2.114.4 (ma31p): 4. Fall Himmelsbach. [Mologa.]

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[321]4. Fall Himmelsbach. [Mologa.]

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über Verhandlungen, die er mit Vertretern der Rhein-Elbe-Union über die Mologa-Gesellschaft gepflogen hätte9. Die Rhein-Elbe-Union hat für diese Gesellschaft 8 Millionen Mark kreditiert. Die gleiche Kreditsumme ist von der Firma Himmelsbach gegeben worden.

9

Über die Unterredung zwischen dem RAM und Vertretern der Rhein-Elbe-Union orientiert eine Aufzeichnung des StS Schubert vom 11.11.26, in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 132. Siehe auch das „Memorandum bezüglich der Mologa-Konzession“, das dem RAM unterbreitet wurde und das RK a. D. Wirth als Aufsichtsratsvorsitzender der Mologa mit Schreiben vom 11.11.26 auch dem RK übermittelte (R 43 I /135 , Bl. 242–246); abgedruckt in ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 133.

Die Rhein-Elbe-Union und die Fa. Himmelsbach waren Konzessionsträger und Hauptaktionäre der in der Sowjetunion tätigen Mologa AG.

Die Firma Himmelsbach stehe vor dem Zusammenbruch. Die Rhein-Elbe-Union lehne es ab, in diese Garantie einzutreten und ist bereit, die Mologa-Gesellschaft in Konkurs gehen zu lassen.

An der Aufrechterhaltung der Gesellschaft bestehe ein Interesse des Reichs. Die Russische Staatsbank sei mit 7 Millionen beteiligt. Der Zusammenbruch würde von den Russen als unfreundliche Handlung des Reichs angesehen; die Bemühungen um Interessierung deutscher Firmen an den russischen Geschäften würde allgemein auf das schwerste geschädigt.

Es käme in Frage, ob das Reich der Mologa-Gesellschaft die 8 Millionen zur Verfügung stellen oder eine entsprechende Garantie übernehmen wolle, dann wolle die Rhein-Elbe-Union die zum Weiterbetrieb der Gesellschaft erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Sie habe um Entscheidung bis Anfang nächster Woche gebeten.

Die schlechte Lage der Firma Himmelsbach sei auf den Boykott zurückzuführen, den die Reichspost, die Reichsbahn und die Länder Preußen, Bayern und Hessen gegen die Firma Himmelsbach angeblich durchgeführt haben. Sie glaube, deswegen ein Recht auf Entschädigung gegen das Reich zu besitzen und habe im Klagewege eine Forderung von zunächst 1 Million Mark gegen das Reich geltend gemacht10.

10

Vgl. hierzu Dok. Nr. 34, Anm. 5.

Der Reichskanzler teilte mit, er sei bemüht gewesen, die Sache im Vergleichswege beizulegen und habe die Länder unter Zuziehung des Prozeßrichters zu einer Besprechung eingeladen. Wegen des Widerspruchs der Länder sei es zu Verhandlungen nicht gekommen11.

11

Vgl. Dok. Nr. 34, Anm. 6.

[…]

Der Reichsminister der Finanzen äußerte schwerste Bedenken gegen die Kreditgewährung an die Mologa-Gesellschaft. Es frage sich, ob sie überhaupt dadurch zu retten sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, daß diese Frage vom Reichsfinanzministerium geprüft werde und dieses darüber berichte.

[322] Auf Vorschlag des Reichskanzlers soll die Stellungnahme zu den Unterstützungsanträgen bis dahin ausgesetzt werden12.

12

Die Frage der Mologa-Sanierung wird erneut in der Kabinettssitzung vom 16. 11. behandelt: Dok. Nr. 118, P. 3.

Die Rhein-Elbe-Union wird veranlaßt werden, sich mit dem Reichsminister der Finanzen in Verbindung zu setzen.

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