2.143.1 (ma11p): Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems.

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Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems.

Staatssekretär Vogt führte aus, daß das Verkehrsministerium im allgemeinen gegen die Umbildung der Reichsbahn in eine Aktiengesellschaft sei. Vor allem seien Schwierigkeiten mit den Ländern zu befürchten.

Staatssekretär Vogt ging sodann näher auf die von Staatssekretär Fischer übersandte Skizze (siehe Anlage) für die Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems ein1. Er wies besonders darauf hin, daß die deutsche[461] Reichsbahn in eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 6 Milliarden Stammaktien nach dem Fischerschen Vorschlag umgewandelt werden solle und daß die Reichsbahn-Aktiengesellschaft Vorzugsakten zu je 1000 GM bis zum Höchstbetrage von 1 Milliarde GM zur Zeichnung auflegen solle. Seiner (Staatssekretär Vogts) Ansicht nach sei die Hauptsache, daß alle Hoheitsrechte beim Reich verblieben.

1

Am 12. 3. telegrafierte StS Fischer aus Paris: Wenn die dt. Seite die Erörterungen des all. Sachverständigenkomitees über die Eisenbahnfrage rechtzeitig beeinflussen wolle, sei jetzt eine Instruktion an die dt. Unterhändler in Paris erforderlich, „welche genügend Spielraum läßt und den auf der Gegenseite vorhandenen Tendenzen, soweit mit dt. Interesse verträglich, Rechnung trägt“. Er, Fischer, werde einen entsprechenden Entwurf übermitteln (R 43 I /1036 , Bl. 45). Noch am 12. 3. übersandte Fischer eine „Skizze für die Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems“, die im wesentlichen folgende Punkte enthält: 1. Die RB wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt mit einem Kapital von 6 Mrd. Stammaktien, die dem Reich gehören. Die RB-AG legt Vorzugsaktien bis zum Betrag von 1 Mrd. GM zur Zeichnung auf; der Erlös darf nur für wirtschaftliche Zwecke der RB verwendet werden. 3. Die RB wird mit einer Obligationsschuld belastet. Der Erlös aus der Ausgabe der Obligationen fließt in die Reparationskasse. 4. Die Leitung der RB liegt in der Hand eines vom Verwaltungsrat zu ernennenden Präsidenten des Generaldirektoriums. 5. Die allgemeinen Richtlinien für die Leitung der RB bestimmt ein Verwaltungsrat, der aus dem Präsidenten des Direktoriums als Vorsitzenden und 24 Mitgliedern besteht. 6. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden 12 von der RReg. (im Benehmen mit den Ländern) ernannt, 4 werden von den Inhabern der Vorzugsaktien und bis zu 8 von den Inhabern der Obligationen entsandt. 7. Der Völkerbund bestellt bei der RB-AG einen Kommissar, der keinem der unmittelbar an Deutschland grenzenden Staaten angehören darf. Der Kommissar hat die Aufgabe, sich davon zu überzeugen, daß die RB keine Maßnahmen trifft, durch die der Zinsendienst für die Obligationen gefährdet wird. Gerät die RB mit dem Zinsendienst in Verzug, so erhält der Kommissar ein Vetorecht gegen bestimmte Maßnahmen der RB; wird der Verzug nicht beseitigt, kann der Kommissar eine Zwangsverwaltung über die RB ausüben. Im Streitfall entscheidet ein Schiedsgericht. Zur Erläuterung fügt Fischer u. a. hinzu: Die bisherigen dt. Bedenken gegen die Umwandlung der RB in eine Aktiengesellschaft müßten zurückgestellt werden, da die Gegenseite von dem Gedanken nicht ablassen werde, daß Privatkreise durch Aktienbesitz an der RB interessiert werden sollen. Auch sei nicht damit zu rechnen, daß die Vertretung des privaten Aktien- und Obligationenkapitals auf weniger als die Hälfte der Verwaltungsratssitze eingeschränkt werden könne. Wenn aber das Reich die andere Hälfte der Sitze besetzen könne, so werde, da der Vorsitzende ein Deutscher sei, das Interesse des Reichs und der dt. Wirtschaft gewahrt. „Ob die in der Skizze niedergelegten Grundlinien den Mindestanforderungen der Gegenseite entsprechen, kann ich nicht mit Sicherheit übersehen. Auf weniger Einfluß wird sich die Gegenseite indessen nicht einlassen. Ich bitte daher, mich schleunigst zu ermächtigen, im Sinne meines Entwurfs mit geeigneten Persönlichkeiten der Gegenseite Fühlung zu nehmen.“ (In der Anlage zum obigen Protokoll sowie in R 43 I /1036 , Bl. 38-40).

Reichsminister der Finanzen Er halte es für das beste, ein klares privatwirtschaftliches Unternehmen zu konstruieren.

Reichsverkehrsminister In dem Fischerschen Vorschlage erblicke er die Hauptgefahr in den Vorzugsaktien. Die Inhaber der Vorzugsaktien sollten 4 Mitglieder in den Verwaltungsrat entsenden dürfen. Er befürchte auch, daß die Engländer versuchen würden, die Herrschaft über die deutschen Tarife auszuüben. Es werde wohl am besten sein, wenn Staatssekretär Fischer den von ihm skizzierten Vorschlag als eigenen Vorschlag und nicht als Vorschlag der Reichsregierung hinstelle. Auf diese Weise behalte die Reichsregierung immer noch freie Hand.

Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsminister der Finanzen waren übereinstimmend der Auffassung, daß in der Verwaltung2 die deutschen Stimmen unbedingt den Ausschlag geben müßten.

2

Gemeint ist: im Verwaltungsrat.

Der Reichsverkehrsminister schlug vor, daß die zunächst beteiligten Ressorts sich sogleich über ein Antwortschreiben an Staatssekretär Fischer ins Benehmen setzen.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden3.

3

Zum Antwortschreiben an StS Fischer in Paris s. Dok. Nr. 144, Anm. 7.

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