2.67.8 (ma31p): 8. Kalipreiserhöhung.

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8. Kalipreiserhöhung.

Der Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium begründete die Vorlage15. Der Reichswirtschaftsminister lehne eine weitere Erhöhung des Kalipreises ab, da dies einen Rückgang des Absatzes von Kali zur Folge haben müsse, denn die Landwirtschaft könne dann nur geringere Mengen abnehmen. Man müsse darauf hinwirken, daß durch Konzentration der Betriebe die Selbstkosten herabgedrückt würden.

15

In der Kabinettsvorlage des RWiM vom 11.8.26 heißt es: Der Reichskalirat habe in seiner Sitzung vom 11. 8. auf Antrag des Kalisyndikats eine Preiserhöhung von 12% mit Wirkung vom 1. 9. beschlossen; gegen die Preiserhöhung hätten sich sämtliche Vertreter der Landwirtschaft und 4 der 8 anwesenden Vertreter der Arbeiterschaft ausgesprochen; für die Preiserhöhung hätten die Vertreter der Industrie und des Handels gestimmt. Der Vertreter des RWiMin. habe diesen Beschluß auf Grund des § 91 der Vorschriften zur Durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes beanstandet. Nach den Feststellungen des RWiMin. reichten die gegenwärtigen Preise zur Deckung der durchschnittlichen Selbstkosten der Kaliindustrie aus. Außerdem würde der Rationalisierungsgedanke „eine erhebliche moralische Einbuße erleiden, wenn der Erfolg einer bewußt und unter Aufwendung großer Mittel von der Kaliindustrie durchgeführten Rationalisierung eine Preiserhöhung wäre. Dieser Mißerfolg würde auch auf die zur Zeit im Gange befindlichen Umstellungen anderer Industrien höchst nachteilig wirken müssen.“ Eine Preissteigerung würde wahrscheinlich auch eine Verringerung des Absatzes und damit eine erheblich ungünstigere Gestaltung der Selbstkosten zur Folge haben (R 43 I /2189 , Bl. 226–231).

[158] Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft spricht sich gleichfalls gegen eine Erhöhung der Kalipreise aus. Die Landwirtschaft sei gar nicht in der Lage, erhöhte Preise zu zahlen, insbesondere da die Ernteaussichten nicht günstig seien. Eine weitere Propagierung des Kaliabsatzes unter den Landwirten sei bei einer Erhöhung des Preises nicht möglich.

Der Reichsminister der Finanzen erklärt, daß er grundsätzlich gegen jedes Eingreifen des Staates in die Wirtschaft sei. Er nehme daher gegen den Standpunkt des Reichswirtschaftsministers Stellung und werde sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, da er dem Standpunkt der ressortmäßig zuständigen Minister nicht widersprechen wolle.

Das Kabinett billigt den Standpunkt des Reichswirtschaftsministers. Der Reichsminister der Finanzen enthält sich der Stimme.

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