1.119.1 (mu22p): [Finanzprogramm.]

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[Finanzprogramm.]

Nach einleitenden Ausführungen des Reichskanzlers über die Gründe, die die Reichsregierung zur Aufstellung ihres Finanzprogramms vom 9. Dezember veranlaßt haben, erläuterte der Reichsminister der Finanzen das Finanzprogramm in seinen einzelnen Teilen1.

1

Siehe Dok. Nr. 374, P. 2.

Ein Abdruck des Programms wurde den Parteiführern übergeben.

Der Reichskanzler erklärte, daß die Reichsregierung angesichts der bestehenden Kassenschwierigkeiten von den Koalitionsparteien eine unbedingte Festlegung auf das Finanzprogramm fordern müsse, und zwar noch vor Beginn der Weihnachtspause.

Die Parteiführer erklärten übereinstimmend, daß sie vor abschließender Stellungnahme selbstverständlich zuvor ihre Fraktionen hören müßten; dies könne noch am gleichen Tage geschehen.

Der Reichskanzler schlug darauf im allgemeinen Einverständnis Fortsetzung der Aussprache am kommenden Vormittag vor2.

2

Siehe Dok. Nr. 376.

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