2.5.1 (vpa1p): 1. Lausanner Konferenz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

1. Lausanner Konferenz.

Der Reichskanzler teilte mit, daß auf Grund einer Aussprache des reparationspolitischen Ausschusses der Reichsregierung eine Anweisung an die deutschen Missionschefs in den Ländern der Hauptreparationsgläubiger fertiggestellt worden sei, in welcher der deutsche Standpunkt der Reparationsfrage zusammenfassend dargestellt sei1. Die deutschen Missionschefs seien beauftragt, hiervon den Gläubigerregierungen vor der Vorbereitung auf die Lausanner Konferenz Kenntnis zu geben2. Das Reichskabinett werde sich in einer späteren Sitzung mit der Reparationsfrage noch eingehender zu befassen haben3.

1

Über die Aussprache im reparationspolitischen Ausschuß (3. 6., vgl. unten Anm. 2) nichts ermittelt. Die „Anweisung“ war in der vorangegangenen Chefbesprechung (Dok. Nr. 4, dort bes. Anm. 2 und 3) eingehend beraten worden.

2

Die „Anweisung“ (Überschrift: „Aufzeichnung für die Unterredung des Herrn Reichsaußenministers mit Herrn MacDonald. Aufgrund der Beratungen in dem Reparationsausschuß der Reichsregierung am 3.6.1932“) wurde vom AA am 6. 6. den dt. Missionen in London, Paris, Rom und Brüssel mit der Bitte zugeleitet, die dortigen Regierungen von den darin niedergelegten Auffassungen der RReg. über die Lausanner Konferenz zu unterrichten. Sie ist gedr. in ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 110 (Anlage). Eine Abschrift übersandte StS v. Bülow am 6. 6. an den StSRkei (R 43 I /338 , Bl. 16–23).

3

Vgl. Dok. Nr. 22.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.

Extras (Fußzeile):