1.22 (mu22p): Nr. 278 Erklärung der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. [28. August 1929]

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Nr. 278
Erklärung der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. [28. August 1929]

R 43 I /2035 , Bl. 472-474, hier: Bl. 472-474 Umdruck1

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Die Erklärung war der Öffentlichkeit übergeben worden (Schreiben an die Rkei, 28. 8.; R 43 I /2035 , Bl. 471, hier: Bl. 471).

[Betrifft: Reform der Arbeitslosenversicherung.]

Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat bereits im Mai d. J. ihre Auffassung zu der dringend notwendigen Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zum Ausdruck gebracht2. Ihre damaligen und im Grundsatz auch heute noch aufrecht erhaltenen Vorschläge enthalten ein Programm, das unter voller Wahrung des Versicherungscharakters der Arbeitslosenversicherung und unter voller Anerkennung der Notwendigkeit dieses Versicherungszweiges eine Sanierung der Reichsanstalt ohne eine weitere Mehrbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht.

2

Es hatte sich um „Reformvorschläge“ zum AVAVG gehandelt (7. 5.; R 43 I /2034 , Bl. 132-139, hier: Bl. 132-139).

Die inzwischen auf diesem Gebiet eingetretenen Ereignisse, insbesondere der vorliegende Regierungsentwurf zur Abänderung des Gesetzes zwingen die Vereinigung, nochmals auf die dringende und sofortige Reformnotwendigkeit ohne weitere Mehrbelastung der Wirtschaft nicht zuletzt im Interesse der Sicherung der Reichsanstalt hinzuweisen und insbesondere ihre schwerwiegenden Bedenken gegen die jetzige Regierungsvorlage zu äußern.

Die Reichsanstalt hat eine derzeitige Verschuldung von 350 Millionen M. Sie hat ferner bei gleichbleibender Rechtslage mit einem weiteren jährlichen Defizit von 280 Millionen M und mit einem besonderen Mehrbedarf für den kommenden Winter von 106 Millionen M zu rechnen. Im Reichshaushalt sind Mittel in nennenswertem Umfange für diese Zwecke nicht mehr verfügbar, ebenso wenig wie ihre künftige Beschaffung bei der Finanzlage des Reiches erwartet werden kann. Diese überaus bedrohliche Lage veranlaßte Reichskabinett und Reichsfinanzminister bereits seit Mai d. J. zu wiederholten Erklärungen, in denen die Reform der Arbeitslosenversicherung als eine der dringendsten politischen Aufgaben dieses Sommers bezeichnet wurde. Trotzdem ist bis zum heutigen Zeitpunkt weder von der Reichsregierung noch vom Reichstag ein entscheidender Schritt getan worden. Nachdem der Sachverständigenausschuß[895] Ende Juli d. J. ein Gutachten erstattet hat, ist von der Reichsregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der in den entscheidenden Fragen von diesem Gutachten abweicht und im Gegensatz zu allen bisherigen Gepflogenheiten eine Lösung des Problems, nämlich die Deckung der zu erwartenden Fehlbeträge, nicht bringt. Er schiebt lediglich die Lösung dieser Kernfrage ohne positiven Vorschlag den weiteren Verhandlungen des Reichstages zu. Der Entwurf schließt sich in den entscheidenden finanziellen Fragen – in der Frage der Abstufung von Beitrag zu Leistung – nicht dem Mehrheitsvotum des Sachverständigenausschusses, sondern lediglich dem von einer geringen Minorität, nämlich den Vertretern der Freien Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei, im Ausschuß verfochtenen Standpunkt an. Obwohl auch der Regierungsentwurf eine Beitragserhöhung um 0,5% vorschlägt, bleibt er aus diesen Gründen in seinen finanziellen Auswirkungen um rund 70 Millionen M gegenüber dem Sachverständigenvotum zurück und enthält ein auch für die Zukunft für die Reichsanstalt ungedecktes Defizit von 47 Millionen M im Jahre und von 106,9 Millionen M für den Winter 1929/30.

Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hält nach wie vor eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung über 3% mit der gegenwärtigen Lage von Wirtschaft und Reich nicht für vereinbar. Die derzeitigen Beiträge zur Sozialversicherung werden bereits von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als so drückend empfunden, daß ihre weitere Erhöhung auch staatspolitisch nicht mehr verantwortet werden kann und von der Arbeitgeberschaft allgemein, aber auch von weiten Kreisen der Arbeitnehmer abgelehnt werden würde. Die Absicht der Regierungsvorlage, die Wirtschaft durch die in Aussicht gestellte Beitragserhöhung um weitere 140 Millionen M im Jahre zu belasten, steht aber auch im Gegensatz zu der von allen Kreisen anerkannten und auch vom Reichsfinanzminister wiederholt betonten Notwendigkeit, die Wirtschaft endlich steuerlich zu entlasten. Wenn von der Arbeitgeberseite bereits gegen die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens erhebliche Bedenken bestehen, so muß dies in noch weit verstärktem Umfange gegenüber einer Gesetzesvorlage gelten, die dieses Sachverständigengutachten in seinen finanziellen Ergebnissen noch ganz erheblich verschlechtert und trotz der der Wirtschaft in Aussicht gestellten Mehrbelastung nicht einmal die Aufgabe zu lösen vermag, die Reichsanstalt finanziell zu sanieren.

Die Vereinigung ist nach wie vor – unter Berufung auf ihre bekannten Vorschläge – die Auffassung, daß es möglich und notwendig ist, die Reichsanstalt unter Vermeidung einer Beitragserhöhung und ohne weitere Gefährdung des Reichshaushalts durch Reformen und Ersparnismaßnahmen zu sanieren und eine in ihren Grundlagen gesicherte und auch ihren sozialen Aufgaben genügend Rechnung tragende Arbeitslosenversicherung zu schaffen. Sie weist mit besonderem Nachdruck auf die außerordentlich ernsten Folgen hin, die für die Reichsanstalt und die Versicherten entstehen müssen, wenn eine ausreichende Reform der Arbeitslosenversicherung nicht vor Eintritt der Wintererwerbslosigkeit erfolgt, die Reichsanstalt und Reich über die oben genannten Beträge hinaus noch um weitere ungedeckte Hunderte von Millionen Mark belasten müßte.

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