2.158.1 (ma11p): 1. Berichterstattung durch Geheimrat Bücher.

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1. Berichterstattung durch Geheimrat Bücher.

Geheimrat Bücher berichtete auf Aufforderung des Reichskanzlers über seine Verhandlungen mit den Sachverständigen in Paris1. Die Einladung, dort[501] hinzukommen, sei ihm durch den hiesigen amerikanischen Botschafter2 übermittelt worden mit der Begründung, daß die amerikanischen Sachverständigen von der Auffassung ausgingen, daß die Erstattung ihres Gutachtens nur dann Zweck habe, wenn vorher mit der deutschen Regierung und der deutschen Wirtschaft über die Durchführungsmöglichkeit in Fühlung getreten sei. Er, Geheimrat Bücher, habe vor seiner Abreise sich des Einverständnisses des Reichsministers des Auswärtigen und des Reichsministers der Finanzen versichert.

1

Zur Vorgeschichte der Pariser Verhandlungen Büchers: Am 8. 3. telegrafierte StS Bergmann aus Paris: „Young teilt mir mit, daß er an Bücher geschrieben habe, er möchte sich mit Vertretern der Industrie überlegen, ob und wie die Industrie zur Finanzierung der Sachleistungen in den nächsten Jahren aus Eigenem beitragen könne. Young anstrebe solch freiwilliges Opfer, um damit ein Rückgreifen auf die seinerzeit von Deutschland angebotene allgemeine Belastung der Erwerbsstände [Ziffer 3 c des dt. Memorandums vom 7.6.23 in „Notenwechsel der Alliierten im Anschluß an die dt. Noten vom 2. 5. und 7.6.1923“, Berlin 1923, S. 29] zu vermeiden. Er hält die Idee einer derartigen Generalhypothek für unpraktisch, glaubt aber, daß man darauf zurückkommen wird, wenn eine freiwillige Mitwirkung der Industrie nicht zu erreichen ist. Young hat Bücher gebeten, die Sache nicht offiziell zu behandeln und ihm am kommenden Dienstag [11. 3.] hier in Paris die Antwort der Industrie persönlich mitzuteilen.“ (R 38 /187 , neu in R 3301 /2187 , Bl. 332). Bücher hielt sich zwischen dem 11. und 25. 3. zweimal zu Besprechungen mit den all. Sachverständigen in Paris auf; nach seiner ersten Reise erstattete er in Berlin am 18. 3. einen Zwischenbericht (hierüber eine Aufzeichnung Ritters in R 38 /187 , neu in R 3301 /2187 , Bl. 404-405).

2

Alanson B. Houghton.

Er habe zunächst mit Young und Pirelli sich unterhalten. Diese hätten zum Ausdruck gebracht, daß neben der Belastung der gesamten deutschen Wirtschaft durch die Eisenbahnverpfändung sowie der deutschen Konsumenten durch Zölle und Monopole eine Heranziehung der deutschen Industrie erforderlich sei, damit die Sachverständigen nicht späterhin der Vorwurf treffe, sie hätten ihre deutschen Berufsgenossen geschont3. Aus diesem Gesichtspunkt heraus planten die Franzosen und Belgier eine Kohlensteuer von 5 Schilling pro Tonne und eine Ausfuhrabgabe von  12½ %. Er, Geheimrat Bücher, habe darauf erwidert, daß er, falls er vor die Alternative gestellt würde, einer solchen Belastung gegenüber unbedingt eine unmittelbare Heranziehung zur Leistung vorziehen würde. Hinsichtlich der Höhe der Belastungsmöglichkeit habe er eine Äußerung abgelehnt, ehe nicht die Gesamtbelastung der deutschen Wirtschaft feststehe. Die Herren Young und Pirelli hätten daraufhin mitgeteilt, daß eine Belastung der deutschen Industrie mit 5 Milliarden Goldmark in Aussicht genommen sei, die mit 5% verzinslich einen jährlichen Betrag von 250 Millionen Goldmark, der von der Industrie aufzubringen sei, ergeben würde. Die Frage, ob auch die deutsche Landwirtschaft eine gleiche Belastung ertragen könne, habe, er, Geheimrat Bücher, verneint und mit der gegenwärtigen Lage der Landwirtschaft begründet. Trotzdem habe sich, wie die Herren ihm mitteilten, eine Majorität für eine gleiche Belastung der deutschen Landwirtschaft gebildet. Allerdings sollte hier die nach Art der Rentenbankbelastung aufzubringende Verzinsung4 dem Reichsminister der Finanzen für sein Budget zufließen. Dieser Beschluß stehe in unmittelbarer Verbindung mit der geplanten Liquidation der Rentenbank.

3

Vgl. hierzu Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 288 f.

4

Zur Belastung des Grundbesitzes zugunsten der Rentenbank s. die Rentenbank-VO vom 15.10.23, § 6 (RGBl. I, S. 963 ).

Bei einer späteren Unterhaltung mit den Herren Young, Kindersley und Pirelli sei die Frage der Gesamtreparationsbelastung erörtert worden. Die Herren seien hierbei von einem zweijährigen Moratorium ausgegangen, währenddessen jedoch Frankreich und Belgien Sachleistungen verlangten. Die Franzosen[502] hätten angegeben, im vergangenen Jahre Werte von 760 Millionen Goldmark durch Leistungen aus dem besetzten Gebiet herausgezogen zu haben. Die Kommission habe den Wert der Leistungen aus dem besetzten Gebiet auf 550 Millionen Goldmark berechnet; die amerikanischen Mitglieder hätten sogar 400 Millionen Goldmark als zur Finanzierung der erforderlichen Sachlieferungen ausreichend bezeichnet. Unter Hinzuziehung der Besatzungskosten zu diesen während des Moratoriums erforderlichen Sachlieferungen ergebe sich eine Belastung während der zwei Jahre des Moratoriums von 6 – 700 Millionen Mark. Er, Geheimrat Bücher, habe die Aufbringung einer solchen Last als ausgeschlossen bezeichnet. Auch die Abwälzung dieser Last auf die gesamte deutsche Wirtschaft habe er abgelehnt, wie er grundsätzlich jede Form der Sonderbelastung gewisser Industrieteile im Sinne der gegenwärtigen Micum-Verträge als mit dem Begriff der Staatsautorität unvereinbar abgelehnt habe.

Im weiteren Verlauf dieser Erörterung habe insbesondere Young anerkannt, daß die Sachleistungen zum mindesten im ersten Jahr des Moratoriums mit fremder Hilfe finanziert werden müßten; auch im zweiten Jahr würde, zum Teil wenigstens, eine ergänzende fremde Finanzhilfe erforderlich sein. Im übrigen habe Young ausdrücklich anerkannt, daß Voraussetzung jeglicher Leistung die Wiederherstellung der deutschen Verwaltung des besetzten Gebietes sei, insbesondere die Abschaffung der Zollgrenze, der Regie, der Zivilverwaltung; das etwa verbleibende Militär müsse jeder Eingriffsmöglichkeit in die Wirtschaft entkleidet werden.

Nach Ablauf des Moratoriums sei eine Belastung derart vorgesehen, daß die Ansprüche der einzelnen Reparationsgläubiger-Staaten aus dem Versailler Vertrage sich auf den prozentualen Anteil der betreffenden Staaten an dem zu schaffenden Reparationsfonds beschränken sollten. Dieser Reparationsfonds werde aus drei Quellen gespeist. Die Eisenbahn bilde die Hauptquelle, jedoch mit variabler Gestaltung, daneben kommen die Abführung von Reichseinkünften aus Verbrauchsabgaben in fixierter Höhe und schließlich die Belastung der Industrie in der bereits genannten, ebenfalls fixierten Höhe. Hinsichtlich der Höhe der auf diese Weise für Reparationszwecke aufzubringenden Beträge habe Young folgende Zahlen genannt:

1924 1925

Sachleistungen nach Maßgabe der eingangs erwähnten Zahlen,

1926

650 Millionen M,

1927

900 Millionen M,

1928

1150 Millionen M.

Zu diesen Zahlen trete jeweils der Ertrag der Eisenbahnen, der für das Jahr 1928 auf 1 Goldmilliarde berechnet würde.

Eine wesentliche Rolle in der Unterhaltung habe im Zusammenhang hiermit die Frage der Bewertung des deutschen Volksvermögens und Volkseinkommens gespielt. Hier seien die Sachverständigen angeblich von den Helfferichschen Zahlen5 ausgegangen, hätten jedoch Ergebnisse berechnet, die er, Geheimrat[503] Bücher, als völlig illusorisch habe bezeichnen müssen. Im übrigen habe er, Geheimrat Bücher, gegenüber dem Plan des Reparationsfonds folgende Sicherungen als erforderlich bezeichnet: 1) sogenannte Transfer-Sicherung, die auch von den Sachverständigen anerkannt sei. Bezüglich dieser habe Young zum Ausdruck gebracht, daß er mit der Übertragungsmöglichkeit höherer Summen bei der jetzigen Lage der deutschen Wirtschaft und Währung auf längere Zeit nicht rechne; 2) die Schaffung eines Höchstbetrages, den er, Geheimrat Bücher, auf 5 Milliarden Mark beziffert habe, mit der Maßgabe, daß nach Erreichung dieser Summe eine weitere Auffüllung des Fonds nur in dem Maße der Übertragungen mittels Transfers in Frage komme; 3) hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft für Reparationen überhaupt. Diese Leistungsfähigkeit habe er, Bücher, grundsätzlich anerkannt aus der Erwägung heraus, daß die deutsche Wirtschaft gegenwärtig nur zu 70% ihrer Leistungsfähigkeit schaffe. Was den Umfang des für Reparationszwecke verfügbaren Überschusses anbelange, so sei dieser beschränkt durch die Voraussetzung der Absatzmöglichkeit und der Eindeckung für Importe, das heißt: sei der Absatz und die Eindeckungsmöglichkeit gesichert, so sei unter Hinzuziehung der Transfer-Sicherung die Reparationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bis zu ihrer vollen Leistungsfähigkeit gegeben.

5

Gemeint ist möglicherweise die Schrift von Karl Helfferich, Deutschlands Volkswohlstand 1888 bis 1913, 6. Aufl., Berlin 1915.

Was die Anlage des Reparationsfonds anbelangt, so sei es die Absicht der Sachverständigen, daß diese in festverzinslichen Werten in Deutschland angelegt werden solle, keinesfalls dagegen in Aktien. Er, Bücher, habe demgegenüber betont, daß die Möglichkeit vorgesehen werden müsse, in gewissen Notfällen auch der deutschen Wirtschaft, zum mindesten soweit die Reparationsleistungen in Frage kämen, Kredite draraus zu gewähren6.

6

Zur Frage des Transfers der dt. Reparationszahlungen sowie zur Verwendung der nicht transferierbaren Beträge vgl. das Sachverständigen-Gutachten vom 9.4.24, dreisprachige Ausgabe, 1924, S. 36 ff. (Ziffer XII und XIII); ferner Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 299 ff.

Der Reichskanzler dankte Geheimrat Bücher für seinen Vortrag, zu dem der Reichsminister der Finanzen und Staatssekretär Trendelenburg noch einige ergänzende Ausführungen machten.

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