2.24.3 (vpa1p): III. Personalien.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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III. Personalien.

In einer anschließenden Besprechung, an der ausschließlich die Herren Reichsminister teilnahmen, wurden folgende Personalvorschläge vom Reichskabinett gebilligt.

1. In der Reichskanzlei soll die Stelle des Ministerialdirektors beim Freiwerden in eine Ministerialratsstelle umgewandelt werden. Der gegenwärtige Stelleninhaber, Ministerialdirektor von Hagenow, soll zur Disposition gestellt werden16. Die Ministerialsratsstelle[80] soll dem Oberregierungsrat in der Reichskanzlei, Pukaß, übertragen werden17.

16

Da Hagenow der DVP angehörte, verwandte sich der Vorsitzende der DVP, Dingeldey, in einem längeren Schreiben an den RK (23. 6.) für ihn und wies darauf hin, daß Hagenow seit fünf Jahren „unter Reichskanzlern verschiedener Parteien in loyaler Weise gedient“ habe, ohne daß Anstand an seiner Parteizugehörigkeit genommen worden sei. In der DVP, insbesondere bei den ihr angehörenden zahlreichen Beamten der Reichsministerien, habe die Nachricht vom Ausscheiden Hagenows „starke Beunruhigung“ hervorgerufen. „Ich verstehe diese Beunruhigung vollkommen und bitte Sie, sehr verehrter Herr Reichskanzler, dringend, nachzuprüfen, ob die in Aussicht genommene Maßnahme wirklich durchgeführt werden soll.“ (Entwurf in NL Dingeldey  81, Bl. 1–3). – Papen antwortete hierauf am 25. 6., daß „dieser Entschluß weder mit der von mir auch voll anerkannten dienstlichen Tätigkeit noch selbstverständlich mit der politischen Einstellung des Herrn von Hagenow zusammenhing“. Ausschlaggebend sei allein die Absicht gewesen, den anderen Ressorts ein Beispiel für Ersparnis und Vereinfachung zu geben, „weil ich beabsichtige, auf diese den schärfsten Druck in der gleichen Richtung auszuüben“. Außerdem versprach der RK, für eine anderweitige Verwendung Hagenows sorgen zu wollen und „durch eine amtliche Verlautbarung persönlich die großen Verdienste zu würdigen“ und sicherzustellen, „daß Herrn von Hagenows Ausscheiden nicht etwa mit parteipolitischen Gesichtspunkten in Verbindung gebracht wird, die bei meinem Entschluß wirklich nicht von Einfluß gewesen sind.“ (Ebd., Bl. 4–5). – Hagenow wurde am 1.7.32 in den einstw. Ruhestand versetzt (Urkunde des RPräs. abschrl. in R 43 I /1513 , Bl. 104).

17

Die Ernnenung Pukaß’ zum MinR erfolgte durch Urkunde des RPräs. vom 1.7.32 (Abschrift in R 43 I /1513 , Bl. 105). Die durch Umwandlung aus der Ministerialdirektorstelle neugeschaffene Ministerialratsstelle wurde Pukaß jedoch erst mit Wirkung vom 1.11.32 übertragen (R 43 I /3341 , Bl. 151).

Zwei Hilfsarbeiterstellen, nämlich die Stelle des zum Staatssekretär beförderten Oberregierungsrats Planck18 und die Regierungsratsstelle Krebs sollen eingespart werden. Regierungsrat Krebs soll an die Reichszentrale für Heimatdienst versetzt werden.

18

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 2.

2. Zum Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium wurde entsprechend einem Vorschlage des Reichsarbeitsministers der Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium, Grieser, ausersehen. Die dadurch freiwerdende Ministerialdirektorstelle soll dem Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium, Krohn, übertragen werden.

3. Auf Vorschlag des Reichsernährungsministers soll es endgültig dabei verbleiben, daß der bereits in einer früheren Ministerbesprechung in Aussicht genommene Ministerialrat im Preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Mussehl, die Nachfolge des Staatssekretärs Heukamp übernimmt. Das von Staatssekretär Heukamp eingereichte Entlassungsgesuch soll genehmigt werden. Ferner soll der Ministerialdirektor im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Wachsmann, mit Wirkung vom 21. Juni 1932 zur Disposition gestellt werden, nachdem der Reichsminister der Finanzen erklärt habe, daß er sich für eine anderweitige Verwendung Wachsmanns einsetzen werde.

Der Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Moritz, soll zum Ministerialdirektor befördert werden. Er soll mit finanzieller Wirkung vom 21. Juni 1932 in die durch das Ausscheiden Wachsmanns freiwerdende Stelle eingewiesen werden.

4. Auf Vorschlag des Reichsministers der Finanzen soll die durch die Beförderung des Staatssekretärs Zarden freigewordene Ministerialdirektorenstelle dem Präsidenten des Landesfinanzamts in Neiße, Professor Hedding, übertragen werden.

5. […]

6. Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern erklärte sich das Reichskabinett damit einverstanden, daß der Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern, Menzel, zur Disposition gestellt werde. Bezüglich des Ministerialdirigenten Häntzschel teilte der Reichsminister des Innern mit, daß er nicht beabsichtige, ihn in der politischen Abteilung seines Ministeriums weiter zu verwenden. Er habe ihn einstweilen beurlaubt in der Erwartung, daß es ihm gelingen werde, in absehbarer Zeit eine Verwendung in einer andern Stelle möglich zu machen.

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