2.16.3 (ma31p): 3. Volksbegehren in Aufwertungsfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

3. Volksbegehren in Aufwertungsfragen.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor8. Er schlug vor, zunächst bis zum 20. Juni (Termin des Volksentscheids9) die Frage nicht weiter zu verfolgen, ob die Zulassung des Volksbegehrens „Sparerbund-Dr. Best“ als im Widerspruch mit der Verfassung stehend abgelehnt werden könne.

8

Für diese Kabinettsberatung übersandte RIM Külz am 4.6.26 eine Aufzeichnung zu der Frage, ob der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens über den Aufwertungsgesetzentwurf „Sparerbund-Dr. Best“ (vgl. Dok. Nr. 1, P. 1b; Nr. 3, Ministerbesprechung, P. 1) abgelehnt werden könne. Die Aufzeichnung kommt zu dem Ergebnis, daß der GesEntw. des Sparerbundes „für nicht volksbegehrensfähig zu erachten“ sei, wenn man davon ausgehe, daß seine Vorschriften über die Ablösung öffentlicher Anleihen unter den Begriff „Haushaltsplan“ nach Art. 73 Abs. 4 der RV fallen. „Da die Frage aber Zweifel offenläßt, wäre es sehr erwünscht, wenn die Reichsregierung nicht genötigt würde, auf eigene Verantwortung diese Zweifel zu entscheiden, sondern wenn durch ein Gesetz die nötige Klarstellung geschaffen wird.“ (R 43 I /2458 , Bl. 3–6).

9

Volksentscheid über die Fürstenenteignung.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden10.

10

Bei einem Empfang des Präs. des DIHT v. Mendelssohn und des geschäftsf. Präsidialmitglieds des DIHT Hamm durch den RK am 16.6.26 wurde u. a. auch die Aufwertungsfrage erörtert. Hierüber heißt es in einer Aufzeichnung Hamms: „Herr v. Mendelssohn begründete die Bitte, daß die Reichsregierung unter allen Umständen an dem Standpunkte festhalten möge, dem Volksbegehren von Anfang an entgegenzutreten und sie [sic] nicht zum Vollzuge kommen zu lassen. Der Herr Reichskanzler legte die gegenwärtige parlamentarische und rechtliche Lage dar und erklärte, daß er entschlossen sei, mit aller Festigkeit dem Zustandekommen eines Volksbegehrens entgegenzutreten.“ (R 43 I /1202 , Bl. 37–39).

Der „Entwurf eines zweiten Gesetzes über den Volksentscheid“, der darauf abzielte, ein Referendum über die Aufwertungsgesetzgebung zu verhindern, wurde am 24.6.26 von der RReg. zurückgezogen (siehe Dok. Nr. 34, Anm. 2). Dafür beschloß das Kabinett am 19. 7., den Antrag des Sparerbundes auf Zulassung eines Volksbegehrens von Amts wegen abzulehnen (siehe Dok. Nr. 62, P. 3.)

Extras (Fußzeile):