2.160.1 (ma31p): Innenpolitische Lage.

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Innenpolitische Lage.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und machte Mitteilung von dem Beschluß des Kabinetts, nicht dem Verlangen der Sozialdemokratie auf sofortigen Rücktritt zu entsprechen1.

1

Siehe Dok. Nr. 159.

Der Abgeordnete von Guérard erklärte, daß er den Beschluß des Kabinetts billige.

Auch der Abgeordnete Dr. Scholz begrüßte den Beschluß des Kabinetts. Er bezweifelte, ob eine Erklärung der Reichsregierung über Reichswehrfragen nötig und angebracht sei und führte aus, daß jetzt vor allem die Frage entstehe, wie die Regierung zu stützen sei. Er halte es für zwangsläufig gegeben, jetzt mit der Rechten zu verhandeln und der Rechten dasselbe zu erklären, wie vor kurzem der Sozialdemokratie2.

2

Der SPD waren am 15. 12. Verhandlungen über die Bildung der Großen Koalition angeboten worden.

Der Reichskanzler betonte, daß Bindungen bezüglich der Sozialdemokratie jetzt nicht mehr bestehen könnten. Mit den Deutschnationalen werde er jedenfalls nicht verhandeln3.

3

Der letzte Satz vom Protokollführer hschr. in das Protokoll eingefügt.

[461] Der Abgeordnete Koch führte aus, daß Verhandlungen mit den Deutschnationalen die Lage jetzt nur erschweren würden. Nach seiner Ansicht müsse die Regierung es auf einen Sturz ankommen lassen.

Der Abgeordnete Leicht vertrat dieselbe Auffassung wie der Abgeordnete Scholz, daß die Regierung jetzt nicht gestürzt werden dürfe und daß man mit den Deutschnationalen verhandeln müsse. Jedenfalls hätten die Parteien als solche jetzt das Recht, ihrerseits mit den Deutschnationalen in Verbindung zu treten.

Der Abgeordnete Scholz stimmte dieser Auffassung in vollem Umfange zu.

Der Abgeordnete von Guérard betonte, daß jetzt keine Zeit mehr sei, mit der Rechten zu verhandeln.

Der inzwischen erschienene Reichswehrminister verlas anliegende Erklärung über Reichswehrfragen4.

4

Die anliegende Erklärung lautet: „In den letzten Wochen und Monaten ist die Wehrmacht der Republik mancherlei Anfeindungen ausgesetzt worden, und es sind in der Öffentlichkeit Stimmen laut geworden, die an ihrer Zuverlässigkeit zweifelten. Die Reichsregierung hegt einen solchen Zweifel nicht. Sie ist sicher, daß sie in jeder Lage in der Wehrmacht eine treffliche Stütze, ein sicheres Instrument haben wird. Es ist mir ein Bedürfnis, gerade in dieser Stunde, unserer kleinen, aber ausgezeichneten Wehrmacht den Dank der Reichsregierung für ihre stille, selbstlose Arbeit im Dienste des Vaterlandes auszusprechen.

Von dieser Grundauffassung aus wird es der Reichsregierung leicht [„leicht“ geändert aus „leichter als manchen im Vorurteil Befangenen“], zu den Wünschen Stellung zu nehmen, die in bezug auf Reform der Reichswehr laut werden. Mit der überwältigenden Mehrheit des Reichstags ist die Reichsregierung der Ansicht, daß die Schlagfertigkeit der Wehrmacht der Republik und ihr Zusammenhalt erhalten werden müssen. Eine Politisierung, die mir übrigens von keiner Seite verlangt zu werden scheint, lehnen wir ab. Das Streben der Reichsregierung wird aber dahin gehen, die Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und ihren Vertretern in den Parlamenten in Stadt und Land und der Reichswehr immer inniger zu gestalten,um Mißverständnisse auszuschließen. Die Wehrmacht kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie von dem Vertrauen des gesamten Volkes getragen ist. Wir sind der Ansicht, daß sie das Vertrauen verdient und die meisten der Anstände dadurch zu beheben sein werden, wenn den Anklägern in aller Offenheit dargelegt wird, was vor sich geht.

Dieses vorausgeschickt habe ich zu einzelnen Beschwerdepunkten folgende Ausführungen zu machen:

1. Den Offizieren des Reichsheeres ist nach § 36 W. G. [Wehrgesetz vom 23.3.21, RGBl. S. 329 ] die Zugehörigkeit und durch scharfe Befehle das Zusammenarbeiten mit politischen Verbänden aller Richtungen, zu denen die sogenannten Wehrverbände in erster Linie gehören, verboten. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der bestehenden Gesetze und Bestimmungen streng geahndet.

2. Die Frage der Geldspenden unterliegt z. Z. einer Neuregelung, nach der die Annahme von privaten Geldspenden [der] Zustimmung des Reichswehrministers bedürfen wird. Diese Zustimmung wird im allgemeinen nur erteilt werden, wenn die Gelder ganz unmittelbar dem Wohl und der Fürsorge der Truppen zugute kommen.

3. Eine Nachweisung der auf Privatdienstvertrag beim Reichsheer angestellten Personen kann dem Reichstag auf Wunsch bis zum Ende des Etatjahres vorgelegt werden.

4. Die Bestimmungen für das Ersatzwesen im Heere sind auf Grund des ihm im Wehrgesetz verliehenen Verordnungsrechtes vom Herrn Reichspräsidenten erlassen. Es wird z. Z. geprüft, ob und inwieweit Veranlassung vorliegt, dem Herrn Reichspräsidenten die Änderung dieser Bestimmungen vorzuschlagen. Die unteren Verwaltungsbehörden werden schon jetzt zwecks Auskunftserteilung weitgehend in Anspruch genommen.“ (R 43 I /679 , Bl. 102–104).

Diese Erklärung wurde in abgeänderter Fassung von RK Marx in der Plenarsitzung des RT am 16. 12. nachmittags verlesen (RT-Bd. 391, S. 8586  f.).

Die Regierungsparteien äußerten sodann die Ansicht, daß der Beginn der heutigen Plenarsitzung um 2 Stunden verschoben werden müsse, damit Beratungen in den Fraktionen stattfinden könnten.

[462] Der Reichskanzler erklärte sich bereit, diesen Wunsch der Regierungsparteien, dem sich die Reichsregierung vielleicht anschließen könne, dem Reichstagspräsidenten5 zu übermitteln. Grundsätzlich halte er allerdings nichts von einer Vertagung des Beginns der Sitzung.

5

Löbe.

Es wurde sodann noch kurz über die Erklärung zu den Reichswehrfragen gesprochen6.

6

In der Sitzung des RT am 16. 12. nachmittags erklärte der RK zunächst, daß die RReg. nicht gewillt sei, dem Verlangen der SPD nach Rücktritt zu entsprechen; der geforderte Rücktritt würde für längere Zeit zu einer nur geschäftsführenden Regierung führen, und für einen solchen Zustand, der mit schweren Nachteilen für die dt. außenpolitischen Interessen verbunden sei, könne die RReg. die Verantwortung nicht übernehmen. Danach hielt der Abg. Scheidemann eine aufsehenerregende Rede, in der er illegale Rüstungsmaßnahmen der Reichswehr, ihre Beziehungen zu rechtsgerichteten Verbänden und zur Roten Armee zur Sprache brachte und „eine Reform der Reichswehr an Haupt und Gliedern“ forderte; außerdem kündigte er die Einbringung eines sozialdemokratischen Mißtrauensvotums gegen die RReg. an. RK Marx drückte daraufhin sein „allertiefstes Bedauern“ über die Scheidemann-Rede aus und verlas eine Regierungserklärung, die zu verschiedenen Beschwerdepunkten hinsichtlich der Reichswehr Stellung nahm (vgl. Anm. 4). Zum Verlauf der Reichstagsdebatte siehe RT-Bd. 391, S. 8576  ff.; Stresemann, Vermächtnis, Bd. III, S. 92.

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