2.40 (ma11p): Nr. 40 Gemeinsame Sitzung des Reichskabinetts und des Preußischen Staatsministeriums. 29. Dezember 1923

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Nr. 40
Gemeinsame Sitzung des Reichskabinetts und des Preußischen Staatsministeriums. 29. Dezember 1923

R 43 I /1390 , Bl. 304-310

Anwesend: Marx, Jarres, Luther, Hamm, Emminger, Geßler, Höfle, Oeser; RSparkom. Saemisch, RWährungskom. Schacht; StS Bracht, Meissner, Müller, Hagedorn; MinDir. Kempner, Miller, v. Schubert, Köpke, v. Brandt, Ritter; Gesandter Ritter, Vortr.LegR v. Friedberg; MinR Kastl, Jaffé; für Preußen: Braun, am Zehnhoff, v. Richter, Boelitz; StS Weismann, Scheidt, Dönhoff; MinDir. Loehrs; Protokoll: ORegR Grävell.

Vorbesprechung. [10 Uhr]

Der Reichsminister der Finanzen gab einen Überblick über die Finanzlage. Die Steuern seien verhältnismäßig günstig eingegangen1. In der Frage der[166] Besatzungskosten habe er immer den Standpunkt vertreten, daß eine Entscheidung bis zum 31. Dezember herbeigeführt sein müßte. Die eingeleiteten Verhandlungen mit dem Ausland hätten zu keinem Erfolg in diesem Punkte geführt. Die Zahlungen weiter zu leisten, sei unmöglich. Das Reichsfinanzministerium habe nicht einmal die Mittel, um den Beschluß des Kabinetts, die kleinen Stücke der Goldanleihe im Januar in Rentenmark umzutauschen, zur Ausführung zu bringen2. Die Höhe der Besatzungskosten sei nicht zu ermitteln, das Reichsministerium für die besetzten Gebiete habe bisher Zahlenunterlagen nicht beibringen können. Kredite der Rentenbank seien für derartige Zwecke nicht zu erreichen. Seinen Angaben über die Finanzlage bitte er Vertrauen entgegenzubringen, da andernfalls, wie das in einem Schreiben des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete geschehen sei, ein unmögliches Gegeneinanderarbeiten entstände3.

1

Zur Entwicklung der Steuereinnahmen des Reichs vgl. Statistisches Jbch. 1924/25, S. 348 ff.

2

Lt. Pressekommuniqué vom 15.10.23 hatte sich die RReg. verpflichtet, die als wertbeständiges Notgeld umlaufenden kleinen Stücke der Goldanleihe Anfang 1924 gegen Rentenmark umzutauschen. Da sich infolge überraschend guter Steuereingänge die Haushaltslage des Reichs zunehmend bessert, kann mit dem Umtausch der Goldanleihe im Jan. 1924 begonnen werden. Bereits im Juni 1924 ist die Umtauschaktion im wesentlichen abgeschlossen.

3

Vgl. Dok. Nr. 34, Anm. 3. In einem Schreiben an den RFM vom 27. 12. wiederholt der RMbesGeb. seine Auffassung, daß ohne Einvernehmen mit den Besatzungsmächten die Einstellung der Besatzungsleistungen nicht möglich sei. Der RMbesGeb. protestiert ferner dagegen, daß die zwischen ihm und dem RFM zu vereinbarenden Besatzungskostenkontingente bisher einseitig und in unzureichender Höhe vom RFM festgesetzt worden seien. Die Entscheidung, ob angesichts der vorübergehenden Kreditknappheit des Reichs die Besatzungsleistungen ganz oder teilweise am 1.1.24 einzustellen seien, müsse wegen der „außerordentlichen außen- und innenpolitischen Folgen“ dem Gesamtkabinett vorbehalten bleiben (R 43 I /229 , Bl. 275-279).

Der Reichskanzler stellte fest, daß es notwendig sei, die Fragen zu beantworten

1.

sollen die Besatzungskosten weiter gezahlt werden;

2.

ist es möglich, für die Höhe dieser Zahlungen bestimmte Grundlagen durch das Ministerium für die besetzten Gebiete beizubringen;

3.

wann ist der Zeitpunkt gekommen, wo das Reich tatsächlich zahlungsunfähig ist, und ist es möglich, zur Beurteilung dieser Frage einen bestimmten Finanzplan dem Kabinett vorzulegen.

Herr Ministerialdirektor von Schubert gab einen Überblick über die vom Reichsministerium des Auswärtigen in der Frage der Weiterzahlung der Besatzungskosten unternommenen Schritte. Er wies darauf hin, daß die deutschen Vorstellungen in Paris und London sehr ungünstig aufgenommen worden seien. Die Einstellung der Zahlungen für die Besatzungskosten scheine ihm außerordentlich bedenklich und dürfte zweifellos auch die Hoffnungen zerstören, die im Augenblick mit Rücksicht auf die eingeleiteten Verhandlungen noch beständen4.

4

Gemeint sind anscheinend die Verhandlungen über einen Modus vivendi im besetzten Gebiet; vgl. Dok. Nr. 37.

Innenpolitisch bedeute die Einstellung der Zahlungen sowohl wegen der[167] dann zu erwartenden Requisitionen als auch wegen der neu hervortretenden Separatistengefahr ein großes Wagnis5.

5

Am 29. 12. richtet Justizrat Mönnig, Köln, namens des engeren Ausschusses des 60er-Ausschusses folgendes Telegramm an den RK: „Abbruch der Zahlung der Besatzungskosten ist für das besetzte Gebiet nach unserer einstimmigen Auffassung unter keiner Bedingung zu ertragen.“ (R 43 I /229 , Bl. 317).

Der Reichsminister des Innern war der Meinung, daß zur Zeit die Einstellung der Zahlungen nicht vorgenommen werden könne. Der Bedarf sei von sachverständiger Seite auf 50 Goldmillionen pro Monat geschätzt worden. Er bitte, doch vorläufig diesen Betrag noch zur Verfügung zu stellen. Weitere Beschlüsse seien erst dann zu fassen, wenn das Reparationskomitee zusammengetreten sei6. Die Gefahr der Zurückziehung der englischen Besatzung bei Einstellung der Zahlungen sei nicht zu unterschätzen.

6

Mit Note vom 24.10.23 an die Repko hatte die RReg. ihr gegenwärtiges Unvermögen zur Wiederaufnahme von Reparationsleistungen angezeigt und zugleich gebeten, gemäß Art. 234 des VV eine Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsquellen und der Zahlungsfähigkeit Deutschlands vorzunehmen. Am 30.11.23 beschloß die Repko die Einsetzung von zwei Sachverständigenkomitees. Das 1. Komitee soll die Möglichkeiten zur Stabilisierung des dt. Haushalts und der dt. Währung untersuchen; das 2. Komitee soll Erhebungen über den Umfang des ins Ausland gebrachten dt. Kapitals anstellen und Vorschläge zu seiner Rückführung machen. In das 1. Komitee werden berufen: Charles G. Dawes als Vorsitzender, Owen D. Young (USA), Sir Robert Kindersley, Sir Josiah C. Stamp (England), J. Parmentier, Edgar Allix (Frankreich), Alberto Pirelli, Federico Flora (Italien), Emile Francqui, Maurice Houtart (Belgien); in das 2. Komitee werden berufen: Reginald McKenna als Vorsitzender (England), Henry M. Robinson (USA), André Laurent-Atthalin (Frankreich), Mario Alberti (Italien), Albert E. Janssen (Belgien).

Das 1. Sachverständigenkomitee tritt erstmals am 14.1.24 in Paris zusammen, das 2. Komitee am 21.1.24.

Der Reichspostminister7 gab eine Erklärung ab über den Inhalt des von dem Reichsminister der Finanzen erwähnten Schreibens und bat, daraus keine weiteren Schlußfolgerungen ziehen zu wollen. Das gewünschte Zahlenmaterial werde Ende dieses Monats bereitstehen und könnte nach Neujahr zur Verfügung gestellt werden. Eine Einstellung der Zahlungen sei seiner Meinung nach unmöglich. Er bitte, einen Beschluß dahingehend zu fassen, zunächst bis Ende Januar die Zahlungen weiter zu leisten.

7

RPM Höfle spricht hier in seiner Eigenschaft als kommissarischer RMbesGeb.

Der Reichswirtschaftsminister bat, die Vertreter des Ministeriums für die besetzten Gebiete möchten in den Verhandlungen, bei denen auch andere Ministerien beteiligt seien, nicht so sehr den Anwalt der besetzten Gebiete spielen als vielmehr dabei ihre Stellungnahme von dem Gesamtrahmen der Reichspolitik abhängig machen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, eine Zusage, daß tatsächlich Zahlungen geleistet werden, nicht machen zu können. Falls ein Beschluß auf Weiterzahlung gefaßt werde, bitte er, die Zahlungen in der Höhe auf 20 Millionen Goldmark für einen halben Monat und in der Zeit auf die erste Monatshälfte zu begrenzen. Erneut zurückzukommen sei auf die Gesamtfrage, wenn die Zahlen des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete vorliegen. Der Wunsch des Herrn Reichskanzlers nach einem Finanzplan sei nur schwer durchzuführen. Die Verhältnisse änderten sich von Tag zu Tag.

[168] Der Reichswehrminister befürchtete, daß auf diese Weise nicht weiter gekommen werde. Er sei nicht in der Lage, einem Vorschlage zuzustimmen, dem der Reichsminister der Finanzen nicht beitreten könne. Er warne, das bisherige Verfahren des Abwartens fortzusetzen. Die größte Gefahr dabei sei die, daß durch die Überspannung der Leistungsfähigkeit des Reichs die Rentenmark Schaden erleide. Es seien ihm bestimmte Mitteilungen zugegangen, nach denen Mitte Januar vom Ausland ein starker Angriff auf die Rentenmark vorgenommen werde.

Kabinettssitzung um 11 Uhr

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