2.93 (mu11p): Nr. 93 Die Reichszentrale für Heimatdienst an den Staatssekretär in der Reichskanzlei. 11. Mai 1920

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Nr. 93
Die Reichszentrale für Heimatdienst an den Staatssekretär in der Reichskanzlei. 11. Mai 1920

R 43 I /2504 , Bl. 215-218

[Betrifft: Propagandatätigkeit der Reichszentrale im Abstimmungsgebiet.]

Persönlich! Vertraulich!

Das Schreiben der Reichszentrale für Heimatdienst vom 20. April 20 […] gegen dessen Inhalt der Preußische Minister des Innern mit Schreiben vom 24. April 20 […] Stellung nimmt1, ist gemäß den grundlegenden Besprechungen und Verfügungen, die für die Organisation der Propagandatätigkeit maßgebend sind, und der bisher geübten Praxis entworfen worden.

1

S. Dok. Nr. 64.

Diese Organisation der Propagandatätigkeit ist auf Grund der Weimarer Beschlüsse der Reichsministerien mit den zuständigen Preußischen Ministerien vom Juli 1919 in mehreren Sitzungen im Preußischen Ministerium des Innern unter Beteiligung und Zustimmung sämtlicher maßgebender Reichs- und preußischen Ressorts geschaffen worden. Aus den Niederschriften über diese Sitzungen geht die Stellung der Reichszentrale für Heimatdienst in der Abstimmungspropaganda klar hervor.

So besagt das Ergebnisprotokoll über die Sitzung vom 6. September 19 die Tätigkeit der Reichszentrale für Heimatdienst mit folgenden Worten (unter Punkt 2):

[228] „Da die Reichszentrale für Heimatdienst durch das Übereinkommen vom Reich und Preußen in der Propagandatätigkeit für die Abstimmungsfragen das Organ beider Regierungen bildet, ist im Interesse einer engen Zusammenarbeit der preußischen und Reichsorgane außer der Mitwirkung der bereits genannten Kommissare des Preußischen Ministeriums des Innern und der Finanzen die Gestellung eines ständigen Kommissars seitens der Preußischen Regierung bei der Reichszentrale für Heimatdienst in der Person des Landrats von Löbell veranlaßt worden.“

Was unter dieser Zusammenfassung aller Propagandatätigkeit bei der Reichszentrale für Heimatdienst verstanden werden soll, ist in dem Schreiben des Preußischen Ministeriums des Innern vom 27. August […] in der Anlage, die die Niederschrift einer Besprechung vom 1. August darstellt, in Punkt 4 genauer ausgeführt. Darin heißt es: „Die Zentrale für Heimatdienst dient als Sprachrohr der von Behörden ausgehenden Wünsche und Anregungen und vermittelt umgekehrt die durch den Schutzbund aus der Provinz an die Zentrale gelangenden Wünsche, Anregungen und Berichte.“

Wenn nun seitens des Preußischen Ministeriums des Innern mit Rundschreiben vom 17. April […] eine Verfügung über den Verkehr mit den Abstimmungsgebieten an sämtliche Reichs- und Staatsressorts erlassen ist2, so setzt sich diese Verfügung, die der Reichszentrale für Heimatdienst nicht zugegangen ist, in Widerspruch zu den bisherigen Abmachungen, und es besteht die Gefahr, daß die Zentralisation der gesamten Propagandatätigkeit, deren segensreiche Wirkung wohl ohne weiteres durch die Erfolge in Schleswig3 und in den ost- und westpreußischen Abstimmungsgebieten anerkannt werden muß, gefährdet wird.

2

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 64.

3

In der ersten Abstimmungszone hatten zwar am 10.2.20 75 431 Einwohner für Dänemark und nur 25 329 für Deutschland gestimmt, aber trotz des Kapp-Putsches war in der zweiten Zone (Flensburg) am 14.3.20 das Ergebnis mit 250 724 zu 12 806 Stimmen zugunsten Deutschlands ausgefallen.

Die Reichszentrale für Heimatdienst hat ihre Tätigkeit in der Propaganda unter dem Gesichtspunkt ausgeübt, daß sie als ausführendes Organ der Reichs- und Preußischen Regierung die Durchführung der von diesen Stellen angegebenen Politik in der Propaganda durchzusetzen hat. Andererseits gibt sie das ihr aus den Propagandaorganisationen zufließende Informationsmaterial an die politisch verantwortlichen preußischen und Reichsstellen weiter. Naturgemäß ist ihre Aufgabe hierbei vor allem eine organisatorische. Sie hat entsprechend der ihr gewordenen Direktiven die Propagandaorganisationen zum Teil selbst aufgestellt oder organisatorisch zusammengefaßt, um ihnen so die einheitliche Stoßkraft zu geben. Die Erhaltung und der weitere Ausbau dieser Organisationen bedingt, daß die Leitung sie mit den nötigen Geldmitteln und Materialien versieht. Die Reichszentrale für Heimatdienst hat hierfür allein den nötigen technischen Hilfsapparat, der ihr für ihre anderweitige Propagandatätigkeit im deutschen Reiche zur Verfügung steht. Eine Propaganda läßt sich nur dann erfolgreich leiten, wenn der ganze notwendige technische Hilfsapparat der Propagandaleitung unmittelbar zur Verfügung steht.

[229] Die Zentralstelle im Preußischen Ministerium des Innern wird in dem eben angezogenen Schreiben des Preußischen Ministeriums des Innern als Zentralstelle für die Abstimmungsgebiete bezeichnet, deren Aufgabe die Propaganda in den Abstimmungsgebieten ist. Bei Durchführung dieser Organisation scheidet die gesamte Tätigkeit der Reichszentrale für Heimatdienst auf diesem Gebiete aus.

Es ist diesseits nicht recht verständlich, wie diese Zentralstelle arbeiten will, wenn sie nicht gleichzeitig die Verfügung über die bereitgestellten Gelder hat.

Es sei hierbei darauf hingewiesen, daß eine Trennung der Finanzen von der Propaganda selber ein Unding ist, schon deshalb, weil die Propagandazentrale der ganzen Natur ihrer Tätigkeit nach oft vor schnelle Entscheidungen gestellt wird, und ihr dann auch die Möglichkeit gegeben werden muß, sofort die genügenden Geldmittel bereit zu stellen.

Die Leitung der gesamten Propaganda kann auch nur dann erfolgreich und weitblickend sein, wenn ihr die Möglichkeit gegeben ist, ihre Arbeiten und Dispositionen im Gesamtrahmen der Finanzen zu regeln. Diese Regelung von einer Stelle aus ist um so notwendiger, als von deutscher Seite aus eine möglichst einheitliche Zusammenfassung der verhältnismäßig kleinen verfügbaren Mittel gegenüber den überlegenen Hilfsquellen der feindlichen Propaganda erfolgen muß. Wenn nicht die Mittel auf die denkbar sparsamste und zweckmäßigste Art verwandt werden, so ist es ein aussichtsloser Kampf der von deutscher Seite ausgeführt wird. Die Reichszentrale für Heimatdienst hat sich auf Grund der ihr aus ihrer Aufklärungstätigkeit innerhalb des deutschen Reiches zur Verfügung stehenden reichen Erfahrung bemüht, die Verteilung der Gelder systematisch und planvoll vorzunehmen. Es kann demnach nur die Möglichkeit geben: daß entweder die Reichszentrale für Heimatdienst ihre gesamte Tätigkeit in den Abstimmungsgebieten zugunsten dieser Zentralstelle des Preußischen Ministeriums des Innern einstellt und gleichzeitig auch die Verwaltung der Fonds an diese Stelle abgibt oder daß der bisher bestehende Zustand, über den sich das Preußische Ministerium des Innern ohne weiteres hinweg setzt, bestehen bleibt und damit die Reichszentrale für Heimatdienst die verantwortliche Stelle für die Abstimmungsgebiete bleibt.

Der durch das Preußische Ministerium des Innern unternommene Versuch der Ausschaltung der Reichszentrale für Heimatdienst muß um so befremdlicher wirken, als in dem ihr beigegebenen preußischen Kommissar das Preußische Ministerium des Innern sich ein unmittelbares Organ bei Ausübung sämtlicher Propagandafunktionen der Reichszentrale für Heimatdienst, soweit sie die Abstimmungsgebiete und die damit zusammenhängenden Fragen betreffen, geschaffen hat. Dieser Kommissar trägt selbstverständlich neben der finanziellen auch die politische Verantwortung in Analogie zu der Stellung der Reichszentrale für Heimatdienst. Zieht das Ministerium des Innern den gesamten politischen Einfluß durch die Propagandatätigkeit in der zu schaffenden Zentralstelle zusammen, so schaltet es damit den preußischen Kommissar der Reichszentrale für Heimatdienst aus und zerreißt die enge Zusammenarbeit zwischen Preußen und dem Reich. Das Ministerium des Innern dürfte wohl[230] nicht die Folgen bei Aufstellung dieser Neugründung übersehen haben, die nicht allein für die Propaganda in den Abstimmungsgebieten aus dieser Vernichtung eines reibungslos arbeitenden Apparates notwendig entstehen müssen: der preußische Kommissar bei der Reichszentrale für Heimatdienst hat mit dieser zusammen die deutsche Propagandaleitung in allen national gefährdeten Gebieten (Rheinland, Westpreußen, Posen usw.) übernommen. In diesen Gebieten wird zum Teil ausschließlich mit Mitteln des Reiches gearbeitet. Dennoch hat die Reichszentrale für Heimatdienst zur Wahrung der Einheitlichkeit in allen Propagandafragen dem preußischen Kommissar den gleichen mitbestimmenden Einfluß eingeräumt. Sie hat ihm auch vollen Einblick gewährt in die mannigfachen Zusammenhänge, die zwischen den gesamten separatistischen Bewegungen in den Grenzgebieten und den verschiedenen Strömungen im Inlande und den Abstimmungsgebieten bestehen, die zu übersehen nur eine zentrale Reichsstelle mit ausgebautem Berichtswesen, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, in der Lage ist.

Die Reichszentrale für Heimatdienst stimmt dem preußischen Ministerium des Innern allerdings darin bei, daß mit der „Neuschaffung“ einer zentralen Propagandastelle verwirrende Wirkungen erreicht werden, und sie geht in dieser Beziehung noch über die Ansicht des Preußischen Ministeriums des Innern hinaus, indem sie der Meinung Ausdruck gibt, daß gerade in dem jetzigen Moment, in dem wir kurz vor der Abstimmung in West- und Ostpreußen stehen4, in dem alle Kräfte zusammengefaßt werden müssen, um die letzte große Anstrengung für eine wirkungsvolle Endpropaganda zu erreichen, es geradezu verhängnisvoll wirken würde, wenn eine neue Stelle und neue Persönlichkeiten mit den unendlich schwierigen Fragen der Propaganda in den Abstimmungsgebieten betraut werden. Es ist aber nicht die Reichszentrale für Heimatdienst, die eine neue Organisationszentrale schafft, sondern es wird seitens des Preußischen Ministeriums des Innern mit dem Rundschreiben vom 17. April eine grundlegende Änderung der Propagandatätigkeit angebahnt. Die Reichszentrale für Heimatdienst muß deshalb den Vorwurf des Preußischen Ministeriums des Innern, eine weitere Zentralstelle für die Propaganda in den Abstimmungsgebieten geschaffen zu haben, zurückweisen. Ihre Organisations- und Aufklärungstätigkeit in den fraglichen Gebieten hat sogar zum großen Teil bereits vor dem Friedensvertrag bestanden, und sie ist mit ihren Arbeiten in den eingangs aufgeführten Verhandlungen nochmals im Hinblick auf die Abstimmungsfragen ausdrücklich beauftragt worden.

4

Die Abstimmungen in den west- und ostpreußischen Abstimmungsgebieten fanden am 11.7.20 statt. Sie ergaben in Westpreußen 96 889 Stimmen für Deutschland und 7977 für Polen, in Ostpreußen 353 655 Stimmen für Deutschland und 7400 für Polen.

In voller Erkenntnis des Umstandes, daß die Propaganda nicht unter bürokratischen Gesichtspunkten betrieben werden kann, sondern daß eine wirkungsvolle Beeinflussung der Bevölkerung in einer bestimmten Richtung möglichst zu geschehen hat, daß in der zu beeinflussenden Bevölkerung der Eindruck erweckt wird, daß die Stimmung aus der eigenen Mitte herauskommt, ist die ganze Organisationstätigkeit der Reichszentrale für Heimatdienst daraufhin[231] abgestellt gewesen, nach außen hin jede unmittelbare Einflußnahme der offiziellen Regierungsstellen möglichst zurück treten zu lassen. In richtiger Würdigung dieser Sachlage ist die Propagandatätigkeit in den grundlegenden Besprechungen nicht unmittelbar einem Ministerium angegliedert worden. sondern ist vielmehr der Reichszentrale für Heimatdienst zugewiesen worden, deren ausübende Organe alle Privatorganisationen, die sich in ihren Dienst stellen, sind.

Diese Organisation war um so nötiger, als der Entente und ihren kontrollierenden Kommissionen unter allen Umständen der Nachweis der Beeinflussung der Bevölkerung durch die Mittel deutscher Regierungsstellen, wenn irgend angängig, unmöglich gemacht werden mußte. Wenn jetzt das Preußische Ministerium des Innern die zentrale Zusammenfassung der ganzen Propaganda bei sich vereinigen will, so wird gegen dies Erfordernis auf das schwerste verstoßen.

Außerdem darf noch darauf aufmerksam gemacht werden, daß es einer solchen Stelle, die vorzugsweise mit Verwaltungsbeamten besetzt ist, welche ihrer Herkunft nach gerade von den für diese Propaganda wichtigsten Organisationen, nämlich Gewerkschaften, Arbeiterbildungsvereine usw. mit besonderem Mißtrauen angesehen werden, nur unter großen Schwierigkeiten möglich sein wird, mit diesen Organisationen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß es notwendig ist, alle personellen Zusammenhänge der in der Propaganda stehenden Persönlichkeiten und Organisationen zu kennen, um sie alle zu gemeinsamer Tätigkeit zusammen zu halten. Es ist der Reichszentrale für Heimatdienst bisher gelungen, einen solchen Zusammenhalt, besonders in den ost- und westpreußischen Gebieten durch ihre Organe aufrecht zu erhalten. In mehr als einem Falle ist es ihr geglückt, durch ihre allmählich erworbenen persönlichen Beziehungen, schwere Differenzen, denen gegenüber die örtlichen Propagandaleiter sich machtlos erwiesen, erfolgreich auszugleichen. Der Übergang auf die neue Zentralstelle im Preußischen Ministerium des Innern wird leicht zu Schwierigkeiten führen, die von unübersehbaren Folgen sein können.

Die Reichszentrale für Heimatdienst muß auch darauf hinweisen, daß die Leitung der Propaganda seitens einer preußischen Regierungsstelle nicht damit rechnet, daß von der feindlichen Seite immer mit Erfolg auf das sogenannte „militaristische Preußen“ hingewiesen wird. Es findet sich z. B. in der dänischen Propaganda nicht ein Flugblatt, das gegen Deutschland gerichtet ist, sondern sämtliche Propagandaschriften richten sich nur gegen Preußen. In der Propaganda muß man dieser Stimmung Rechnung tragen, und es wäre deshalb unverantwortlich, wenn die Propaganda unmittelbar von einem Preußischen Ministerium ressortierte. Es ist unvermeidlich, daß dieser Umstand auf die Dauer in der einen oder anderen Form in der Propaganda selbst zum Ausdrucke gelangt, und es würde dadurch der feindlichen Propaganda ein starkes Agitationsmittel unnötig in die Hand gegeben. Besonders wichtig ist dieser Gesichtspunkt in der oberschlesischen Propaganda, in der die Autonomiefrage[232] und die gegen Preußen gerichtete Bewegung so große Rollen spielen5. Es besteht fraglos die Gefahr, daß bei einem Übergang der unmittelbaren Propagandaleitung auf das Preußische Ministerium des Innern, die preußischen Interessen in den Vordergrund geschoben werden und damit die deutsche Propagandastellung stark geschwächt wird.

5

Zu den Autonomiebestrebungen s. Dok. Nr. 74 und 132.

Zum Schluß darf darauf hingewiesen werden, daß für eine Propagandaleitung eine Summe von speziellen Erfahrungen nötig ist, die nicht im Verwaltungsapparat gesammelt werden können. Für eine erfolgreiche Propagandaleitung ist eine große Reihe von Fachkenntnissen nicht nur hinsichtlich der propagandistischen Auswertung politischer und wirtschaftlicher Maßnahmen – durch die sie allein auf die Bevölkerung im gewünschten Sinne wirken – sondern auch bezüglich der Herstellungs- und Verteilungstechnik, der sachverständigen Begutachtung und Kalkulation, der kaufmännischen Finanzverwaltung usw. notwendig, die allein bei einer Fachstelle, wie der Reichszentrale für Heimatdienst, vorhanden sind. Die Propaganda, welche sich streng dem Verwaltungskörper anschließt, ist zum mindesten in den heutigen demokratischen Zeiten zum Tode verurteilt.

Endlich wird eine Zusammenarbeit mit den für die Propaganda heute so wichtigen Wirtschaftsressorts, die alle Reichsministerien sind, selbstverständlich der Reichszentrale für Heimatdienst als dem Organ der Reichsregierung vermöge ihrer ständigen Verbindungsleute für die allgemeine Aufklärungstätigkeit und insbesondere mit der Presse durch ihre Zusammengehörigkeit mit der Presseabteilung der Reichsregierung viel leichter fallen als einem Referenten in einem preußischen Ministerium.

Die Reichszentrale für Heimatdienst faßt daher ihre Erwägungen zu der Bitte zusammen, den bisherigen Zustand zu erhalten, indem sie nochmals betont, daß ihr Schreiben an den Herrn Unterstaatssekretär, das dem Preußischen Ministerium des Innern Veranlassung zu dem Schreiben vom 24. April […] gegeben hat, nur eine weitere Ausführung der anfangs dieses Schreibens erwähnten grundlegenden Verfügungen und Besprechungen ist. Diese weitere Ausführung hat sich in Praxis als dringend notwendig erwiesen. Die Reichszentrale für Heimatdienst bittet daher, die Verfügung des Herrn Unterstaatssekretärs an sämtliche Reichs- und preußische Ministerien in der beantragten Form aufrecht zu erhalten6, um dadurch die allein Erfolg versprechende zentrale Zusammenfassung der gesamten Propaganda zu unterstützen7.

6

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 64.

7

Eine endgültige Regelung über die Propaganda in Oberschlesien zugunsten Preußens wurde in einer Besprechung am 3.8.20 herbeigeführt (s. das „Kabinett Fehrenbach“).

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