1.135.1 (ma12p): 1. Deutsch-franz. Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-franz. Handelsvertragsverhandlungen.

Staatssekretär Trendelenburg: Die Atmosphäre, in der man mit den Franzosen die Handelsvertragsverhandlungen begonnen habe, sei entschieden günstig gewesen1. Die Franzosen hätten sich eines angenehmen Tones befleißigt und keinerlei politischen Druck ausgeübt. Zwei Schwierigkeiten hätten sich bei den Verhandlungen hauptsächlich herausgestellt. Die eine Schwierigkeit liege in den verschiedenen Zollsystemen in Frankreich und in Deutschland. Deutschland kenne einen autonomen Zollsatz und das System der Meistbegünstigung. Frankreich kenne einen doppelten Zolltarif, einen Generaltarif, der über unserem Zolltarife liege, und einen Minimaltarif. Das System der Meistbegünstigung kenne Frankreich nicht. Seiner Meinung nach müsse Deutschland de jure Frankreich die Meistbegünstigung im allgemeinen einräumen und von Frankreich de facto die Meistbegünstigung zu erlangen suchen, d. h. im allgemeinen den Minimaltarif, in einigen Punkten vielleicht einen zwischen dem General- und Minimaltarif liegenden Zwischentarif. Die zweite Schwierigkeit liege in dem Verlangen der Franzosen, wir sollten auch weiterhin2 elsaß-lothringische Kontingente zollfrei hereinlassen. Demgegenüber habe er ausgeführt, daß wir keinen Anlaß dafür sähen, diesem[1149] Verlangen stattzugeben, eventuell könne man die zollfreie Einfuhr gewisser elsaß-lothringischer Kontingente für eine gewisse Zeit zugestehen und dafür Gegenforderungen aufstellen. Gelinge es uns nicht, de facto von Frankreich Meistbegünstigung zu erlangen, dann müßten wir seiner Auffassung nach entweder den Abschluß eines Handelsvertrages ablehnen, oder unsererseits die Meistbegünstigung nur für bestimmte Waren zugestehen und wichtige Waren, wie z. B. Wein, von der Meistbegünstigung ausnehmen.

1

Die dt.-frz. Handelsvertragsverhandlungen, die am 1. 10. in Paris begonnen hatten (vgl. Schultheß 1924, S. 245 f.), waren nach der Unterzeichnung eines Protokolls am 12. 10. zunächst unterbrochen worden. Im Protokoll vom 12. 10., in dem die Richtlinien für die weiteren Verhandlungen niedergelegt sind, heißt es: Unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Handelsvertragssysteme Deutschlands und Frankreichs (Deutschland: Meistbegünstigung, Vertragszölle; Frankreich: Minimaltarif, Zwischenzölle) erstreben die Delegationen beider Länder eine Regelung, die einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Zugeständnisse und Vorteile herbeiführt. Unter dieser Voraussetzung gewährt Deutschland die allgemeine Meistbegünstigung; für gewisse frz. Erzeugnisse vertragliche Herabsetzungen bzw. Bindungen seines Zolltarifs; soweit Einfuhrverbote bestehen, bestimmte Einfuhrkontingente für frz. Waren. Frankreich gewährt dagegen für die dt. Ausfuhr den Minimaltarif, sofern die Bedingungen der Produktion und des Marktes dem nicht entgegenstehen. Beide Delegationen werden am 5. 11. wieder zusammentreten und ihre Vorschläge und Anträge austauschen. Sie werden dann auch die Fragen prüfen, die zurückgestellt worden sind, insbesondere die Frage einer besonderen Behandlung für gewisse Ausfuhren aus Elsaß-Lothringen, die von Frankreich verlangt wird (Protokoll vom 12. 10. in R 43 I /1119 , Bl. 5-8).

2

Danach gestrichen: „gemäß den Bedingungen des Versailler Vertrages“.

In der Frage der zollfreien Einfuhr elsaß-lothringischer Kontingente dürfe man nicht nachgeben. Man könne jedoch vielleicht bestimmte elsaß-lothringische Warengattungen zollfrei in Deutschland einführen lassen, wenn sich daraus für uns bei den Verhandlungen ein Geschäft machen lasse.

Es müsse ferner die Aufhebung der 26%igen Reparationsabgabe vor Abschluß des Handelsvertrages verlangt werden3. In persönlichen Unterredungen habe er diese Frage schon berührt, offiziell jedoch noch nicht. Er bitte das Kabinett um die Ermächtigung, in diesem Sinne die Verhandlungen fortführen zu dürfen.

3

Vgl. Dok. Nr. 344, P. 5.

Am 5. November sollten die gegenseitigen Vorschläge ausgetauscht werden. Wir sollten sagen, wofür wir keine Minimaltarife forderten. Die Franzosen wollten uns eine Liste geben, aus der hervorgehe, wofür sie Zollfreiheit verlangten. Höchstwahrscheinlich würden sie u. a. für Textilwaren, für Eisenerzeugnisse und für Wein Zollfreiheit verlangen.

Zusammenfassend könne er bemerken, daß bis jetzt nichts anderes erreicht sei als eine erträgliche Basis für den Eintritt in die eigentlichen Verhandlungen. Die Hauptschwierigkeiten ständen noch bevor. Er habe den Eindruck, daß die Franzosen auf den Abschluß eines Handelsvertrages mit Deutschland Wert legten, jedoch Furcht vor Überschwemmung Frankreichs mit deutschen Waren hätten. Auf schwerindustriellem Gebiet habe Frankreich offenbar eine Vereinbarung mit England getroffen, nichts ohne England zu unternehmen. Vom Saargebiet habe man weder auf deutscher noch auf französischer Seite gesprochen. Am besten sei es für das Saargebiet, wenn der bisherige Zustand der beiderseitigen Zollfreiheit fortbestehen bleibe. Die Zusammenarbeit in der Delegation sei gut gewesen.

Staatssekretär Hagedorn: Frankreich gegenüber müsse der Standpunkt der Reziprozität vertreten werden. Über die Frage der Weineinfuhr müsse man noch besonders verhandeln. Jedenfalls könnten die Spanien in dem Deutsch-Spanischen Handelsabkommen zugebilligten Sätze für Wein Frankreich nicht eingeräumt werden. Er bitte um eine Anweisung an die Delegation, über die Weinzölle nicht vor Ratifikation des Deutsch-Spanischen Handelsvertrages zu verhandeln.

Staatssekretär Trendelenburg: Er müsse auf jeden Fall die Möglichkeit haben, über die Weinzölle vor Ratifikation des Deutsch-Spanischen Handelsabkommens zu verhandeln.

Auf Frage des Reichsministers des Auswärtigen: Wahrscheinlich würden[1150] die Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich nicht bis zum 10. Januar 19254 zum Abschluß kommen. Theoretisch sei das allerdings denkbar. Die Situation, die nach dem 10. Januar 1925 vorliegen werde, lasse sich jetzt schwer voraussagen.

4

Am 10.1.25 laufen die Bestimmungen des VV aus, die den Siegermächten und insbesondere Frankreich bestimmte handelspolitische Vorteile einräumen; vgl. hierzu Dok. Nr. 264, Anm. 2.

Staatssekretär Fischer: Mit der Frage der 26%igen Reparationsabgabe beschäftige sich zur Zeit die Reparationskommission. Die Frage werde wahrscheinlich in nächster Zeit geklärt werden.

Staatssekretär Trendelenburg: Bei der Reparationskommission werde Deutschland in dieser Frage wohl nichts erreichen, so daß man die Aufhebung der Abgabe bei den Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich werde verlangen müssen.

Das Kabinett stimmte den Ausführungen des Staatssekretärs Trendelenburg zu und bat ihn, in dem Sinne der von ihm erbetenen Ermächtigung die Handelsvertragsverhandlungen fortzuführen5.

5

Zur weiteren Entwicklung der Verhandlungen s. Dok. Nr. 353, P. 2.

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