2.236.1 (ma31p): Abbau der Hilfsmaßnahmen für die Saargänger.

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Abbau der Hilfsmaßnahmen für die Saargänger.

Staatssekretär Schmid trug den Sachverhalt vor. Er hielt den Zeitpunkt für gekommen, die bisherige Unterstützung der Saargänger in der Weise abzubauen, daß die Unterstützungssätze letztmalig Ende Mai und die Fahrgeldbeihilfe letztmalig für die Monate Juni und Juli 1927 gezahlt werden sollen. Zur Begründung wies er darauf hin, daß der Anlaß, welcher zur Zeit der Frankeninflation für die Einführung der Unterstützung maßgebend war, inzwischen in Fortfall gekommen sei1. Die Saargänger seien jetzt wirtschaftlich in der gleichen Lage wie ihre im Saargebiet ansässigen Arbeitskollegen. Wenn es der Saararbeiterschaft heute allgemein schlecht gehe, so sei die Behebung dieser Notlage ein neues Problem, das gesondert – außerhalb des Rahmens der zur Erörterung stehenden Unterstützungsaktion – gelöst werden müsse. Den gleichen Standpunkt vertrete auch das Land Bayern und das Land Oldenburg, deren Gebiete2 an das Saargebiet angrenzen. Das Land Preußen sei allerdings gegen den Abbau im jetzigen Zeitpunkt, mit Rücksicht auf die allgemeine Notlage der Saararbeiter. Der vorgeschlagene stufenweise Abbau sei mit den verfügbaren Haushaltsmitteln möglich. Darüber hinaus seien jedoch weitere Mittel nicht vorhanden.

1

Arbeitnehmer, die im linksrheinischen Reichsgebiet wohnten, aber im Saargebiet oder in Elsaß-Lothringen arbeiteten und in frz. Franken entlohnt wurden (sog. Saargänger und Elsaßgänger), erhielten seit Mai 1926 vom Reich eine monatliche Unterstützung, die für Verheiratete 14 RM und für Ledige 7 RM betrug; außerdem wurde eine monatliche Fahrgeldbeihilfe bis zu 30 RM gewährt. In einer Kabinettsvorlage vom 7.5.27 hatte das RMinbesGeb. beantragt, die Unterstützung nur noch bis Mai 1927 und die Fahrgeldbeihilfe nur noch bis Juli 1927 zu zahlen und danach fortfallen zu lassen. „Da der französische Franken seit Oktober 1926 eine Erholung aufweist und seitdem stabil geblieben ist, sind die ursprünglichen Voraussetzungen für die Hilfsmaßnahmen nicht mehr gegeben.“ (R 43 I /243 , Bl. 344–346).

2

Gemeint sind die bayer. Pfalz und die oldenburgische Exklave Birkenfeld.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er es aus politischen Gründen für unmöglich halte, im jetzigen Augenblick die bisherige Unterstützung irgendwie einzuschränken und einen dahingehenden Beschluß zu fassen. In der vor kurzem in Heidelberg unter Führung des Auswärtigen Amts herbeigeführten Besprechung mit den Vertretern des Saargebiets3 habe man sich davon überzeugen[749] müssen, daß unter der deutschen Arbeiterschaft des Saargebiets eine große Notlage herrsche, die mit Hilfe des Reichs gemildert werden müsse. Es bestehe auch gute Aussicht, durch Entgegenkommen auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge in etwa 2 Wochen zu einer die Arbeiterschaft befriedigenden Lösung dieses Problems zu kommen. Bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Not, die auf Feierschichten im Bergbau und auf einen für die Arbeiter ungünstig verlaufenden Streik in der Metallindustrie zurückzuführen sei, müsse man die Autorität der Gewerkschaftsführer dadurch stützen, daß man Beschlüsse über den Abbau bestehender Unterstützungsaktionen wenigstens so lange hintanhalte, bis die für notwendig erachteten neuen Fürsorgemaßnahmen fest beschlossen seien.

3

Vgl. Dok. Nr. 226, Anm. 2.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt, Hirtsiefer, schloß sich diesen Ausführungen des Reichsarbeitsministers vollinhaltlich an.

Ministerialdirektor Lothholz gab im Namen des Reichsministers der Finanzen die Erklärung ab, daß weitere Mittel für die Fortführung der Grenzgängerfürsorge nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Für das Finanzministerium sei ausschlaggebend, daß der Vertreter des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete dargelegt habe, daß die Gründe, die zur Einleitung der Saarunterstützung geführt haben, jetzt nicht mehr bestünden. Im übrigen habe das Reichsministerium für die besetzten Gebiete ja auch nur einen stufenweisen Abbau vorgeschlagen, mit dem erst in einigen Wochen begonnen werden solle. Bis dahin könne das von dem Herrn Reichsarbeitsminister in Angriff genommene allgemeine Saararbeiterproblem gelöst sein.

Staatssekretär Schmid führte weiter aus, daß nach seiner Meinung das Aufhören der Grenzgängerfürsorge allerdings mit der Lösung der allgemeinen Saararbeiterfrage zeitlich zusammenfallen müsse. Er halte es für bedenklich, die Unterstützung Ende Mai einzustellen. Bezüglich der Weiterzahlung der Fahrgeldbeihilfe, die übrigens etwa 2/3 der notwendigen Aufwendungen beanspruchte, sei eine Entscheidung nicht dringlich; es genüge, wenn das Kabinett sie nach 4 Wochen beschließe.

Ministerialdirektor Loehrs trat im Namen des Preußischen Ministers des Innern den Darlegungen des Reichsarbeitsministers bei, erklärte aber, daß Preußen notfalls sich damit abfinden würde, wenn einstweilen nur von einem Abbau der Fahrgeldunterstützung abgesehen werde.

Vortr. Leg.Rat v. Friedberg führte aus, daß die Saargrenzbevölkerung am politischen Leben des Saargebiets nicht teilnehme. Da sie ihren Wohnsitz außerhalb des Saargebiets habe, sei sie auch nicht abstimmungsberechtigt. Die wirtschaftliche Lage der Saargänger unterscheide sich heute nicht mehr von den Einkommensverhältnissen der im Saargebiet selbst ansässigen deutschen Arbeiterschaft. Wenn man daher die Grenzgänger im Hinblick auf die allgemeine Notlage durch besondere Zuwendungen weiter unterstütze, so werde dies von den im Saargebiet ansässigen Arbeitern, auf die man doch wegen ihres Abstimmungsrechts besondere Rücksicht nehmen müsse, nicht verstanden; man bevorzuge die Nichtabstimmungsberechtigten gegenüber den Abstimmungsberechtigten. Das Auswärtige Amt sei daher unbedingt für Annahme des Vorschlages des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.

[750] Der Reichspostminister unterstützte gleichfalls den Antrag des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete und betonte, daß dies nach seiner Kenntnis der Dinge auch der ausdrückliche Wunsch der in der Frage besonders sachverständigen Bayerischen Regierung sei. Die Unterstützung der Saargänger habe nämlich auch unmittelbare Rückwirkungen auf die Arbeiterschaft der Pfalz. Diese habe kein Verständnis dafür, daß man durch besondere Zuwendungen einen besonderen Anreiz für die Arbeit im Saargebiet schaffe.

Der Reichsarbeitsminister hielt demgegenüber an seinen bisherigen Auffassungen fest. Er glaubte bestimmt in Aussicht stellen zu können, daß die allgemeine Saararbeiterfrage bis Anfang Juni geregelt sein werde, so daß das Kabinett sich bereits in wenigen Wochen abschließend mit dem Abbau der Saargängerunterstützung befassen könne.

Der Reichskanzler schlug unter diesen Umständen mit Zustimmung der übrigen Mitglieder des Kabinetts vor, die Grenzgängerunterstützung zunächst wie bisher fortzuführen, in der Erwartung, daß das Kabinett sich in der ersten Hälfte des Monats Juni, nach Erledigung der allgemeinen Saararbeiterfrage, erneut mit der Sache befassen und einen Abbau im Sinne der Vorschläge des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete beschließen könne4.

4

Zum Fortgang der Kabinettsberatung siehe Dok. Nr. 241.

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