1.11.7 (str2p): [7.] Beamtenanweisung im besetzten Gebiet.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

[7.] Beamtenanweisung im besetzten Gebiet.

Der Reichsminister der Finanzen erörtert das Brieftelegramm des Herrn Generalkommissars Schmid vom Reichsministerium für die besetzten Gebiete, enthaltend eine Anweisung an die Beamten49. Er halte sich für verpflichtet,[535] dem Herrn Reichskanzler vorzutragen, daß eine solche Anweisung an die Beamten der Zollverwaltung bedeuten würde, daß diese nunmehr Zölle und Steuern für die französische Kasse erheben müßten50. Aus diesem schwerwiegenden Grunde bitte er den Herrn Reichskanzler eine ausdrückliche Entscheidung zu treffen, ob an diese Beamtenkategorien die Anweisung ergehen solle.

49

Am 8.10.23 hatte in Vertretung des RMbesGeb. Generalkommissar Schmid an die Mitglieder des Reichskabinetts und des PrStMin. das folgende Brieftelegramm gesandt: „Die mit der Aufgabe des passiven Widerstandes verbundene Aufhebung aller zur Abwehr von der deutschen Regierung erlassenen Verordnungen und Anweisungen hat zur Folge, daß nunmehr die deutschen Beamten im besetzten Gebiet den Anordnungen der Besatzungsmächte Folge zu leisten und mit den Dienststellen dieser Mächte zusammenzuarbeiten haben. Es wird bei dieser Weisung von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Besetzung aller deutscher Ämter im besetzten Gebiet auch künftig ausschließlich durch die zuständigen deutschen Behörden erfolgt. Die Übernahme einer Dienstverpflichtung gegenüber den Dienststellen der Besatzungsmächte wird zugelassen, soweit es sich dabei nicht um einen einer fremden Macht zu leistenden politischen Treueid handelt. Bitte nachgeordnete Behörden und Beamte sofort verständigen.“ Dazu notierte MinR Kempner am 10.10.23: „Preußen wird heute im Kabinett widersprechen.“ RegR v. Stockhausen vermerkte ebenfalls am 10.10.23: „Pressestelle und Min. für besetzte Gebiete sind benachrichtigt, daß unter keinen Umständen eine Veröffentlichung erfolgt“ (R 43 I /215 , Bl. 288).

50

Generalsekretär Isambert hatte gegenüber dem Vertreter des Rheinischen Oberpräsidiums (s. o. Anm. 44) erklärt, die Rheinlandkommission sei befremdet, daß bisher „kein einziger Zollbeamter sich wieder zum Dienstantritt gemeldet habe, und man also von praktischer Auswirkung der Aufhebung des passiven Widerstandes nicht das geringste verspüre.“ Ihm war erwidert worden, daß die Durchführung des Erlasses wegen des großen Apparates Zeit benötige.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete berichtet über das Zustandekommen der Anweisung an die Beamten. Gewisse Bedenken gegen die Formulierung der Anweisung seien vom Preußischen Staatsministerium erhoben worden, die Bedenken seien aber in einer persönlichen Besprechung mit diesem bereinigt worden. Es sei eine neue Anweisung formuliert worden, die den preußischen Wünschen Rechnung trage51.

51

Die neue Fassung änderte die ersten Sätze des Erlasses: „Die mit der Aufgabe des passiven Widerstandes verbundene Aufhebung aller zur Abwehr von der deutschen Regierung erlassenen Verordnungen und Anweisungen hat zur Folge, daß die deutschen Beamten im besetzten Gebiet nunmehr ohne Verletzung von Amtspflichten oder deutschen Gesetzen mit den Dienststellen der Besatzungsmächte zusammen zu arbeiten und dabei den Anforderungen dieser Dienststellen zu entsprechen haben“ (Weisung des PrIM an die nachgeordneten Behörden im besetzten Gebiet vom 13.10.23; R 43 I /215 , Bl. 353).

Der Reichsarbeitsminister geht auf den Antrag des Reichsministers der Finanzen ein. Er halte es für unmöglich, eine besondere Regelung für die Zollbeamten zu treffen. Frankreich würde dann sofort erklären, man setze ja den passiven Widerstand in gewisser Hinsicht fort. Im übrigen müsse er als Hauptgrundsatz den aufstellen, daß man deutschen Beamten das Verbleiben im besetzten Gebiete tunlichst erleichtere. Je mehr deutschgesinnte Beamte im besetzten Gebiet seien, je besser sei dies für das Reich52.

52

Zur Situation der Beamten s. weiterhin Dok. Nr. 150.

Nach kurzen Ausführungen des Reichswirtschafts-, Reichspostministers und des Reichsministers der Finanzen über die beabsichtigten Maßnahmen auf währungs- und wirtschaftspolitischem Gebiet, schließt der Reichskanzler die Sitzung und bittet die Herren Minister, in einer Sitzung, die morgen um 4 Uhr stattfinden solle, konkrete Entwürfe, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen werden könnten, vorzulegen53.

53

S. Dok. Nr. 128.

Extras (Fußzeile):