2.221.1 (ma31p): Personalien der Reichsministerien.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Personalien der Reichsministerien.

I. Nach einleitenden Bemerkungen des Reichskanzlers bemerkte Reichsminister Hergt, er bedauere, daß die gesamten Personalfragen der Reichsministerien bereits in der heutigen Sitzung entschieden werden müßten. Der Herr Reichskanzler habe ihm zwar dankenswerterweise eine Übersicht über die gesamten Personalanträge der Ressorts vor einigen Tagen zugestellt2; bei der Fülle der im Augenblick zur Erörterung stehenden Aufgaben sei es ihm aber nicht möglich gewesen, gegenüber den Vorschlägen der Ressorts bereits jetzt den einen oder anderen konkreten abändernden Vorschlag zu bringen, der den Wünschen der Deutschnationalen Fraktion mehr Rechnung trage. Ganz allgemein müsse er aber die Bitte der Deutschnationalen Fraktion aussprechen, es möchte bei den Personalentscheidungen Rücksicht auf die eben gebildete neue Koalition und den Eintritt der Deutschnationalen Partei genommen werden. Es scheine ihm ein berechtigtes politisches Verlangen zu sein, daß dort, wo Möglichkeiten bestünden, seitens der Ministerkollegen Entgegenkommen geübt werde.

2

Unter Bezugnahme auf eine Besprechung mit RJM Hergt hatte StS Pünder mit Schreiben vom 5.4.27 an Hergt eine „Zusammenstellung der in den Reichsministerien zu besetzenden Stellen für Beamte von Gruppe X an aufwärts“ übersandt. Im Begleitschreiben teilte Pünder mit, daß er alle Personalanträge der Ressorts angehalten habe. Der RK beabsichtige, die eingegangenen Personalanträge in dieser Woche in einer besonderen Ministerbesprechung zur Entscheidung zu bringen (R 43 I /1419 , Bl. 380–388).

Der Reichskanzler erwiderte, daß der von ihm vorliegend eingeschlagene Weg an sich schon ein ungewöhnlicher sei. Alter Übung entsprechend seien bisher alle Personalangelegenheiten im Kabinett durch Umlauf erledigt worden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Deutschnationalen Fraktion und von Exzellenz Hergt habe er aber alle eingegangenen Anträge angehalten und sie heute zur mündlichen Erörterung gestellt. Heute die Sache noch weiter zurückzustellen, erscheine ihm leider ganz unmöglich; denn die heutige Sitzung sei die letzte vollbesetzte Kabinettssitzung vor Ostern und wahrscheinlich für eine ganze[681] Reihe von Wochen. Auch im Interesse der Beamtenschaft wäre es dringend geboten, daß die jetzt nach Verabschiedung des Haushalts 1927 neu geschaffenen Stellen und die sonst inzwischen freigewordenen Stellen alsbald, und zwar noch vor Ostern, besetzt würden. Er bitte daher, nunmehr in sachliche Erörterung der einzelnen Anträge zu treten.

Die Reichsminister Dr. Brauns, Dr. Köhler und Dr. Schätzel führten darauf aus, daß es in den von ihnen geleiteten Ministerien und, soweit sie hätten beobachten können, auch in anderen Reichsministerien nicht Brauch gewesen sei, bei laufenden Personalangelegenheiten, etwa bei der Besetzung von Ministerialratsstellen, nach parteipolitischen Gesichtspunkten vorzugehen. Reichsminister Brauns hob insbesondere hervor, daß es ihm trotz langjähriger Leitung des Reichsarbeitsministeriums nur in ganz wenigen Fällen bekannt sei, welcher Partei der einzelne Beamte angehöre. Insbesondere wisse er das auch nicht bezüglich der gerade heute von ihm in Vorschlag gebrachten 8 neuen Ministerialräte.

Reichsminister Köhler betonte noch, daß jedenfalls im Reichsfinanzministerium der Prozentsatz der der Deutschnationalen Partei nahestehenden Beamten noch heute ein überaus großer sei, obschon noch nie ein deutschnationaler Minister das Reichsfinanzministerium geleitet habe.

Nach diesen einleitenden Erörterungen stellte der Reichskanzler die Übereinstimmung des gesamten Kabinetts dahin fest, daß den von Reichsminister Hergt vorgetragenen Wünschen in bezug auf künftige Berücksichtigung deutschnationaler Wünsche mit den von den verschiedenen Rednern erörterten Maßgaben nach aller Möglichkeit Rechnung getragen werden solle. Auf dieser Grundlage erklärte sich Reichsminister Hergt mit der sachlichen Erörterung der einzelnen Personalanträge einverstanden. Alle Beschlüsse erfolgten, soweit nachstehend nichts anderes hervorgehoben ist, einstimmig.

II. Der Antrag des Reichswirtschaftsministeriums auf Ernennung 1 Ministerialdirektors, 1 Ministerialdirigenten und 1 Ministerialrats wurde zunächst zurückgestellt bis zum Eintreffen des Reichsministers Dr. Curtius.

III. Reichsministerium des Innern.

Reichsminister v. Keudell teilte zunächst mit, daß bezüglich einer freien Ministerialratsstelle noch ein Vorschlag von ihm demnächst zu erwarten sei; eine diesbezügliche endgültige Entscheidung sei im Reichsministerium des Innern zur Stunde noch nicht getroffen. Das Kabinett war damit einverstanden, daß dieser Antrag demnächst im Umlaufverfahren erledigt werden solle.

Reichsminister v. Keudell berichtete sodann, daß er einen Wechsel in den Leiterstellen der Abteilungen III und I3 für notwendig halte. Er beabsichtige, den bisherigen Leiter der Abteilung III, Staatssekretär Schulz, zur Disposition zu stellen4. Er wolle dies aber in besonders angenehmer Form und im möglichsten Einvernehmen mit Staatssekretär Schulz tun. Er hoffe auch, für Herrn[682] Schulz noch irgendeine halbamtliche Verwendung in Kunst- oder Kulturfragen zu finden. Herr Schulz solle nach seinem Vorschlag durch den dem Zentrum nahestehenden Ministerialrat Pellengahr, der bisher bereits die Abteilung III vertretungsweise leite, unter Ernennung zum Ministerialdirektor ersetzt werden5. Gleichzeitig mit diesem Wechsel in der Abteilung III müsse nach seiner Meinung auch die Abteilung I neu besetzt werden. Ministerialdirektor Dr. Brecht sei zwar zweifellos ein überaus kenntnisreicher, angesehener und verdienstvoller Beamter; er glaube aber nicht, daß er – der Minister – die zahlreichen in der Verfassungsabteilung anhängigen Probleme in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ministerialdirektor Dr. Brecht der Lösung entgegenführen könne. Die besonderen Qualitäten des Ministerialdirektors Dr. Brecht müßten aber in einer seiner bisherigen Stellung würdigen anderweitigen Stellung ihre Verwendung finden. Er sei diesbezüglich bereits mit dem Reichssparkommissar in Verbindung getreten, der gern bereit sei, mit sofortiger Wirkung Herrn Brecht im Reichssparkommissariat in gehobener Stellung zu verwenden. Für die weitere Zukunft sei Herr Brecht zur Verwendung als Senatspräsident bei dem in Bildung begriffenen Reichsverwaltungsgericht in Aussicht genommen. Ministerialdirektor Brecht solle als Leiter der Abteilung I durch den preußischen Oberverwaltungsgerichtsrat von Kameke, der der deutschnationalen Partei angehöre, ersetzt werden.

3

Abteilung I für Verfassung, Verwaltung und Beamtentum; Abteilung III für Bildung und Schule. Zur Organisation des RIMin. vgl. Handbuch für das Deutsche Reich 1926, S. 132 ff.

4

StS Schulz war Reichstagsabgeordneter und führender Bildungspolitiker der SPD.

5

Die sofortige Neubesetzung der Abteilung III des RIMin. war von den Abgeordneten Schreiber und Kaas in der Fraktionssitzung des Zentrums vom 16.3.27 verlangt worden; siehe: Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 143.

Das Kabinett erklärte sich mit vorstehenden Vorschlägen einverstanden. Der Reichskanzler betonte auch seinerseits, daß er es sehr begrüßen würde, wenn für Staatssekretär Schulz, der auf dem Gebiet der Kunstförderung zweifellos sich Verdienste erworben habe, baldigst eine passende Verwendung in einem Kuratorium oder einer entsprechenden Stelle gefunden würde. Dies gelte in noch höherem Maße für Herrn Ministerialdirektor Brecht, der unter allen Umständen auch künftig in einer seiner ganz besonderen Befähigung entsprechenden Weise verwendet werden müsse6.

6

MinDir. Brecht wurde Ende April 1927 von der Pr. Reg. übernommen und zum stellv. Bevollmächtigten Preußens beim RR ernannt. Siehe dazu: Brecht, Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884–1927, S. 467 ff.; ders., Mit der Kraft des Geistes, Lebenserinnerungen 1927–1967, S. 15 ff., 407 f.

[…]

[IV. Reichsarbeitsministerium: Das Kabinett stimmte den Personalvorschlägen des Reichsarbeitsministers Brauns zu.]

V. Reichskanzlei.

Der Reichskanzler stellte den Antrag, mit der neu geschaffenen Stelle eines Ministerialdirektors den bisherigen Inhaber der Stelle des ständigen Vertreters des Staatssekretärs der Reichskanzlei, Dr. Offermann, der nach einem früheren Erlaß des Herrn Reichspräsidenten sowieso schon die Amtsbezeichnung „Ministerialdirektor“ führe, zu beleihen7. Auf die Rückfrage des Reichsministers[683] Hergt, ob die Stelle bei den Erörterungen über die Regierungsbildung nicht der Deutschnationalen Partei zur Besetzung zugewiesen sei, erwiderte der Reichskanzler, daß in einem früheren Stadium dieser Wunsch zwar tatsächlich geäußert worden sei, in Wirklichkeit sei aber schließlich auf Grund eingehender Aussprachen, insbesondere zwischen den Fraktionsführern, beschlossen worden, endgültig diese Stelle der Deutschen Volkspartei zuzuweisen. Die Deutsche Volkspartei habe ihm gegenüber nun aber erklärt, daß sie im Interesse des bisherigen Inhabers8 durchaus damit einverstanden sei, daß für die erste Zeit Ministerialdirektor Dr. Offermann mit der Stelle der Gruppe B III beliehen werde. Auf Grund dieser Mitteilung erklärte Reichsminister Hergt, daß er gegen den Vorschlag des Herrn Reichskanzlers keine Bedenken mehr habe, ihn im Gegenteil unterstütze. Dementsprechend wurde beschlossen9.

7

Gemäß VO des RPräs. vom 12.11.23 wurde demjenigen Ministerialrat in der Rkei, der als ständiger Stellvertreter des Staatssekretärs fungierte, die Amtsbezeichnung eines Ministerialdirektors verliehen (Reichsanzeiger Nr. 262 vom 16.11.23; Aktenstücke hierzu in R 43 I /1507 , Bl. 138 ff.; vgl. diese Edition. Die Kabinette Stresemann I/II, Dok. Nr. 144, Anlage). Aufgrund dieser VO führte Offermann seit dem 27.7.26 als ständiger Vertreter des Staatssekretärs die Amtsbezeichnung „Ministerialdirektor“ (R 43 I /3301 , Bl. 128–133). Im Haushalt für 1927 war nun für den Staatssekretär-Stellvertreter in der Rkei die besoldete Planstelle eines Ministerialdirektors (B III) geschaffen worden.

8

Offermann.

9

Durch Urkunde des RPräs. vom 9.4.27 wurde Offermann die neugeschaffene Planstelle eines Ministerialdirektors in der Rkei übertragen (R 43 I /3301 , Bl. 145–146). – Zur Ablösung Offermanns durch v. Hagenow siehe Dok. Nr. 242, P. 3.

[VI. Reichssparkommissar; VII. Reichswehrministerium: Den Anträgen des Reichsfinanzministers Köhler und des Reichswehrministers Geßler wurde zugestimmt.]

VIII. Reichswirtschaftsministerium.

Nach Eintreffen des Reichsministers Dr. Curtius wurde dessen Antrag, den Ministerialdirigenten Dr. Reichardt auf die neugeschaffene Ministerialdirektorstelle zu berufen, den Ministerialrat Dr. Heintze zum Ministerialdirigenten, und den Oberregierungsrat Dr. Soltau zum Ministerialrat zu ernennen, zur Erörterung gestellt. Reichsminister Hergt führte aus, er müsse zu seinem Bedauern gegen diesen Antrag Widerspruch erheben, da nach seiner Kenntnis bei den anläßlich der Regierungsbildung gepflogenen Beratungen die neue Ministerialdirektorenstelle für das Handwerk der Deutschnationalen Partei zugesagt worden sei10. Der Reichskanzler teilte mit, daß bei den von ihm geleiteten Verhandlungen zwar dieser Anspruch zunächst angemeldet worden, von ihm aber keinerlei Zusage nach dieser Richtung hin gemacht worden sei. Reichsminister Dr. Curtius berichtete darauf eingehend über die geschichtliche Entwicklung dieser Frage und faßte sich dahin zusammen, daß abschließend den Deutschnationalen die behauptete Zusage nicht gemacht worden sei und er – der Minister – sich auch unter keinen Umständen damit einverstanden erklären könne, die neue Direktorstelle durch einen Handwerkspolitiker zu besetzen. Hinzu komme noch, daß der Reichsverband des Handwerks in offizieller Form durch seine Leitung (die Herren Hermann, Derlien und Dr. Meusch) dahin vorstellig geworden sei, keinen Politiker auf diesen Posten zu berufen, da hierdurch[684] das Handwerk gesprengt werde. Die gleiche Warnung hätten auch mehrere dem Handwerk nahestehende Reichstagsabgeordnete, insbesondere die Herren Esser und Loibl ausgesprochen. Er müsse daher bei seinem (obenerwähnten) personellen Vorschlag bleiben. Reichsminister Hergt verkannte nicht, daß bei dieser Sachlage heute eine Entscheidung getroffen werden müsse, bat aber, diese im vorliegenden Falle ausnahmsweise durch Abstimmung herbeizuführen. Die Abstimmung ergab, daß der Antrag des Reichswirtschaftsministers mit 5 Stimmen angenommen wurde.

10

Vgl. Dok. Nr. 188, dort: Ministerbesprechung, P. 1.

[IX. Übrige Ressorts: Die Personalanträge des Auswärtigen Amts, des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete, des Reichsverkehrsministeriums, des Reichspostministeriums und des Reichsernährungsministeriums wurden einstimmig angenommen.]

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