1.150 (str2p): Nr. 264 Der Reichsfinanzminister an den Reichskanzler. 16. November 1923

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Nr. 264
Der Reichsfinanzminister an den Reichskanzler. 16. November 1923

R 43 I /190 , Bl. 29–321

1

Abgedruckt bei R. Morsey, Die Rheinlande, Preußen und das Reich, S. 217–220. Morsey hat auf den 15.11.23 datiert. Zur Begründung s. ibid.

[Betrifft: Rechtliche Organisation des besetzten Gebietes.]

Das Reichskabinett hat sich heute im Rahmen der Gesamterörterung über die Politik in Sachen des besetzten Gebietes in Vorbereitung des Gesamtbeschlusses mit der Einzelfrage befaßt, in welcher Form bei einem solchen Beschluß dem besetzten Gebiet die erforderliche Handlungsfreiheit zur Erhaltung der Wirtschaft und des Lebens der Bevölkerung gegeben werden soll2. Ich möchte meine vom Kabinettsbeschluß abweichende Meinung in Folgendem kurz begründen und bitte, diesen Vorgang als Anlage zu dem Bericht über die heutige Kabinettssitzung zu nehmen3.

2

S. Dok. Nr. 263, P. 4; vgl. hierzu auch Dok. Nr. 241.

3

Das Schreiben wurde von Stresemann erst am 26.11.23 in das Büro der Rkei gegeben und dann den Sachakten beigefügt.

Wenn ich seit längerer Zeit darauf hinwies, daß es unmöglich für die Reichsfinanzen sei, die ungeheuren Zahlungen für die Erwerbslosenfürsorge und die Zahlungen an die Besatzungsmächte in das besetzte Gebiet hinein fortzuführen, ging ich davon aus, daß ein Einstellungsbeschluß nicht die Einleitung zu einer grundsätzlichen Trennung der beiden Teile des deutschen Reiches auf kürzere oder längere Zeit zu sein brauchte und als solcher nicht[1100] sein sollte. Selbstverständlich war ich mir, wie ich auch wiederholt dargelegt habe, aller damit verbundenen Gefahren bewußt, darunter auch die Gefahr, daß nunmehr die Franzosen und Belgier von sich aus das Gebiet absperren und damit tatsächlich eine wirkliche Trennung herbeiführen würden. Angesichts des Umstandes, daß andere Großmächte der Welt an einer solchen Festigung der französischen Macht kein Interesse haben, halte ich es aber immerhin auch für möglich, daß gerade bei der (unter den sonstigen schon ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen) in solcher Form offenkundig gemachten Leistungsunfähigkeit des deutschen Reiches der Augenblick gekommen sein würde, wo die Eingriffe der anderen Mächte gegenüber Frankreich eine wirkungsvollere Gestalt annehmen würden, so daß dann eine vernünftige Beratung hätte zustande kommen können. Die Offenkundigkeit der Zahlungsunfähigkeit sollte dadurch ihren allgemeinen politischen Ausdruck finden, ja in ihrem entscheidenden Ton auf das allgemeine politische Gebiet überführt werden, daß unter Hinweis auf das gesamte Verhalten Frankreichs von uns aus die uns treffenden Verpflichtungen aus dem Vertrage von Versailles für ruhend erklärt würden4. In der Zwischenzeit hätten, wie die Dinge sich auch immer entwickelten, sehr große Schwierigkeiten für die Bevölkerung des besetzten Gebietes bestanden. Deshalb schlage ich vor, eine von uns zu bezeichnende Stelle mit besonderen Notvollmachten für die Übergangszeit zu versehen, wobei ich an eine, wenn auch vielleicht weit ausholende, Nutzbarmachung des Artikels 48 der Reichsverfassung dachte.

4

Am 17.11.23 teilte der RFM in einem Schreiben an den RK mit, die Mittel, die als Rentenmarkkredit zur Ausführung des Friedensvertrags zur Verfügung stünden, seien derart gering, daß die Zahlungen an die in Deutschland tätigen Interalliierten Kommissionen nicht weiter fortgesetzt werden könnten. – Die sächlichen Bedürfnisse dieser Kommissionen würden sich im Monat auf 100 000 Goldmark belaufen. Trotz dieser Belastung habe die Botschafterkonferenz die Bezüge für die Kommissionsmitglieder, die von Deutschland zu zahlen seien, erhöht und ihre Zahlung in Dollars vom 1.12.23 an verlangt. Daß sei angesichts der Finanzlage, in der nicht einmal ausreichend Devisen für den notwendigen Lebensmittelimport vorhanden seien, und bei der Notwendigkeit, zur Erhaltung „der finanziellen und wirtschaftlichen Zukunft Deutschlands“ Einnahmen und Ausgaben einigermaßen auszugleichen, nicht mehr möglich. Daher sei ein Kabinettsbeschluß zur Einstellung der Zahlungen an alle Kommissionen herbeizuführen (R 43 I /189 , Bl. 415–416). In einem Schreiben des AA (gez. Stresemann) vom 28.11.23 an den StSRkei wird eindringlich vor der Einstellung der Zahlungen gewarnt, da sie die Regierungen und Persönlichkeiten der Alliierten gegen Deutschland einnehmen werde. Vor einer Zahlungseinstellung sei erst einmal zu überprüfen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Kommissionen gewesen seien. Die Einstellung sei auch untragbar, weil mehrfach die politischen Fragen durch die Tätigkeiten der Kontrollkommissionen zugespitzt worden seien, Frankreich werde darin den erneuten Beweis für dt. Obstruktionspolitik sehen (R 43 I /190 , Bl. 68–70). S. a. die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 5, P. 2.

Das Kabinett hat nun in seiner heutigen Sitzung diesen ursprünglich von einer Anzahl anderer Kabinettsmitglieder ebenfalls betretenen Weg verlassen. Der Beweggrund dafür war neben dem für die praktische Verhandlung sehr schwerwiegenden Umstand, daß der Herr Reichspräsident und die Ländervertreter eine solche Notvollmacht bisher abgelehnt haben5, vor allem die Erwägung, daß das Reich durch eine Vollmachtserteilung bei der vorübergehenden Verselbständigung der besetzten Gebiete einen positiven Beitrag leisten würde. Es ist deshalb für richtig gehalten worden, nur eine den Gewissenskonflikt[1101] behebende mündliche Erklärung gegenüber den Vertretern der besetzten Gebiete abzugeben6. Dieser Weg nun muß m. E., wenn auch auf der Grundlage der Okkupation, so doch rein tatsächlich zu einem staatsartigen Gebilde führen. Er muß es deshalb, weil die Ausübung jeder Art öffentlicher Vollmacht das Vorhandensein eines dazu berufenen Organs voraussetzt. Wird dieses Organ von der Reichsregierung nicht bindend bezeichnet, so muß dieses Organ seine Zuständigkeit aus einem Willensentschluß des besetzten Gebietes entnehmen. Damit ist, auch wenn ein Anschluß an die vorhandenen Selbstverwaltungskörper gewählt wird, rein tatsächlich ein staatsartiges Gebilde dargestellt. Kommt dann der Zeitpunkt, zu dem mit den Besatzungsmächten, sei es über eine Beendigung der Besatzung, sei es über eine durchgreifende Änderung des Verfahrens bei der Besatzung, verhandelt wird, so wird dieses staatsartige Gebilde bereits vorhanden sein und es wird voraussichtlich weder von außen noch von innen möglich sein, es zu beseitigen. Selbstverständlich kann solche Entwicklung auch auf dem von mir vorgeschlagenen Wege eintreten. Die Wahrscheinlichkeit spricht aber dafür, daß die Entwicklung auf dem von der Mehrheit der Kabinettsmitglieder angenommenen Wege viel schneller und tiefgreifender sich vollzieht. Schon die Aussprache im Kabinett heute zeigte die Bestimmtheit dieser Wegrichtung. Solange über einen Gedankengang wie den meinen mitverhandelt wurde, tauchte die Frage gar nicht auf, daß etwa die Reichs- und Landessteuern, die im Gebiet aufkommen, grundsätzlich an das Gebiet abgetreten werden müßten. Man konnte diese Frage ruhig der Entwicklung überlassen. Im Einklang damit war meine dem Fünfzehnerausschuß gegenüber schon am 13. ds. Mts. eingenommene Stellung, daß Beamtengehälter usw. weitergezahlt werden sollten7 unter der Voraussetzung, daß die öffentlichen Einnahmen aus dem Gebiet dem Reich und den Ländern grundsätzlich weiter zuflössen. Nachdem heute im Kabinett der andere Weg grundsätzlich beschlossen war, wurde alsbald die Frage aufgeworfen und grundsätzlich bejaht, daß das Gebiet die Reichs- und Landessteuern nunmehr für sich vereinnahmen müsse. Ich lege demgegenüber hier im Zusammenhang kein Gewicht darauf, daß im Normalzustand die besetzten Gebiete ein Überschußgebiet darstellen, indem schätzungsweise 35% der Einnahmen und 20% der Ausgaben auf diese Gebiete entfallen. Denn dieser Normalzustand besteht nicht nur zurzeit in keiner Weise, sondern muß, wenn man die Finanzlage des unbesetzten Gebietes betrachten will, im Zusammenhang mit den schweren Sachlieferungen gesehen werden, die gerade aus dem besetzten Gebiet entnommen werden. Selbstverständlich steht dabei in keiner Weise fest, daß das übrige Deutschland nicht auch wieder unter den Druck von Reparationsleistungen gerät. Wohl aber halte ich es, um zum Hauptgedanken zurückzukehren, für sehr bedenklich, daß von vornherein ein Weg gewählt wird, der gar keine Zwischenstationen mehr zuläßt, sondern unmittelbar auf die staatsartige Selbständigkeit des Okkupationsgebietes hinleitet.

5

S. Dok. Nr. 242, P. 3; Dok. Nr. 245, 247 u. 249.

6

S. Anm. 10 zu Dok. Nr. 266 u. Dok. Nr. 266a.

7

S. Dok. Nr. 245.

[1102] Ich komme auch nicht davon frei, dem Wunsche des Fünfzehner-Ausschusses selbst nach Einsetzung eines von der Reichsregierung auszuwählenden bevollmächtigten Organs großes Gewicht beizulegen. Ich sehe in solcher Einsetzung auch selbst eine große Erleichterung für die schweren Zeiten, die für Rhein und Ruhr bevorstehen. Wenn in kurzer Frist z. B. das Währungsproblem mit größter Wucht vor das besetzte Gebiet tritt8, so ist es ein kaum zu ertragender Umweg, daß erst auf einem im Grunde doch revolutionären Wege Organe geschaffen werden müssen, die in einem die Allgemeinheit verpflichtenden Sinne auf diesem Gebiet handeln können. Nachdem aber nach dem Mehrheitsbeschluß des Kabinetts ein solcher Umweg unvermeidlich ist, so wird die Kraft der Besatzungsmächte, die von sich aus vielleicht raschere Hilfe bieten, viel stärker sein, als wenn ein deutsches Organ bereits vorhanden ist, das seinerseits zu handeln vermag.

8

Gemeint sein dürfte die Schaffung der Rheinischen Goldnotenbank und des Notgeldes, solange die Rentenmark nicht in das Besetzte Gebiet eingeführt wird.

Gegenüber all diesen Gesichtspunkten erscheint mir der die Kabinettsmehrheit bestimmende Gedanke, das Reich dürfe auf keinen Fall irgendeinen positiven Akt in Richtung auf Verselbständigung von sich aus vollziehen, nicht ausschlaggebend. Zugegeben ist, daß auf dem Wege des Kabinettsbeschlusses das Reich sozusagen ein weltgeschichtliches Alibi für die Vorgänge, die sich vollziehen werden, erhält. Dieser Gedankengang, so hoch bedeutsam er ist, bewegt sich aber doch mehr auf formalem Gebiet. In der Sache scheint es mir entscheidend auf zweierlei anzukommen, einmal darauf, daß durch die ganze Behandlung der Frage, insbesondere durch ihre außenpolitische Begründung und Auswirkung, ganz deutlich gemacht wird, daß die Ursache allein in der rechtlosen Zwangsanwendung durch Frankreich und Belgien liegt, und zweitens, daß der Weg so gewählt wird, daß noch Möglichkeiten übrigbleiben, um vor einer tatsächlichen Verselbständigung des Okkupationsgebietes zu einem Ergebnis auf dem Verhandlungswege zu kommen9.

9

In der Sitzung am 17.11.23 um 15.15 Uhr nahm Luther gegen Ende nur zu einer steuerpolit. Frage das Wort; s. Dok. Nr. 267.

Dr. Luther

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