2.152.6 (ma31p): 6. Junkerswerke.

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6. Junkerswerke.

Der Reichsverkehrsminister brachte kurz die Sprache auf den Fall Junkers und führte aus, daß man nunmehr am besten Junkers in Konkurs gehen lasse, jedenfalls solle von seiten der Reichsregierung aus das nicht verhindert werden22.[445] Einen Beschluß hierüber brauche man jedoch erst in der Kabinettssitzung am Mittwoch, dem 15. Dezember, zu fassen.

22

In einem Schreiben an den RAM vom 9.12.26 hatte RVM Krohne mitgeteilt, daß er im Einvernehmen mit dem RFM die Abstoßung der Reichsbeteiligung an der Junkers-Flugzeugwerk AG anstrebe. Unabhängig von den schwebenden Verkaufsverhandlungen müsse mit Rücksicht auf die hohen laufenden Reichszuschüsse „so schnell als möglich Entscheidung über die Zukunft des Werks getroffen werden“. Der RFM erblicke „in dem Konkurse des Werks den richtigsten Weg zur Vermeidung unabsehbarer weiterer Schwierigkeiten“, doch wolle er zunächst davon absehen und nur die Stillegung des Betriebes ins Auge fassen. „Auch ich erachte im Hinblick auf die Äußerung der wirtschaftlichen Sachverständigen […] die Stillegung für erforderlich, ohne dabei die etwaige Notwendigkeit des Konkurses außer acht zu lassen.“ (ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 161). In einer Ressortbesprechung am 11. 12. wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß der Konkurs der Junkers-Flugzeugwerk AG „früher oder später unvermeidlich“ sei. „Ein Interesse des Auswärtigen Amts oder des Reichswehrministeriums an der Fortführung des Unternehmens von Junkers in Rußland besteht nach den letzten Veröffentlichungen in der Tagespresse nicht mehr.“ (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 166).

Der Reichskanzler stellte fest, daß über den Fall Junkers erst am Mittwoch, dem 15. Dezember, Beschluß gefaßt werden solle23.

23

Die Beschlußfassung erfolgte erst in der Kabinettssitzung vom 18. 12. (Dok. Nr. 162, P. 6).

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