2.93.1 (ma11p): [Verhandlungen mit den Sachverständigen.]

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[Verhandlungen mit den Sachverständigen.]

Staatssekretär Fischer: Gestern habe keine Verhandlung stattgefunden, da die Kommission mit Material sehr stark eingedeckt sei. Stamp würde morgen zu Minister Luther kommen1. Er, Fischer, sei heute zu Pirelli gebeten worden. Er wisse nicht, was Pirelli von ihm wolle. Am Montag und Dienstag [11./12. 2.] würden die Vertreter von Bank, Industrie und Arbeit vor der Kommission sprechen. In Aussicht genommen seien die Herren: v. Wangenheim, Graßmann, v. Siemens und v. Mendelssohn2. Es würde sich hauptsächlich um die Frage der Wirtschaftslage unter der jetzigen Kapitalnot handeln.

1

In R 2 /3064 , Bl. 128-140 befindet sich eine Aufzeichnung in engl. Sprache über die Besprechung zwischen RFM Luther und dem von Stamp geleiteten Unterausschuß für den Haushalt am 9. 2. Luther gibt Auskunft über die dt. Finanz- und Steuerpolitik.

2

v. Wangenheim für die Landwirtschaft, Graßmann für die Gewerkschaften, v. Siemens für die Industrie, v. Mendelssohn für die Banken. Aufzeichnungen über diese Besprechungen nicht ermittelt.

Es sei jetzt nötig, geeignete Mittelsleute über die Haltung der Regierung zu den einzelnen Fragen zu instruieren. Es handele sich nicht darum, unsererseits etwa einen Reparationsplan darzulegen, aber wir müßten zu dem Ideenkreis der Gegner Stellung nehmen. Um ein Beispiel zu nennen: Kindersley lehne ab, daß die Goldnotenbank als Trustee für die Reparationen diene, während Young für diesen Gedanken sei. Zu solchen Dingen müßten wir jetzt allmählich Stellung nehmen, ebenso zu der Frage des Censeur. Im Rahmen der Währungsbank halte er eine Verständigung über diesen Punkt für möglich.

Es wird beschlossen, daß Staatssekretär Fischer heute mit den Staatssekretären der beteiligten Ämter die gesamten Fragen durchsprechen solle3.

3

In R 38 /187 , neu in R 3301 /2187 , Bl. 10-16 befindet sich eine 7seitige Aufzeichnung vom 8. 2., die offenbar das Ergebnis dieser Besprechung der Staatssekretäre enthält. Die Aufzeichnung skizziert die bisher bekannt gewordenen Reparationspläne des 1. Sachverständigenkomitees (Belastung der Eisenbahn und des Haushalts, Konstruktion der Goldnotenbank) und formuliert im Anschluß daran den von den dt. Regierungsvertretern einzunehmenden Standpunkt. Zur Frage der Goldnotenbank heißt es: „Der Plan des Sachverständigenkomitees betr. Goldnotenbank scheint dahin zu gehen, daß diese Bank unter Einbringung der Sachwerte der Rbk durch paritätische Kapitalbeteiligung Deutschlands und des Auslandes gebildet wird. Die Leitung soll rein deutsch sein, als Aufsichtsorgan aber ein Verwaltungsrat gebildet werden, der zur Hälfte aus deutschen, zur Hälfte aus ausländischen Beteiligten besteht. Als ausländische Beteiligte kommen die Zentralnotenbanken in Frage. Bei Meinungsverschiedenheiten soll ein neutraler Ausländer als Censor den Stichentscheid geben. Außerdem soll der Censor gewisse Einspruchsrechte gegenüber der dt. Leitung, insbesondere bei Verletzung der Satzungen besitzen. Ob dieser Censor auch eine Einwirkung auf die Devisen- und Diskontpolitik der Bank erhalten soll, steht zur Zeit noch nicht fest. Die Sachverständigen verfolgen den Plan, diese Bank zugleich als Treuhandstelle für die von Deutschland auf Reparationskonto zu bewirkenden Zahlungen einzusetzen. Aus diesen Zahlungen sollen zunächst die dt. Kohlenlieferungen bestritten werden. Darüber hinaus sollen diejenigen Beträge in ausländischer Währung den Reparationsgläubigern überwiesen werden, die ohne Gefährdung der dt. Währung in Auslandswährung umgewandelt werden können. Der Rest soll von der Bank auf Rechnung der Reparationsgläubiger innerhalb Deutschlands angelegt werden. – Stellungnahme hierzu: Der Einfluß des Censors auf die Diskont- und Devisenpolitik muß vermieden bleiben. Im übrigen ist der Gedanke, die Bank zugleich als Treuhandstelle der Reparationsgläubiger zu verwenden, annehmbar, weil er Deutschland eine Mitbestimmung über die Verwendung der Gelder ermöglicht und politische Einflüsse ausschaltet. Die Anlage von Mitteln, die nicht auf dem Wege über Sachlieferungen oder Devisenzahlungen zur Ausschüttung gelangen, muß auf die Gewährung von Obligationsanleihen und kurzfristigen Krediten an die dt. Wirtschaft beschränkt bleiben. Insbesondere ist, wofür die amerikanischen Sachverständigen Verständnis gezeigt haben, der Kauf von Aktien und von Grundbesitz wegen der Überfremdungsgefahr auszuschließen. Die bestimmungsgemäß festzulegende Kreditgewährung bietet den Vorteil einer Verbilligung der Zinsraten in Deutschland und würde letzten Endes auch der Frage, ob der Censor Einfluß auf die Diskontpolitik ausüben darf, bis zu einem gewissen Grade die Bedeutung nehmen.“

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