2.40.1 (ma11p): 1. Weiterzahlung der Besatzungskosten.

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1. Weiterzahlung der Besatzungskosten.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß ein Beschluß über die Einstellung der Zahlungen der Besatzungskosten zur Zeit mit Rücksicht auf die schwebenden Verhandlungen bedenklich sei. Allerdings müßte in absehbarster Zeit ein endgültiger Beschluß gefaßt werden. Der Zeitpunkt sei vielleicht gegeben, wenn das Reparationskomitee, das sich mit der Finanz- und Währungslage des Deutschen Reichs zu befassen habe, zusammengetreten sei8. Bis dahin müßte wohl die Weiterzahlung vorgesehen werden.

8

Vgl. Anm. 6.

Der Reichsminister der Finanzen gab einen Überblick über die Finanzlage und die Frage der Besatzungskosten9. Er wiederholte seine bereits in der Vorbesprechung zum Ausdruck gebrachte Stellungnahme. In Erwägung könnte gezogen werden, ob sich nicht vielleicht die Gegner mit einer Art der Anerkennung oder Abschlagszahlung vorläufig begnügten.

9

Mit Begleitschreiben vom 28. 12. übersandte der RFM als Unterlage für die Beschlußfassung des Kabinetts eine „Zusammenstellung von Tatsachenmaterial über die Besatzungskosten“. Die Denkschrift gibt einen Überblick über die Entwicklung der Besatzungskostenfrage bis Mitte Dez. 1923; beigefügt ist ein Teil des diesbezüglichen Schriftwechsels zwischen dem RFMin. und dem RMinbesGeb. (R 43 I /229 , Bl. 284-316).

Der Reichsjustizminister schloß sich der in der Vorbesprechung geäußerten Auffassung des Reichswehrministers an. Außenpolitisch würden wir Ende Januar zweifellos genauso weit sein wie heute, finanziell dagegen wesentlich geschwächter. Zu erwägen sei, ob die Anerkennung nicht in einen gewissen Zusammenhang mit dem Beschluß der Ententemächte zu bringen sei, nach dem die Kosten der Besatzung nicht mehr als 220 Millionen Goldmark betragen sollten10.

10

Offenbar wird hier Bezug genommen auf die Abmachungen der all. Finanzminister auf der Pariser Finanzkonferenz vom 11.3.22 und die Note der Repko an die RReg. vom 21.3.22, wonach die nicht unter Art. 8 bis 12 des Rheinlandabkommens fallenden Ausgaben für die Besatzung den Betrag von 220 Mio GM im Jahr nicht überschreiten sollten. Vgl. dazu die 4. Denkschrift über die Besatzungskosten vom 13.5.24, RT-Drucks. Nr. 10 , S. 7 f., Bd. 382.

Der Preußische Ministerpräsident erklärte, nicht in der Lage zu sein, den Standpunkt des Preußischen Kabinetts darzulegen. Seine persönliche Auffassung decke sich jedoch mit der einiger Ressortminister. Danach glaube er, daß im Augenblick die außenpolitische Lage so stände, daß der gegenwärtige Zeitpunkt[169] der unzweckmäßigste sei, die Zahlungen einzustellen. Die Erklärungen über das Unvermögen des Reichsfinanzministers würden kaum mehr ernst genommen. Die Hoffnungen, in absehbarer Zeit doch zu einem erträglichen Arrangement [mit] der Entente zu kommen, dürften nicht durch die plötzliche Einstellung der Zahlungen für die Besatzungskosten zerstört werden. Innenpolitisch würde die Einstellung verhängnisvoll wirken. Die Requisitionen würden wieder einsetzen. Er empfehle, mit der Entente nochmals Fühlung zu nehmen, um zu versuchen, ob mit einer Anerkennung eine Erleichterung geschaffen werden könne.

Ministerialdirektor v. Schubert führte aus, daß zur Zeit zwei Hoffnungen beständen:

1.

die Verhandlungen mit Frankreich über einen Modus vivendi im besetzten Gebiet11,

2.

der Zusammentritt des 1. Reparationskomitees Mitte Januar12.

11

Vgl. Dok. Nr. 37.

12

Vgl. oben Anm. 6.

Betonen möchte er, daß es dem Ministerpräsidenten Poincaré wohl nicht allein auf eine Anerkennung der Schuld ankomme, sondern auch tatsächlich auf die Erreichung von Geld. Er bitte, mindestens bis zum 15. Januar Frist zu geben für die Zuendeführung der laufenden Verhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete die Stellungnahme des Auswärtigen Amts als in sich widerspruchsvoll. Die Finanznöte Poincarés könnten durch ein energisches Vorgehen in der Frage der Besatzungskosten verstärkt werden.

Der Reichsminister des Innern schloß sich grundsätzlich dem Standpunkt des Reichswehrministers und des Reichsministers der Justiz an, hielt aber den Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen für noch nicht gekommen. Er bat, für den Monat Januar 50 Millionen GM zur Verfügung zu stellen.

Der Reichspostminister war ebenfalls der Auffassung, daß zunächst an der Weiterzahlung festgehalten werden müsse.

Ministerialdirektor Miller gab Aufschluß über die Schwierigkeiten der Aufstellung von Unterlagen für die Bemessung der Höhe der Besatzungskosten.

Der Reichswehrminister wiederholte seine in der Vorbesprechung geäußerten Bedenken gegen die Weiterzahlung der Besatzungskosten. Wir würden Ende Januar 1924 außenpolitisch nicht weiter sein als heute, finanziell aber ruiniert. Die Entscheidung liege allein beim Finanzministerium. Es sei vorteilhafter, die zwar unangenehmen Folgen einer Einstellung der Zahlungen auf sich zu nehmen, als durch diese auch im unbesetzten Gebiet völlig ruiniert zu werden. Die Wiederholung der Zahlungsunfähigkeit des Reichs werde bei einer Fortsetzung der Zahlungen auf einen immer größeren Unglauben stoßen.

Der Reichsverkehrsminister stand grundsätzlich auf dem gleichen Standpunkt wie der Reichswehrminister, glaubte aber ebenfalls, daß der Zeitpunkt für die Einstellung der Zahlungen noch nicht gekommen sei. Er empfehle, nach Zusammentritt des Reparationskomitees zu beschließen, daß das Reich nicht[170] mehr in der Lage sei zu zahlen und diesen Beschluß dem Komitee formell zu unterbreiten. Die grundsätzliche Anerkennung der Verpflichtung zur Zahlung der Besatzungskosten dürfte sich nur auf das altbesetzte Gebiet beziehen.

Der Reichskanzler glaubte, folgendermaßen vorgehen zu sollen: Ungefähr am 8. Januar werde die Denkschrift des Finanzministeriums über die Finanzlage des Reichs vorliegen, daraufhin könne ungefähr am 15. oder 16. Januar eine Erklärung der Reichsregierung über die Zahlungsunfähigkeit des Reiches abgegeben werden, die dem Reparationskomitee zu unterbreiten sei und die zum Ausdruck bringe, daß mit Ende des Monats Januar die Zahlungen für die Besatzungskosten eingestellt werden müßten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß jede Mehrzahlung, die vom Kabinett beschlossen werde, die Gefahr erhöhe, daß das Reich seine Kassen eines Tages schließen müsse. Die Rückwirkung einer derartigen Maßnahme sei ungeheuer. Zur Zeit würde das Kabinett nur vom besetzten Gebiet angegriffen, in diesem Falle aber auch vom inneren Deutschland. Falls das Kabinett beschließe, zunächst im bisherigen Rahmen die Zahlungen für kurze Zeit weiter zu leisten, wolle er nicht formell Einspruch erheben. Er wünsche aber, öffentlich mitgeteilt zu sehen, daß bei einer Weiterzahlung die Gefahr der Einstellung aller übrigen Zahlungen im Januar sehr nahegerückt sei.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich den Ausführungen des Reichswehrministers und des Reichsministers der Justiz an und betonte, daß die Aufrechterhaltung der Währung völlig im Vordergrund zu stehen habe. Die Wiederholung der Inflationswirtschaft sei ausgeschlossen und bedeute das Ende des Reichs. Die Wirtschaftslage sei im Augenblick nicht verzweifelt. Die Handelsbilanz stehe gut. Die Kreditbelastung durch die Rentenmark sei nicht zu groß. Die außenpolitische Führung und die finanzpolitische Führung müsse auf dasselbe Tempo abgestellt werden, wobei das Tempo der Finanzminister bestimmt. Der gegenwärtige Zeitpunkt sei jedoch für die Einstellung der Zahlungen psychologisch ungünstig. Er empfehle, zunächst in beschränktem Umfange die Zahlungen weiter zu leisten, aber in kürzester Zeit endgültige Beschlüsse zu fassen.

Der Staatssekretär im Reichsernährungsministerium Hagedorn erklärte, daß er für den Reichsernährungsminister nur dem zustimmen könne, was der Reichsminister der Finanzen vertrete.

Der Reichsminister des Innern bat zu beschließen, bei einer Weiterzahlung das neubesetzte Gebiet nicht anders zu behandeln als das altbesetzte Gebiet.

Der Reichspostminister und der Reichsminister der Finanzen widersprachen und erklärten dies mit Rücksicht auf die Abmachungen in den Micumverträgen und die daraus sich ergebenden Folgerungen für unmöglich.

Das Kabinett beschloß gegen die Stimmen des Reichsministers der Finanzen, des Reichsministers der Justiz, des Reichswehrministers und des Staatssekretärs im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die Besatzungskosten im engsten Umfang unter der Voraussetzung, daß Zahlungsmittel überhaupt zur Verfügung stehen, auf beschränkte Zeit weiterzuzahlen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die hierüber im Gange befindlichen diplomatischen Verhandlungen mit größter Beschleunigung zum Abschluß zu bringen.

[171] Der Reichsminister der Finanzen erklärte nach dieser Beschlußfassung, daß er versuchen wolle, für die erste Hälfte Januar einen Betrag bis zur Höhe von 20 000 000 GM aufzubringen13.

13

Die beiden letzten Absätze sind auf ausdrücklichen Wunsch des RFM geändert. Der ursprüngliche Text lautete: „Das Kabinett beschloß gegen die Stimmen des RJM und des RWeM, daß zunächst für die erste Hälfte Januar 20 Mio zur Bestreitung der Besatzungskosten zur Verfügung gestellt werden, wobei für die Verteilung die bisherigen Grundsätze Anwendung zu finden hätten. / Der Reichsminister der Finanzen erklärte nach dieser Beschlußfassung, daß er versuchen wollte, für die erste Hälfte Januar diese Summe aufzubringen.“

Auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses stellt der RFM für die Zeit vom 1. bis 15.1.24 einen Betrag von 16,6 Mio GM zur Verfügung (RFM an RMbesGeb. vom 5.1.24, R 43 I /229 , Bl. 328-330). Für die zweite Januarhälfte werden später 20 Mio GM ausgeworfen.

Für die Pressenotiz wurde folgender Text festgelegt:

„Obgleich die für den Übergangshaushalt zu erwartenden Steuereingänge trotz der äußersten Beschränkung der Ausgaben eine Deckung für die Besatzungskosten nicht einschließen und dem Reich bekanntlich alle inländischen Kreditquellen verschlossen sind, obgleich besonders für den Monat Januar mit außerordentlichen Kassenschwierigkeiten gerechnet werden muß, hat das Reichskabinett angesichts der gerade jetzt schwebenden außenpolitischen Verhandlungen beschlossen, die Besatzungskosten im engsten Umfange unter der Voraussetzung, daß Zahlungsmittel überhaupt zur Verfügung stehen, auf beschränkte Zeit weiter zu zahlen. Gleichzeitig ist beschlossen worden, die hierüber im Gange befindlichen diplomatischen Verhandlungen mit größter Beschleunigung zum Abschluß zu bringen.“

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