1.125 (str2p): Nr. 239 Die Vertretung der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 11. November 1923

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Nr. 239
Die Vertretung der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 11. November 1923

R 43 I /2218 , Bl. 299–301

Inhalt: Innere Lage nach dem Putsch.

Der heutige Sonntag, der mit Rücksicht auf die beschäftigungslosen Massen noch als ein kritischer anzusehen war, hat insofern eine Klärung gebracht, als sich im Laufe des Tages die erregte Stimmung der Bevölkerung offensichtlich gelegt hat, und nunmehr wohl wieder mit dem Beginn des normalen Lebens für die nächste Woche gerechnet werden darf. Natürlich bleiben lokale Überraschungen von Seiten des immer noch unauffindbaren Hitler nicht ausgeschlossen1, der offenbar sein Spiel noch nicht verloren geben will, wie heute Abend verteilte Flugzettel zeigen, die zum Ausharren seiner Anhänger auffordern und von der Zermürbung der Reichswehr sprechen. An dem fait accompli des gescheiterten Putsches dürfte sich auch dann kaum mehr etwas ändern.

1

Telefonisch berichtete Braun v. Stumm am 12.11.23, 12.30 Uhr die Verhaftung Hitlers. Die Erregung in der Münchener Bevölkerung, besonders bei den Studenten, sei außerordentlich groß und könne durch die Bekanntgabe der Verhaftung noch erhöht werden; doch die Regierung glaube, Herr der Lage zu bleiben. „Im übrigen ergibt die Würdigung der inzwischen bekanntgewordenen Einzelheiten in politisch verständigen Kreisen in steigendem Maße die Auffassung, daß die Herren von Kahr und von Lossow unter den Umständen nicht anders handeln konnten. Insbesondere urteilt man über Herrn v. Lossow dahin, daß er vollkommen korrekt als Offizier und Soldat gehandelt habe und daß man ihm keinerlei Vorwürfe machen könne“ (R 43 I /2218 , Bl. 302).

Generalstaatskommissar von Kahr ist also nach wie vor Herr der Lage und, im Verein mit General von Lossow, im Gegensatz zu Hitlers Illusionen, unbedingt der Truppen und der Polizei sicher. Daran werden auch die Fortdauer einer gewissen Mißstimmung gegen seine Person, ja auch etwaige blutige neue Zwischenfälle, zunächst voraussichtlich nichts ändern. Dessen ist sich auch die verfassungsmäßige bayerische Regierung voll bewußt, und sie[1025] scheint dem auch Rechnung tragen zu wollen, zunächst wenigstens2. Sie hielte es außerdem, wie mir heute Mittag Staatsrat Schmelzle ausdrücklich versicherte, für ein Unglück, wenn in diesem Augenblick großer Beunruhigung ein Personalwechsel stattfände und Polizei wie Reichswehr, die bisher bedingungslos den Befehlen Kahrs und Lossows gefolgt seien, nun plötzlich wieder vor neue Gewissenskonflikte gestellt würden. Das schließe naturgemäß nicht aus, daß die Regierung nunmehr, im Gegensatz zu ihrer in den letzten Wochen gezeigten Zurückhaltung, ihrerseits wieder mehr in den politischen Vordergrund zu treten wünsche, da sie sich hiervon einmal eine Beruhigung der innerlich schwankend und haltlos gewordenen Bevölkerung und dann überhaupt eine Konsolidierung der unerträglich gewordenen unsicheren Verhältnisse, kurzum eine Rückführung des politischen Lebens in normale Bahnen, erhoffe. Diesem Ziele diene auch die Anregung an die Adresse der Reichsregierung, in Verhandlungen über die schwebenden Fragen zwischen dem Reich und Bayern einzutreten. Dies trüge keinerlei Spitze gegen Herrn von Kahr, an dessen jetziger Ablösung, wie Herr Schmelzle nochmals betonte, niemand denke.

2

Vgl. demgegenüber den Ministerrat vom 10.11.23 in München bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 92. In seinem Tagebuch notierte v. Epp unter dem 10.11.23: „Abends läßt von Knilling mich in die Regierung hineinbitten, erzählt von einem Ausschluß Lossows aus dem Offizierscorps, daß Kahr der bestgehaßte Mann in München sei und sich in der Stadt nicht sehen lassen könnte, daß auch Seißer unmöglich sei. Fragt, ob ich eventuell bereit wäre, das Amt des Generalstaatskommissars zu übernehmen.“ Weiter hatte von Knilling ausgeführt, daß Kahr ihm gegenüber nicht offen sei (BA: NL von Epp  7/4).

Ich halte es für durchaus möglich, ja wahrscheinlich, daß Herr Schmelzle und die seiner reichstreuen Richtung nahestehenden Persönlichkeiten eine derartige Auffassung von Zweck und Ziel der in Aussicht genommenen Verhandlung haben. Immerhin darf diese bona fides nicht von allen Kabinettsmitgliedern, namentlich von großen Teilen der bayerischen Volkspartei, vorausgesetzt werden. Vielmehr mögen diese Kreise den Augenblick für gekommen erachten, ihre in letzter Zeit stark ins Hintertreffen gedrängte Richtung dadurch, daß sie nunmehr mit Tatkraft, ev. bis zum Bruch, die bayerischen Interessen nach weiß-blauen Grundsätzen, ohne Rücksicht auf die Reichsinteressen, verfechten, wieder in den Vordergrund zu schieben3.

3

S. Dok. Nr. 242, P. 2.

Im Auftrage

Braun v. Stumm

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