2.154.1 (ma31p): 1. und 2. Wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen in den Grenzgebieten (Grenzprogramm 1927) sowie wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen für das besetzte Gebiet.

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1. und 2. Wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen in den Grenzgebieten (Grenzprogramm 1927) sowie wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen für das besetzte Gebiet.

Der Reichsminister des Innern berichtete, daß für 1927 insgesamt 100 Millionen Mark für bedrängte Grenzgebiete angefordert worden seien. Sachsen habe inzwischen 8 Millionen Mark verlangt1. Beihilfen könnten nur gegeben werden, soweit die Notlage auf Maßnahmen zurückzuführen sei, die mit der Gestaltung der Verhältnisse im Reiche zusammenhingen, besonders mit der Grenzziehung.

1

Bei den Beratungen über das Ostprogramm (Sofortprogramm) für 1926 hatten RIM Külz und RFM Reinhold erklärt, die RReg. werde Anträge der Länder auf Bewilligung von Reichsmitteln zugunsten notleidender Grenzgebiete für das Haushaltsjahr 1927 einer wohlwollenden Prüfung unterziehen. Daraufhin wurden Anträge auf Reichshilfe zur wirtschaftlichen und kulturellen Förderung von Grenzgebieten eingereicht von Preußen (50 Mio RM), Bayern (8 Mio RM), Baden (14 Mio RM) und Sachsen (8 Mio RM); außerdem beantragte der REM, zur Behebung der Kreditnot der ostdt. Landwirtschaft 15 Mio RM im Rahmen des Grenzprogramms für 1927 bereitzustellen (R 43 I /1797 , Bl. 162–177, 214, 217–247, 250–255, 271–277). Hierzu heißt es in einem Referentengutachten des MinR Feßler vom 13.12.26: Die von den Ländern „geltend gemachten Forderungen geben zu schweren Bedenken Anlaß. Sie enthalten umfassende Anforderungen für Wohlfahrts- und Schulzwecke, die nicht Sache des Reichs sind. Das Reich kann nur für Linderung von Schäden in Frage kommen, die als Folge der Grenzziehung im Friedensvertrage anzuerkennen sind, und nur soweit, wie es sich um einmalige Aufwendungen handelt. Keinesfalls können Unterstützungen gewährt werden, die ihrem Wesen nach als laufende jährliche Aufwendungen wiederkämen.“ (R 43 I /1797 , Bl. 256).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er wegen des Sofortprogramms für 1926 mit den Regierungsparteien verhandelt und diesen vorgeschlagen habe, auf die ursprünglich in Aussicht gestellte Bewilligung von[448] 32 Millionen zurückzugehen. Die deutsche Volkspartei und die Demokraten hätten sich damit einverstanden erklärt, das Zentrum und die Bayerische Volkspartei hätten ihre Zustimmung vorbehalten und werden zunächst die Stellungnahme ihrer Fraktionen herbeiführen2.

2

Zur 3. Lesung des Nachtragshaushalts 1926 brachten Zentrum, DDP und DVP einen Antrag ein, wonach die Ausgaben für das Ostprogramm (Sofortprogramm) 1926 auf 41 Mio RM herabgesetzt werden sollen; dieser Antrag wurde vom RT am 17.12.26 angenommen. Siehe dazu Dok. Nr. 152, P. 5b, Anm. 20 und 21.

Er beabsichtige, für 1927 nur 15 Millionen zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen der Länder seien stark übertrieben.

Der Reichsminister des Innern hielt den Betrag von 15 Millionen für zu gering; er glaubte, für 1927 müßten 50 Millionen vorgesehen werden, allerdings würde der Reichsrat schon seinerseits erheblich weitergehende Forderungen stellen. Der Titel müsse folgendermaßen gefaßt werden: „Einmalige Beihilfen für wirtschaftlich oder kulturell besonders bedrängte Grenzgebiete.“

Der Reichsarbeitsminister wies auf die bedenklichen Folgen der Entwicklung für die Auseinandersetzungen zwischen dem Reich und den Ländern hin. Es handele sich in erster Linie um Aufgaben der Länder. Das Reich könne nur dort helfen, wo es nach seinen Aufgaben zuständig und wo es dringend erforderlich sei. In erster Linie müsse für die Verdrängten in Oberschlesien gesorgt werden, da deren Lage verzweifelt und da zu befürchten sei, daß sie polnische Staatsangehörige mit Gewalt aus Oberschlesien entfernen würden. Dadurch würden schwere Differenzen mit Polen entstehen. Gegenmaßnahmen würden sofort einsetzen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete machte für diese Landesteile Forderungen geltend für den Fall, daß für andere Grenzgebiete kulturelle und wirtschaftliche Maßnahmen getroffen würden, die über die Bewilligungen hinausgingen, die bisher für das besetzte Gebiet erfolgt seien3.

3

Siehe hierzu das Schreiben des RMbesGeb. Bell an den StSRkei vom 10.12.26 (R 43 I /1797 , Bl. 248).

Es wurde beschlossen:

1.

in den Etat für 1927 unter dem Titel „Einmalige Beihilfen für wirtschaftlich und kulturell besonders bedrängte Grenzgebiete“ 15 Millionen M einzusetzen4;

2.

die Verteilung der 32 Millionen M des Sofortprogramms der Reichsregierung vorzubehalten und die Auszahlung sobald wie möglich vorzunehmen5.

4

Der RR beantragte eine Erhöhung dieser Etatposition auf 30 Mio RM (Niederschriften des RR 1926, § 747). Da das RFMin. an 15 Mio RM festhielt, kam es in diesem Punkt zu einer Doppelvorlage an den RT (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2888 ). Bei den Haushaltsberatungen im RT wurden die Mittel für das „Grenzprogramm 1927“ schließlich auf 25 Mio RM festgesetzt; siehe dazu Dok. Nr. 206, P. 3.

5

Durch Beschluß vom 17.12.26 bewilligte der RT einen Betrag von 41 RM für das Sofortprogramm 1926 (siehe Anm. 2). „Allgemeine Richtlinien für das Sofortprogramm 1926“ teilte der RIM den beteiligten Reichs- und pr. Ressorts am 11.1.27 mit (R 43 I /1797 , Bl. 305–306). Über die Verteilung der Mittel des Sofortprogramms orientiert eine Übersicht, die der RIM am 19.2.27 dem Ostausschuß des RT übermittelte (R 43 I /1797 , Bl. 333–338). Siehe dazu Hertz-Eichenrode, Politik und Landwirtschaft in Ostpreußen, S. 192 ff.

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