, nachdem ein assoziiertes Land überwältigt sei, so sei die Gefahr für Deutschland nur dann groß, wenn es untätig dabeistehe.

Herr Luther erwidert, Herr Briand habe gesagt, daß Deutschland durch seine Untätigkeit gegebenenfalls in positivem Sinne für den Angreifer wirken könnte. Wenn die Lage sich so gestaltete, so würde Deutschland schon ein Mittel finden, um eine solche unmögliche Lage zu vermeiden. Man könne aber nicht alle eventuell eintretenden Fälle schon jetzt voraussehen und erörtern.

[707] Was Deutschland verlange, das sei nur die Berücksichtigung des Übergangszustandes: Deutschland sei unbewaffnet, alle anderen Länder aber bewaffnet. Die Ideale des Völkerbundes könnten nur durch eine Durchführung der allgemeinen Entwaffnung verwirklicht werden. Jetzt aber sei die Entwaffnung ein Zustand der Schwäche für die Entwaffneten.

Herr Stresemann führt aus, wenn Deutschland nur aus dem Grunde Reserven machen wollte, um sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, dann würde es dem Rate derer folgen, die es auf die Möglichkeiten des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Völkerbundsrat hinweisen. Damit entfalle auch das Argument von Herrn Briand, daß Deutschland sich nicht an Aktionen des Völkerbundes desinteressieren dürfe. Deutschland werde nicht desinteressiert sein. Wenn der Völkerbund einen Staat als Angreifer bezeichnete, so würde Deutschland auf seiten des Völkerbundes sein; Deutschland würde moralisch mitmachen und würde sich nicht ausnehmen wollen. Auch eine solche moralische Mitwirkung würde ihren Wert haben, denn Deutschland fühle sich in wirtschaftlicher und moralischer Hinsicht als Großmacht. Das Prinzip der Abrüstung sei Deutschland gegenüber übertrieben worden. Der Bolschewismus könne nur leben, wenn er über seine Grenzen hinaus Propaganda mache und sich ausbreite. Man rede im Auslande meist nur von den nationalistischen Organisationen in Deutschland, man beachte nicht, daß es starke kommunistische Organisationen, wie z. B. den Roten Frontkämpferbund, gäbe. Wenn ein Krieg ausbreche, so würde Deutschland seine ganzen Kräfte im Innern brauchen, um zu verhindern, daß in Dresden, in Hamburg oder in Thüringen Aufstände aufloderten. Die erste Maßnahme der Deutschen Regierung würde sicherlich die Verhängung des verschärften Ausnahmezustandes sein. Herr Briand würde also zugeben müssen, daß Deutschland keine Truppen ins Ausland schicken könne.

Man sehe aber die angebliche Halsstarrigkeit Deutschlands vielleicht nicht so sehr in seinem Widerstande gegen militärische Beteiligung wie in seinen Einwendungen gegen eine Teilnahme an wirtschaftlichen Maßnahmen. Eine solche Ansicht sei aber unzutreffend. Wenn z. B. ein Kampf gegen Rußland beginne, so würde Deutschland gar keine Ware nach Rußland schicken, Rußland also wirtschaftlich gar nicht helfen können. Deutschland grenze nicht an Rußland, und die Zufuhr über See werde durch die englische Blockade verhindert werden. Der Boykott, an dem sich Deutschland nach dem Wunsche der Vorredner beteiligen solle, sei notifiziert im Augenblick des Kriegsausbruches. Deutschland würde Rußland auch indirekt nicht helfen können.

Herr Briand habe von einer gewollten Ungleichheit Deutschlands im Völkerbund gesprochen. Unsere Entwaffnung sei nicht gewollt, sie sei eine Tatsache.

Herr Chamberlain habe auf Dänemark hingewiesen, aber der Vergleich treffe nicht zu, denn die geographische Lage Deutschlands sei völlig anders zu beurteilen als die der anderen Länder. Die Schwierigkeit liege darin, daß der Völkerbund nicht universal sei. Immer wieder sei Deutschland in den Kriegen vergangener Jahrhunderte das Kampffeld gewesen.

Herr Briand sagt, der Völkerbund werde eine Änderung des Artikels 16 nicht bewilligen. Deutschland erstrebe aber auch keine Änderung des Völkerbundsstatuts.[708] Aber er wolle z. B. darauf hinweisen, daß die Völkerbundssatzung ebenso wie die Verfassung eines Landes unverändert bleiben könne, wenn man sie jeweils auf die tatsächlichen Verhältnisse anwende. So müsse also die Satzung des Völkerbundes für bewaffnete Nationen anders ausgelegt werden als für unbewaffnete. Deutschland wünsche nur eine Interpretation des Artikel 16. In der Begründung des Genfer Protokolls sei Rücksicht auf die militärische und geographische Lage genommen. Wenn dann diese Gedanken ausgestaltet würden und eine befriedigende Interpretation der Mächte herbeigeführt werde, dann würde die Besorgnis der Deutschen Regierung zerstreut; dann wäre die Gewißheit für eine loyale Mitarbeit gegeben.

Herr Chamberlain sagt, die Lage Finnlands als eines direkten Nachbarn Rußlands sei noch gefährlicher. Die Schwierigkeit sei die, daß Deutschland entwaffnet sei und daher an einer Aktion des Völkerbundes nicht glaube teilnehmen zu können. Man müsse aber einmal das Gegenteil annehmen, Deutschland nähme teil, dann würde ihm Hilfe von allen Mitgliedern des Bundes gemäß Artikel 16 Absatz 3 zuteil werden. England wäre zum Beistand mit allen seinen Kräften verpflichtet. Diejenigen, die Deutschland entwaffnet haben, würden die ersten sein, die Deutschland wieder bewaffnen. Das sei ein wichtiger Umstand, der berücksichtigt werden müsse.

Die Diskussion der heutigen Sitzung sei sehr nützlich gewesen. Alle Teilnehmer hätten den Wunsch zu erkennen gegeben, eine Annäherung und Lösung der schwebenden Fragen zu finden.

Es wird der Wortlaut des Presse-Kommuniqués festgestellt. Nächste Sitzung Sonnabend, den 10. Oktober, um 10½ Uhr15 und um 2 Uhr16.

15

S. Dok. Nr. 181, dort auch Anm. 1.

16

Die für 14 Uhr angesetzte Sitzung wird laut Pressemeldungen („Tägliche Rundschau“, 10. 10.) am Vormittag des 10. 10. abgesagt.

gez. v. Dirksen

Extras (Fußzeile):