2.69.2 (ma31p): 2. Bericht des Reichsministers des Auswärtigen über die auswärtige Lage.

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2. Bericht des Reichsministers des Auswärtigen über die auswärtige Lage.

Der Reichsminister des Auswärtigen erstattete einen eingehenden Bericht über die auswärtige Lage und behandelte im wesentlichen folgende Fragen:

a) Verminderung der Besatzungstruppen7.

7

Nachdem in der Note der all. Botschafterkonferenz vom 14.11.25 (vgl. Dok. Nr. 73, Anm. 3) eine fühlbare Verminderung der Besatzungstruppen im Rheinland zugesagt worden war, hatte das AA bei den Regierungen der Besatzungsmächte wiederholt auf die Erfüllung dieser Zusage gedrängt. Zahlreiche Dokumente hierzu in: ADAP, Serie B, Bd. I,1 (siehe Dokumentenverzeichnis, S. XLIX ff.); Bd. I,2, Dok. Nr. 4, 7, 11, 24, 26.

b) Verhältnisse im besetzten Gebiet, insbesondere Haltung der deutschen Bevölkerung des besetzten Gebiets.

c) Eupen-Malmedy8.

8

Siehe dazu Dok. Nr. 46, Anm. 4.

d) Völkerbundsfragen.

Der Brief des Herrn Reichspräsidenten vom 9. d. Mts. an den Herrn Reichskanzler9 wurde von letzterem verlesen. Beschlüsse irgendwelcher Art wurden nicht gefaßt, da zunächst die Beschlüsse der wahrscheinlich Ende August zusammentretenden Studienkommission10 abgewartet werden müssen. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß der Reichskanzler und der Reichsminister des Auswärtigen mit dem Herrn Reichspräsidenten besonders wegen der Völkerbundsfragen sprechen sollten11.

9

Im Schreiben des RPräs. an den RK vom 9.8.26 heißt es u. a.: „Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß vor unserer Anmeldung zum Völkerbund zunächst die Herabsetzung der fremden Besatzung auf mindestens unsere Friedensgarnisonstärke gesichert sein muß. Abgesehen davon, daß es mit dem viel angerufenen Geist von Locarno wirklich nicht vereinbar ist, neben den vertraglichen Sicherungen noch die militärischen Zwangsmaßnahmen einer Besatzung am Rhein aufrechtzuerhalten, können wir uns hier auf ein förmliches Versprechen der Gegenseite berufen, das unter allen Umständen eingelöst werden muß, wenn Regierung und Bevölkerung Deutschlands nicht jeden Glauben an solche Zusagen verlieren sollen. […] Der zweite Punkt, der vor unserer Anmeldung zum Völkerbund geklärt sein muß, ist die Entwaffnungsfrage. Wir alle empfinden doch die Noten der interalliierten Militärkontrollkommission und auch die der Botschafterkonferenz mit ihren kleinlichen Reklamationen und Beanstandungen unserer militärischen und polizeilichen Organisationen als Demütigungen und entwürdigende Schikanen. […] Ich ersuche, auch hier vor unserer Anmeldung bindend festzulegen, daß die Entwaffnung Deutschlands im Sinne des Versailler Vertrags durchgeführt und die Tätigkeit der interalliierten Militärkontrollkommission beendet ist.“ (R 43 I /486 , Bl. 252–255). Vollständig abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 22; Hubatsch, Hindenburg und der Staat, Dok. Nr. 44 (S. 240 f.).

10

Studienkommission für die Zusammensetzung des Völkerbundsrats. Zum Stand der Verhandlungen über die Erweiterung des Völkerbundsrats im Hinblick auf den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund siehe ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 6, 20, 21, 23, 24, 28, 30.

11

Siehe hierzu die Vermerke Pünders vom 14. 8. und 20.8.26 (R 43 I /486 , Bl. 257–258), abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 22, Anm. 2.

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