2.84.1 (vpa1p): [Ergebnis von Lausanne, Aktion des Reichs gegen Preußen, Verhältnis zwischen Reich und Ländern, Reichsreform]

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[Ergebnis von Lausanne, Aktion des Reichs gegen Preußen, Verhältnis zwischen Reich und Ländern, Reichsreform]

Um 10. 45 Uhr begrüßt Herr Staatspräsident Bolz die erschienenen Herren und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Besprechung einen Schritt vorwärts führen möge auf dem Wege der Verständigung zwischen Reich und Länderregierungen. Er erteilt darauf dem Herrn Reichskanzler das Wort.

Herr Reichskanzler von Papen dankt dem Herrn Staatspräsidenten Bolz und der Württembergischen Staatsregierung für die Möglichkeit, sich hier zu treffen. Er führt aus, daß die Reichsregierung es lebhaft begrüße, einen innigen Kontakt zu sehen zwischen Reich und Länderregierungen. Er freue sich, mit seinen folgenden Ausführungen die Herren Ministerpräsidenten über die Geschehnisse der letzten Zeit ins Bild setzen zu können. Die Entscheidung über die Frage einer endgültigen Regelung des Reparationsproblems oder eines Scheiternlassens der Lausanner Konferenz mit allen Folgen für die Verschärfung der Weltwirtschaftslage und damit der Lebensmöglichkeiten des deutschen Volkes konnte niemals und in keiner Weise von irgendwelchen innerpolitischen Erwägungen aus getroffen werden. Dafür konnten nur die Erwägungen maßgebend sein, die die Gesamtlage des deutschen Volkes betreffen. Es sei nicht so gewesen, als ob wir, wie es die deutsche Öffentlichkeit seit langem angenommen hatte, etwa 100 Meter vor dem Ziel einer Lösung gestanden hätten3, einer Lösung, die einen Strich durch unsere erst vor 2 Jahren gegebene Unterschrift zur Leistung[296] von über 35 Milliarden Mark mit einer jährlichen Zahlung von fast 2 Milliarden bedeutet hätte. Gewiß haben die Tatsachen ergeben, daß dieser vor 2 Jahren von uns unterschriebene Vertrag4 unerfüllbar ist. Aber ebensowenig wie wir mit einem einseitigen Akt die von früheren Regierungen seit 1918 gegebenen Unterschriften auslöschen können, ebensowenig war dies mit den feierlichen Verpflichtungen möglich, die von den damals regierenden Parteien im Namen des deutschen Volkes eingegangen waren. Die heutige Regierung hatte einfach eine Lage zu liquidieren, welche von allen früheren Regierungen seit der Unterschrift unter das Diktat von Versailles geschaffen war. Die Frage, ob diese Lage dadurch liquidiert werden kann, daß Deutschland die Gültigkeit seiner Unterschrift in Abrede stellt und sich damit gleichsam außerhalb der internationalen, für Kultur- und Rechtsfragen geltenden Normen stellt, muß ich mit einem glatten Nein beantworten. Es blieb also für ein großes Volk von Selbstachtung nur der Weg der Verhandlungen auf Grund der tatsächlich festgestellten Gegegebenheiten. Die deutschen Unterhändler glauben, daß sie auf diesem Wege ein Resultat erzielt haben, das einen großen Fortschritt bedeutet. Der Pakt von Lausanne5 bedeutet das völlige Ende des Systems der Reparationen, der einseitigen Zahlungen ohne Gegenwert. Wenn es auch nicht gelungen ist, einen völligen Strich unter die deutschen Leistungen zu machen, so möchte ich doch glauben, daß die in Lausanne erzielte Lösung eine solche ist, daß sie die wirtschaftliche Gesundung Deutschlands und der Welt nicht nur nicht in Frage stellt, sondern vielmehr zur Voraussetzung hat. Nach dem übereinstimmenden Urteil aller maßgeblichen Fachleute wird es überhaupt höchst zweifelhaft sein, ob in dem vorgesehenen Zeitraum von 12 Jahren nach der bekannten 3jährigen Schonfrist die Schuldverschreibungen in Höhe von 3 Milliarden RM zu den bekannten Bedingungen auf dem Weltmarkt untergebracht werden können. Können sie aber untergebracht werden, so würde das bedeuten, daß Deutschland sein völliges finanzielles und ökonomisches Gleichgewicht in jeder Beziehung wiedergefunden hat. Der Young-Plan ist gefallen und mit ihm das viel erörterte Kapitel, das sich mit der sogenannten Sanktionsfrage beschäftigt6. Es ist nicht zu verkennen, daß die gesetzliche Verpflichtung, die wir bis zum 1. Juli d. J. eingegangen waren, d. h. die Abdeckung der Hoover-Annuität in Form einer 10jährigen Zahlung von jährlich 190 Millionen als eine absolut gesetzliche Verpflichtung auf uns lastete, und daß das Hoover-Moratorium sein Ende erreicht hatte, welches nur durch die Eingangserklärung der Gläubigermächte zu Beginn der Lausanner Konferenz verlängert worden war, und auch nur für die Dauer der Lausanner Konferenz7. Wenn also die Konferenz mit einem Mißerfolg geendet hätte, wären diese gesetzlichen Verpflichtungen ohne weiteres in Kraft getreten. Die rechtliche Lage war also folgende: Wir hatten bis zum 1. Juli 1932[297] 1,9 Milliarden – auf 10 Jahre verteilt – also jährlich 190 Millionen, zu zahlen. Jetzt nach der Lausanner Vereinbarung haben wir frühestens ab 1935 bei einer Begebung auf dem Weltmarkt von 90% von vielleicht 500 Millionen zu 5% + 1% 30 Millionen zu zahlen. Die Gegenseite bezeichnete diese Zahlung als monnaie de singe (Affengeld). Es ist weiter nicht zu übersehen, daß die Beendigung des Reparationssystems dem Reiche die volle Souveränität über die Reichsbahn und die Reichsbank zurückgegeben hat. Wenn die Weltmarktlage sich nicht innerhalb von 12 Jahren zu 90% gebessert haben sollte, dann würden wir auch diese Beträge nicht zu zahlen haben, es würde vielmehr alles gestrichen werden. Man hat in weiten Kreisen der Deutschen Regierung zum Vorwurf gemacht, sie hätte politische Forderungen aufgestellt und dadurch Fragen mit dem Reparationsproblem verquickt, die nicht am Platze seien, und ohne dabei sicher gewesen zu sein, mit einer guten Lösung heimzukommen. Es war für die Deutsche Delegation selbstverständlich, daß mit dem Fortfall der Reparationen auch der moralische Vorwand beseitigt werden mußte, der zu den Reparationen geführt hatte. Dieser Versuch mußte gemacht werden. Ich bin weiter mit Ihnen durchaus in Übereinstimmung, daß eine Beseitigung des Artikel 231 an sich nur durch einen völligen Widerruf der Mächte möglich war, die uns den Vertrag von Versailles auferlegt hatten. Aber ich frage mich doch, ob es nicht ein weiterer Schritt zur Beseitigung der Diskriminationen gewesen wäre, wenn in den Verhandlungen, wie es durchaus möglich schien und wie uns von einer Reihe von Ländern zugesagt war, der Teil VIII, der Artikel 231 als offiziell gestrichen betrachtet worden wäre. Sie wissen, welche Hindernisse sich in der letzten Stunde dieser Auffassung einer Anzahl von Mächten entgegengestellt haben8. Für uns – das bedarf keines weiteren Hinweises – ist mit dem Fortfall des Teils VIII des Versailler Vertrages auch dieser Artikel gestrichen worden. Ich habe in Lausanne immer und immer wieder darauf hingewiesen, daß die Voraussetzung für die Befriedigung der Welt nicht nur in der Beseitigung der Reparationen allein liegen könne, daß vielmehr eine wesentliche Voraussetzung zur Wiederherstellung des Vertrauens in der Welt darin liege, daß eine neue moralische Basis geschaffen werde, d. h. daß die Gründe beseitigt werden, die eben Deutschland zu der inneren geistigen Spannung geführt haben, unter der das Volk heute steht, d. i., in toto gesprochen, die Beseitigung der Diskrimination. Was in dieser Beziehung erreicht worden ist, ist wenigstens das, daß eine der großen Mächte, mit denen wir verhandelt haben, wiederholt und unmißverständlich die Berechtigung des deutschen Standpunktes anerkannt hat9. Meine Bemühungen waren darauf gerichtet, die Erneuerung des politischen Vertrauens zu schaffen und die Beseitigung des Artikel 231 unter allen Umständen durchzusetzen. Der englische Ministerpräsident erbot sich, hierbei mitzuhelfen. Da ergab sich die scharfe Stellungnahme Herriots hiergegen. Wir waren also bezüglich dieses Punktes zum Nachgeben gezwungen, um die Konferenz nicht zum Scheitern zu bringen, denn wir waren uns eingedenk, welche Bedeutung das Scheitern der Konferenz für die Weltlage bedeuten [!] würde. Herriot’s[298] Stellung war die, daß Deutschland unbedingt noch eine Endzahlung leisten müsse. Diese Zahlung bewegte sich zwischen 8 und 4 Milliarden. Der Italiener war der Auffassung, daß man über die Reparationen mit einem coup d’éponge hinweggehen müsse; er konnte sich aber nicht durchsetzen. Unser Angebot bestand darin, daß wir schließlich uns bereit erklärten, die Hoover-Annuität, also 2 Milliarden, zu zahlen. Auf Drängen Englands erweiterten wir unser Angebot auf 3 Milliarden. Nach Auffassung der deutschen Delegation kann Deutschland mit diesem Ergebnis zufrieden sein. Wir haben Glückwünsche aus allen Teilen der Welt erhalten. Nur aus parteipolitischen Gründen hat man in Deutschland diesen Erfolg des Ergebnisses von Lausanne nicht gelten lassen wollen. Gewiß ist das Ergebnis der Lausanner Konferenz durch das sogenannte gentlemen agreement10 und den Konsultativ-Pakt11 abgeschwächt worden. Wir haben auf die Frage über den Konsultativpakt noch keine endgültige Antwort gegeben, sondern warten zunächst noch die Antwort auf das Schreiben des Herrn Reichsaußenministers an den englischen Außenminister Sir Simon ab. Die Antwort ist noch nicht eingegangen12. Wir nehmen aber an, daß dieser ganze Pakt[299] gewissermaßen im Sande verlaufen wird. Denn wenn von Portugal bis Polen die einzelnen Staaten ihm zustimmen, dann wird er bedeutungslos.

3

Anspielung auf die viel zitierte Wendung Brünings aus seiner RT-Rede vom 11.5.32 (Text: Horkenbach 1932, S. 146 f.). Vgl. hierzu Morsey, Zur Entstehung, Authentizität und Kritik von Brünings „Memoiren 1918–1934“, S. 37 ff.

4

Das Haager Abkommen über die Annahme des Young-Planes vom 20.1.30 (RGBl. II, S. 39 ).

5

Zum Inhalt des Vertragswerks s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 56.

6

Bezieht sich offenbar auf die anläßlich der Unterzeichnung des Haager Abkommens (vgl. oben Anm. 4) abgegebene Erklärung der Gläubigermächte, daß sie im Falle der Nichteinhaltung des Abkommens durch Dtld. „ihre volle Handlungsfreiheit wiedergewinnen“ würden, „um die Ausführung der sich aus dem neuen Plane ergebenden Verbindlichkeiten des Schuldnerlandes sicherzustellen“ (RGBl. 1930 II, S. 103  ff.).

7

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 31.

8

Vgl. Dok. Nr. 50, P. 1; 56.

9

Gemeint ist Großbritannien.

10

Vgl. Anm. 13 zu Dok. Nr. 56.

11

Vgl. dazu Dok. Nr. 38, dort bes. Anm. 9; 40; 46, P. 2. – Am 13. 7. hatten Außenminister Simon (im brit. Unterhaus) und Ministerpräsident Herriot (vor den vereinigten Ausschüssen der frz. Kammer) bekanntgegeben, daß während der Lausanner Konferenz (5. 7.) ein u. a. wie folgt lautender „Accord de Confiance“ (deutscherseits fast durchweg „Konsultativpakt“ genannt) abgeschlossen worden sei: „1) In Übereinstimmung mit dem Geist der Völkerbundssatzung beabsichtigen sie, Ansichten miteinander in völliger Offenheit auszutauschen und einander gegenseitig unterrichtet zu halten über alle Fragen, die zu ihrer Kenntnis gelangen, soweit sie im Ursprung der Frage ähnlich sind, die jetzt so glücklich in Lausanne geregelt worden ist. Es ist ihre Hoffnung, daß andere Regierungen sich diesem Verfahren anschließen werden. 2) Sie beabsichtigen, zusammen mit anderen Delegationen in Genf zu wirken, um eine Lösung der Abrüstungsfrage zu finden, die vorteilhaft und billig für alle in Betracht kommenden Mächte sein wird. 3) Sie werden miteinander und anderen interessierten Regierungen bei der sorgfältigen und praktischen Vorbereitung der Weltwirtschaftskonferenz zusammenwirken.“ (Schultheß 1932, S. 415; engl. Text: Documents on British Foreign Policy, Second Series, Vol. III, Dok. Nr. 189 (Anlage); frz. Text: Documents Diplomatiques Français, 1. Serie, Bd. I, Dok. Nr. 16 (Anlage II)). – Zur Reaktion der internationalen Presse auf dieses Abkommen, das von Herriot am 13. 7. als „Wiedergeburt der Entente cordiale“ bezeichnet worden war, einige WTB-Berichte in R 43 I /339 , Bl. 56–58. – Über eine Unterredung mit dem brit. Außenminister in Genf am 15. 7. berichtete Dufour-Feronce am 16. 7. nach Berlin: „Simon verwahrte sich gegen Gedanken, englisch-französischer Vertrauenspakt bedeute Wiederaufleben Entente cordiale. Je eher Deutschland sich anschlösse, desto besser würde Effekt sein, sowohl seines Erachtens in deutschem Interesse, als sicher auch für den Pakt selbst, dessen Zweck sei anzudeuten, daß die Paktbeteiligten gewillt seien, alle europäischen Schwierigkeiten, wie z. B. die deutschen Grenzfragen, die den Frieden störten und den Wiederaufbau hinderten, in a friendly spirit zu regeln.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM 18, Nr. 3, Bl. 44–46).

12

Am 18. 7. hatte Neurath an Simon geschrieben: „The publication of the Gentlemen Agreement and of the Consultative Pact produced the greatest surprise in almost all countries and led to a discussion which appears to me to be very dangerous for the future development. […] I fear, that we will have a repitition of what we went through last year on the occasion of the Hoover Moratorium. At that time, improvement which appeared at the beginning to proceed from the publication of the plan, was destroyed through the quarrel regarding its realisation. If the understanding now arrived at on the reparation problem experiences a similar fate, then I do not know how we can possibly be able to surmount the present difficulties. […] It would be therefore really most desirable if both these Governments would find the opportunity to remove again from the fortunate results of the Lausanne Conference the shadows which have now fallen on it.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM 18, Nr. 3, Bl. 49–50). – Simon antwortete Neurath erst am 28. 7., drei Tage nachdem Dtld. seinen Beitritt zum Konsultativpakt erklärt hatte (Schultheß 1932, S. 416): Nachem „Graf Bernstorff’s communication with the Foreign Office regarding the so-called Consultative Pact“ so erfolgreich verlaufen sei, sei er, Simon, „very glad that any doubts there may have been about Germany’s adhesion have been cleared away and that the Declaration has thus been given the general character which we always designed for it.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM 18, Nr. 3, Bl. 101).

Der Reichskanzler führte zum Schluß aus, daß Deutschland durch die Befreiung von den Tributlasten seine Handlungsfreiheit im außenpolitischen Sinne völlig wiedererlangt habe, und daß es jetzt den Kampf um die Gleichberechtigung in Genf fortsetzen werde. In dieser Hinsicht habe Botschafter Nadolny von ihm ganz bestimmte Anweisungen erhalten.

Auf eine Zwischenfrage erklärte der Reichskanzler, daß er dem Präsidenten der Konferenz die Frage vorgelegt habe, was geschehe, wenn eine Macht nicht ratifizieren würde. Der Präsident habe ihm erklärt, daß dann sofort eine neue Konferenz einberufen werden würde. Die Rechtslage wäre dann die gleiche wie vor dem Hoover-Moratorium, da diese Feststellung in das Protokoll der Konferenz aufgenommen sei13.

13

Erklärung MacDonalds in der vierten Lausanner Plenarsitzung am 8. 7. Vgl. dazu Dok. Nr. 56, dort bes. Anm. 13.

Staatspräsident Adelung bemängelte den deutschen Vorschlag bezüglich der Höhe der Zahlungen.

Auf die Frage des Württembergischen Staatspräsidenten Bolz, ob Hoffnung bestehe, daß der Vertrag ratifiziert werde, erwiderte der Reichskanzler daß England hoffe, daß eine Einigung bezüglich der interalliierten Schulden mit Amerika erfolgen werde. Dabei sei Voraussetzung die Wiederwahl Hoovers. England hoffe, daß man bei einer Wiederwahl Hoovers bereits im November zu einem Abschluß kommen werde. Werde letzterer nicht wiedergewählt, so könnten die Verhandlungen erst im März aufgenommen werden. Jedenfalls werde unsere Lage durch eine Nichtratifizierung des Vertrages nicht verschlechtert werden.

Auf eine Zwischenfrage des Bürgermeisters Spitta (Bremen), wann Deutschland ratifizieren werde, erwiderte der Reichskanzler daß Deutschland warten könne, bis die anderen Staaten ratifiziert hätten.

Ministerpräsident Held (Bayern) meinte, daß durch die Wiederwahl Hoovers Deutschlands Lage sich verbessern könne; damit sei die Frage, ob Deutschland ratifizieren solle, vorläufig müßig. Wir würden besser tun, dazu gar nicht Stellung zu nehmen.

Der Bayerische Ministerpräsident kam sodann auf die Erklärung des Reichskanzlers a. D. Brüning zurück, wonach dieser erklärt haben soll: Deutschland werde nicht mehr zahlen14, weil Deutschland bereits zu viel gezahlt hätte. Die deutsche Delegation hätte deshalb in Lausanne kein weiteres Angebot mehr machen dürfen. Deutschland hätte die anderen zwingen müssen, auf jede Zahlungsforderung zu verzichten. Im übrigen erkannte der Bayerische Ministerpräsident die positiven Erfolge der Lausanner Konferenz an; er bemängelte aber die Art unserer Taktik bezüglich des Durchblickenlassens, daß wir zahlen werden. Er kam zu dem Ergebnis, daß Lausanne außen- und innenpolitisch keine Förderung bedeute. Dies sei für Deutschland sehr betrüblich.

14

Erklärung Brünings gegenüber Sir Horace Rumbold am 8.1.32 (ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 168).

[300] Der Reichskanzler betonte, der englische Ministerpräsident habe ihm erklärt, daß, wenn die Äußerung Brünings nicht gefallen wäre, die Konferenz 6 Monate früher hätte stattfinden können. Die alliierten Länder hätten es abgelehnt, eine einseitige Streichung von Verträgen entgegenzunehmen. Die Lage sei für ihn bei Beginn der Konferenz deshalb äußerst erschwert gewesen. Reichskanzler Brüning hätte nicht sagen müssen: wir werden nicht zahlen, sondern wir können nicht zahlen. Der Reichskanzler weist sodann vertraulich auf eine Äußerung Herriot’s ihm gegenüber hin, wonach der französische Botschafter in Washington an Herriot telegraphiert hätte, daß Stimson ihm erklärt habe, Amerika werde nicht dulden, daß Deutschland ohne eine Restzahlung die Lausanner Konferenz verlasse15. Die Schule Schachts dürfe nicht Geltung bekommen.

15

Vgl. Dok. Nr. 46, P. 2.

Der Württembergische Staatspräsident Bolz verteidigte die Äußerung Brünings. Er zitiert die „Frankfurter Zeitung“, wonach Brünings Äußerung dahin zu verstehen sei, daß Deutschland nicht zahlen könne.

Hierzu äußerte sich Freiherr von Lersner: Er erklärte, daß nach der ersten Äußerung Brünings in Paris Extrablätter verteilt worden seien mit dem Text: „Deutschland will nicht mehr zahlen“. Dadurch sei nach seinen Informationen die Vertagung der ersten Konferenz im Januar erfolgt.

Reichsarbeitsminister Dr. Schäffer verbreitete sich hierauf noch über die Zahlen, und daß der Layton-Plan von Anfang an nicht von Deutschland angenommen worden sei. Erst im letzten Stadium hätten wir uns dem Layton-Plan genähert16. Der Reichsbankpräsident sei nach seiner Auffassung der Meinung, daß England alle Hebel in Bewegung setzen werde, daß der Vertrag ratifiziert werde, da England zur Zeit à la hausse läge und diesen Zustand nicht verschlechtern wolle.

16

Vgl. dazu Anm. 8 zu Dok. Nr. 56.

Bürgermeister Petersen hält die Abschlüsse von Lausanne für einen guten Fortschritt.

Damit ist der erste Teil des Programms erledigt.

Vorgänge in Preußen17.

17

Vgl. oben. Anm. 1.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Reichsregierung mit wachsender Besorgnis die Lage in Preußen betrachtet habe. Am 20. Mai 1932 sei die alte preußische Regierung freiwillig zurückgetreten. Die Bildung einer neuen Regierung sei erschwert worden durch die Änderung der Geschäftsordnung. Seine Bemühungen auf Bildung einer neuen preußischen Regierung hätten Anfang Juni eingesetzt18. Die Nationalsozialisten hätten sich bereit erklärt, hierbei mitzuwirken. Gescheitert seien seine Bemühungen am Zentrum. Durch diese Konstellation hätten sich zwei Fronten herausgebildet, erstens: die Front der Rechtsparteien, und zweitens: die antifaschistische Front, die – er scheue nicht, es auszusprechen – vom Zentrum bis zu den Kommunisten gehe. Die letztere Front habe es sich zur Aufgabe gemacht, gegen die jetzige Reichsregierung vorzugehen.[301] Der Reichskanzler verwies auf den Beschluß der Konferenz von Brandenburg, bei der Thälmann, die SPD und die Eiserne Front einmütig zusammenstanden in bezug auf die Bildung von gemeinsamen Demonstrationen. Diese Konstellation halte er für staatsgefährdend, insbesondere deshalb, weil sie Unterstützung durch die preußischen Behörden gefunden habe. Zu seinem Bedauern müsse er erklären, daß der frühere Preußische Minister des Innern, Severing, der über den Parteien stehen müsse, seinen Standpunkt verlassen habe. Der Reichskanzler wies sodann auf die Unterredung von Staatssekretär Abegg mit dem kommunistischen Abgeordneten Torgler19 hin und erwähnte dabei, daß Waffenscheine an kommunistische Organisationen ausgegeben worden seien. Der Reichskanzler verwies ferner auf die Rede des Ministers Severing, welche darin gipfelte: „fort mit der Regierung Papen“, und auf die Rede des ehemaligen Polizeipräsidenten Grzesinski, der mit der Entfesselung des Bürgerkriegs gedroht habe. Der Reichskanzler berichtete sodann von dem aufreizenden Bild in der „Reichsbanner-Zeitung“, das sogar den Reichspräsidenten von Hindenburg anklage, und von der Rede des Reichsbannerführers Breuer, der – noch dazu als ein Angestellter der Reichszentrale für Heimatdienst – auch die Äußerung getan habe, daß die Reichskanzlei telephonisch überwacht werde.

18

Vgl. Dok. Nr. 10.

19

Vgl. Dok. Nr. 66.

Mit steigernder Sorge habe die Reichsregierung die Vorgänge in Altona20 verfolgt, welche nur auf eine ungenügende Aktionsfähigkeit der Altonaer Polizei zurückzuführen seien.

20

Dok. Nr. 67.

Der Reichskanzler betonte weiter, daß die Tagung des Internationalen Transportarbeiter-Verbandes in Altona, einer rein kommunistischen Bewegung, trotz der Warnung der Hamburger Polizei gestattet worden sei. Die vollkommene Unsicherheit im preußischen Beamtenkörper und in der Schupo habe letzten Endes der Reichsregierung Veranlassung gegeben, in Preußen durchzugreifen, um Schlimmeres zu verhindern. Der Reichspräsident habe deshalb die Verordnung, den Reichskanzler als Kommissar für Preußen zu bestellen und den Preußischen Ministerpräsidenten Braun und den Preußischen Minister des Innern Severing abzusetzen, vollzogen. Die Reichsregierung habe beabsichtigt, mit den übrigen preußischen Ministern zusammenzuarbeiten. Bei der Besprechung am 20. Juli mit den Staatsministern Hirtsiefer, Severing und Klepper21 habe Staatsminister Severing, nachdem den Herren Mitteilung von der Notverordnung des Reichspräsidenten gemacht worden sei, erklärt, daß diese Notverordnung nicht verfassungsmäßig sei und er nur der Gewalt weichen wolle. Er, der Reichskanzler, habe Herrn Severing erklärt, er müsse sich der Anordnung des Reichspräsidenten fügen. Erst durch die Äußerung Severings, daß er sich nur der brachialen Gewalt unterwerfern werde, sei die Reichsregierung in die Lage versetzt worden, über Berlin und die Mark Brandenburg den Ausnahmezustand zu verhängen. Diese Maßnahme falle deshalb lediglich Herrn Minister Severing zur Last. Nachdem die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums mit Schreiben vom 20. Juli dem Reichskanzler erklärt hatten, daß sie die Notverordnung[302] des Reichspräsidenten nicht anerkennen (der Reichskanzler verliest das Schreiben22), sah er sich als Reichskommissar für das Land Preußen genötigt, die sämtlichen preußischen Minister Ihrer Amtsfunktionen zu entheben. Gleichzeitig damit ging die Amtsenthebung des Polizeipräsidenten Grzesinski, des Polizeivizepräsidenten Weiß und des Polizeikommandeurs Heimannsberg vor sich. Der Herr Reichskanzler erwähnt weiter die Betrauung des Oberbürgermeisters Dr. Bracht mit seiner Stellvertretung, einer Persönlichkeit, die auf dem Gebiete des Verwaltungswesens einen guten Ruf genieße und die Gewähr dafür leiste, daß in Preußen in Zukunft keine Parteipolitik getrieben werde. Es sei beabsichtigt, in Preußen Personalveränderungen nur in eng begrenztem Rahmen vorzunehmen23. Der Reichskanzler erklärte, daß diese Maßnahmen gegen die Preußische Staatsregierung in den übrigen Ländern starke Beunruhigung hervorgerufen hätten. Er erkläre aber ausdrücklich, daß die Reichsregierung nicht beabsichtige, irgendwie in einem anderen Land ähnlich vorzugehen, da hierzu keine Gründe vorlägen. Er betonte, daß in Preußen nicht vorgegangen sei, weil nur eine geschäftsführende Regierung vorhanden sei, sondern weil Ruhe und Ordnung nach Auffassung der Reichsregierung in diesem Lande gefährdet sei. Es sei dagegen seine Auffassung, daß die Staatsregierungen in den anderen Ländern in den besten Händen seien. Die Reichsregierung bitte, in den getroffenen Maßnahmen nicht die Absicht zu erblicken, eine Schwächung der Länder vorzunehmen, sondern im Gegenteil eine Stärkung der Länder. Er verwies dabei auf seine letzte Rundfunkrede24. Der Bayerische Ministerpräsident habe in einer seiner Wahlversammlungen erklärt, daß er (der Reichskanzler) zwar wortföderalistisch, aber tat-unitaristisch sei. Er müsse diese Äußerung auf das entschiedenste zurückweisen. Die Herren in Süddeutschland könnten nicht ermessen, wie wesentlich in Preußen sich die Verhältnisse geändert hätten. Der Reichskanzler zitierte dann aus den „Münchener Neuesten Nachrichten“ Nr. 196 die Stelle: „… und wir behaupten, der föderalistische Aufbau des Deutschen Reiches und mit ihm das Reich selbst können nur gerettet werden, wenn man den Dualismus Reich – Preußen beseitigt, der wie Schwamm in seinen Mauern ist.“ Der konstruktive Fehler der Weimarer Verfassung sei der Urgrund dieses Konfliktes, und er stelle jetzt die Frage: ist es notwendig, daß die Länder diesen Konflikt so ernst nehmen? Als Reichskanzler beantworte er diese Frage mit nein. Wir müßten in der Staatspolitik neue Wege gehen, und wir müßten für unser Volk eine neue Lebensgrundlage geistiger und wirtschaftlicher Art zu schaffen suchen. Die geistige Wende der Zeit verlange neue geistige Fundierung der Staatsführung.

21

Dok. Nr. 69 a und b.

22

Dok. Nr. 71.

23

Vgl. Dok. Nr. 76 und 80.

24

Vom 20. 7. abends. Vgl. Anm. 15 zu Dok. Nr. 73.

Der Bayerische Ministerpräsident Held dankt dem Herrn Reichskanzler für seine Ausführungen und wünscht, daß die Frage, die so bedeutungsvoll geworden sei, in diesem Kreise leidenschaftslos eingehend besprochen werden könne, und er gebe der Hoffnung Ausdruck, daß man zu einer einheitlichen Auffassung komme. Er wolle nicht das Vorgehen der Reichsregierung für unberechtigt[303] erklären, er bemängele nur die Art der Entscheidung. Wenn die Sicherheit gefährdet sei, habe die Reichsregierung das Recht einzugreifen; aber die Entscheidung sei dahin gefallen, daß der Reichskommissar sich an die Stelle der Rechte und Funktionen der Länderregierungen gesetzt habe. Darin erblicke er eine Verfassungswidrigkeit. Der Reichskommissar könne wohl neben die Minister gestellt werden, aber er könne nicht über sie gesetzt werden. Die Dinge hätten sich so gestaltet, als wenn Landeshoheitsrecht unter das Reichsrecht gestellt werde. Er wünsche Klarheit, wie weit das Reich gehen könne bei Bestellung eines Reichskommissars. Er betrachte es ferner für unmöglich, daß der Reichskommissar Minister absetze und entlasse und zu gleicher Zeit die ganze Landesregierung für sich in Anspruch nehme. Bei Anrufung des Staatsgerichtshofs stelle sich die Bayerische Regierung nicht vor die Kommunistische Partei. Dagegen möchte er annehmen, daß die sogenannte kommunistische Gefahr erst durch die Lockerung, die seit 3 Wochen eingetreten sei, verstärkt worden sei. Was vor 6 Wochen für Bayern noch eine Tugend gewesen wäre, müsse jetzt als ein Verbrechen angesehen werden. Alle diese Fragen seien für Bayern lediglich Rechtsfragen, und entscheidend bleibe, ob dieser Rechtsgrundsatz festgehalten oder ob er verlassen werden solle. Durch die Bestellung des Reichskommissars sei man zu einem generellen Angriff auf die Rechtsgrundlage der Länder übergegangen. Der Bayerische Ministerpräsident wirft in diesem Stadium der Verhandlung die Frage auf, was aus der Tätigkeit des Reichsrats werden solle. Dieser vertrete zwei Interessen: erstens die des Reichs, zweitens die der Länder. Der Reichskanzler könne aber nicht preußische Stimmen für sich im Reichsrat in Anspruch nehmen. Das würde eine völlige Verkennung der Grundlagen des Reichsrats überhaupt bedeuten. Er halte es für unmöglich, daß jetzt eine Sitzung des Reichsrats stattfinden könne, bevor diese Frage geklärt sei, da das Land Preußen jetzt keine Stimme für sich abgeben könne. Daraus folge, daß die Frage in kürzester Zeit seine Regelung finden müsse.

Der Bayerische Ministerpräsident bemängelte sodann die Gerichte und erklärte sie für nicht mehr intakt. Bei den Gerichtsentscheidungen habe man häufig das Gefühl des Ertrinkens. Wolle man jetzt die Frage des Dualismus Preußen – Reich behandeln, dann wäre damit auch die Frage der Reichsreform in Angriff genommen. Er sei kein Gegner der Reichsreform. Staatsrat Schmelzle habe seinerzeit zuerst die Frage der Reichsreform gestellt, und zwar in seiner Rede vom 18. Januar 1928. Schon damals habe Bayern deutlich gesagt, wie es sich das Verhältnis zwischen Reich und Ländern denke. Er zitiert die „Deutsche Allgemeine Zeitung“. Er stelle daher jetzt die Frage, ob die Maßnahmen so gedacht seien, um ein Vorwärtstreiben der Reichsreform zu ermöglichen, dann hätten die Länder das Recht und die Verpflichtung zu fragen, was das Reich beabsichtige.

Er möchte bei dieser Gelegenheit folgenden Vorfall erwähnen: am vergangenen Dienstag (19. Juli) sei in seinem Auftrage bei der Reichskanzlei angefragt worden, ob am nächsten Tage evtl. der Ausnahmezustand erklärt werden würde. Daraufhin sei dem Fragesteller der Bayerischen Gesandtschaft von der Reichskanzlei erwidert worden, die Frage sei nicht akut. Trotzdem sei am nächsten Tage der Ausnahmezustand erklärt worden. Er möchte hierbei betonen, es[304] sei schwer zu glauben, daß das ein zufälliges Zusammentreffen sei. Die bekannte Äußerung „der Reichskanzler firmiert, ein anderer Herr signiert, und ein dritter Herr, nämlich Hitler, diktiert“ sei wohl nicht ganz unangebracht. Daher möchte er jetzt die Frage stellen: ist die Reichsregierung in jeder Hinsicht frei? Was ist das Ziel der Reise und wie sieht der Weg aus, der bei der Reichsreform mit den Ländern beschritten werden soll? Hierüber bestehe bei Bayern großes Mißtrauen. Er bitte die Reichsregierung, ganz offen zu dieser Frage Stellung zu nehmen und mit aller Deutlichkeit sich zu äußern.

Bezüglich der Stellungnahme zu den Kommunisten bemerkte der Bayerische Ministerpräsident, daß nicht alles auf das Schuldkonto der Kommunisten zu setzen sei, sondern auch andere Parteien hätten vielfach einen provokatorischen Standpunkt eingenommen, der die Grundlagen unseres öffentlichen Lebens auf das stärkste bedrohe.

Er fasse seine Wünsche dahin zusammen: Zusammenarbeit auf dem Boden des Rechts und im Respekt vor der Verfassung, die das deutsche Volk sich gegeben habe. Er mache keine Reichsreform mit, die die Länder abschaffen wolle.

Der Sächsische Ministerpräsident Schieck erklärte, daß seine Regierung überrascht worden sei durch die Bestellung des Reichskommissars, aber der Reichskanzler trage dafür die Verantwortung, und letzten Endes habe der Staatsgerichtshof zu entscheiden. Wenn in Preußen sich die Sozialdemokraten mit den Kommunisten verbunden haben sollten, so sei in Sachsen gerade das Gegenteil der Fall. Er verweise auf die Reichsexekutive in Sachsen im Jahre 1923, die vom Reichspräsidenten Ebert und den Reichsministern Stresemann und Sollmann durchgeführt worden sei25. Damals sei die Rechtslage die gleiche wie jetzt gewesen. Er befürchte nur, daß dieser Fall Schule machen könne. Er erblicke in den getroffenen Maßnahmen eine Reichsreform auf halbem Wege. Er hoffe, daß diese Maßnahme nur vorübergehender Natur sei und möchte sich auch den Bedenken des Ministerpräsidenten Held wegen der Ausschaltung des Reichsrats anschließen. Er hoffe, daß die Wahl am 31. Juli unbedingt durchgeführt werde. Die kommunistische Partei müsse mit allen Mitteln bekämpft werden, aber seine Regierung wünsche nicht, daß es zu einem Verbot der Gesamtpartei komme.

25

Hierzu vgl. diese Edition: Die Kabinette Stresemann I/II (Sachregister: Sachsen, Reichsexekution).

Staatspräsident Bolz beschränkte sich auf kurze Ausführungen. Auch er wünschte, daß die Reichstagswahl nicht verschoben werde und sprach sich gegen ein Verbot der kommunistischen Partei aus.

Der Reichskanzler und Reichsminister des Innern Freiherr von Gayl bestätigten dieses.

Bezüglich des Vorgehens der Reichsregierung teilte Staatspräsident Bolz die rechtlichen Ausführungen, die von dem Vorredner gemacht worden seien. Er glaube nicht, daß davon die Rede sein könne, daß in Preußen ein offener Widerstand gegen die Reichsregierung ausgebrochen wäre. Er halte deshalb die[305] Anwendung des Artikel 48 Abs. 1 (Reichsexekutive26) für bedenklich. Für ebenso bedenklich halte er es, daß der Reichskommissar unmittelbar mit dem Amt eines preußischen Ministers betraut worden sei. Aus dieser Maßnahme könne sich leicht ein mangelndes Vertrauen zur Reichsregierung entwickeln. Die Württembergische Staatsregierung habe sich an den Staatsgerichtshof gewandt, um vor allem die Frage nachprüfen zu lassen, ob eine tatsächlche Verfehlung der Preußischen Landesregierung vorliegt. Liege eine solche nicht vor, dann seien die Länder einfach schutzlos jeder Reichsregierung ausgeliefert. Bei dieser Gelegenheit möchte er auch die Rundfunkfrage erwähnen. Auch hier habe die Württembergische Staatsregierung das gleiche beängstigende Gefühl, daß eine Zentralisierung von Berlin eintrete und daß die Länder nichts mehr zu sagen haben sollen27. Wenn der Wind einmal von einer anderen Seite wehen werde, dann werde die Reichsregierung erst sehen, wie sie fehlgegangen sei.

26

Richtig: Reichsexekution.

27

Zur Neuregelung des Rundfunks s. Dok. Nr. 63, P. 4.

Bürgermeister Petersen schloß sich den Ausführungen der anderen Herren über die Rechtsfrage an. Auch er bemängele die Art der Maßnahmen der Reichsregierung. Alles spreche gegen die Nationalsozialisten. Er zitierte hier die Altonaer Vorgänge und auch das Vorgehen gegen Staatssekretär Abegg. Vielleicht habe Minister Severing gar nichts davon gewußt, was man ihm vorwerfe, denn weder Staatssekretär Abegg noch Minister Severing seien vorher befragt worden. Ihm sei es zweifelhaft, ob die Verfassung innegehalten worden sei. Aber er befürchte, daß man durch dieses Vorgehen wieder eine schärfere sozialdemokratische Partei schaffe; früher hieße es schwarz-rot-gold, jetzt rot. Der Staatsgerichtshof habe in Ermessensfragen nicht nachzuprüfen, aber verschiedene Juristen meinten, er hätte sie bereits nachgeprüft. Für ihn sei die Frage wichtig: was geschehe, wenn der Staatsgerichtshof die Maßnahmen wieder aufhebe? Hierin liege doch eine große Gefahr bezüglich der Autorität des Herrn Reichspräsidenten. Man hätte es deshalb zu der Anrufung des Staatsgerichtshofs erst gar nicht kommen lassen dürfen. In Hamburg ständen sich die Sozialdemokraten und Kommunisten scharf gegenüber, und er glaube einfach nicht an eine Annäherung dieser beiden Parteien. Sollte es aber durch verfehlte Maßnahmen der Reichsregierung dahin kommen, dann erblicke er darin eine ganz ungeheure Gefahr für Deutschland. Er appelliere deshalb an alle Beteiligten, die Lage Deutschlands nicht unnütz zu erschweren. Er sehe in dem Auftreten der Nationalsozialisten eine der großen Gefahren. Auch er möchte deshalb die Frage aufwerfen, ob man der Nationalsozialistischen Partei etwas zugesagt habe.

Bürgermeister Petersen streifte dann die Frage der Verabschiedung der Staatssekretäre Krüger und Staudinger28. Diese beiden Staatssekretäre hätten doch wirklich nichts gegen die Sicherheit, Ruhe und Ordnung des Preußischen Staates getan. Wenn man über diese schwere Zeit hinwegkommen wolle, dann dürfen nicht Maßnahmen getroffen werden, die alles zerstören.

28

Vgl. Dok. Nr. 73, dort auch Anm. 14.

Der Badische Staatspräsident Schmitt schloß sich den Darlegungen des Vorredners[306] an. Das Problem sei politischer und rechtlicher Natur. Die Klage Badens dürfe nur politisch gesehen werden. Baden halte in unverbrüchlicher Treue zur Reichsverfassung. Was der Staatsgerichtshof entscheide, sei für Baden Recht. Er erkläre hier, daß auch Baden berechtigte Zweifel an der föderalistischen Haltung des Reichs habe. In der Regierungserklärung stehe beispielsweise kein Wort über diese Frage. Er betrachte das Vorgehen des Reichskanzlers als Eingriff in die Polizeihoheit der Länder. Die Personalunion zwischen Preußen und Reich sei nach Auffassung Badens die größte Gefahr für die Selbständigkeit der Länder. Auch er möchte die Frage gern beantwortet haben, ob die Reichsregierung an den Nationalsozialismus gebunden sei. Er glaube, es bestehe mindestens eine Art Stillhalteabkommen in dieser Beziehung. Auch bezüglich der Rundfunkfrage habe er die stärksten Bedenken. Die angesetzte Sitzung des Reichsrats müsse abgesagt werden (der Reichsminister des Innern bestätigt, daß die Sitzung bereits abgesagt sei).

Die Ursache der Unruhen in den letzten Wochen liege in der Herabminderung der Autorität der Länder und der Reichsregierung – der Länder durch die Herabminderung der Polizeihoheit der Länder, der Reichsregierung durch Aufhebung des Uniformverbots und die Wiedereinführung des Demonstrationsverbots. Er möchte deshalb die Reichsregierung bitten, nochmals die Frage des erneuten Uniformverbots, zum mindesten bis zur Wahl, durchzuprüfen. Er stelle weiter die Forderung, daß Alarmbereitschaft der S.A. und S.S.-Leute am Wahltage verboten werde, da Baden nur eine geringe Polizei habe und diesem Ansturm nicht gewachsen sei29. Auch er spreche sich gegen ein Verbot der Kommunistischen Partei aus.

29

In diesem Zusammenhang ließ StPräs. Schmitt dem RK in Stuttgart eine Aufstellung über die zahlreichen Zusammenstöße überreichen, die sich in Baden seit der zweiten VO des RPräs. vom 28. 6. (RGBl. I, S. 339; vgl. auch Dok. Nr. 41) vornehmlich zwischen Anhängern von NSDAP und KPD ereignet hatten. Im Begleitschreiben hieß es dazu u. a.: „Die Aufhebung des allgemeinen badischen Uniformverbots durch die zweite Notverordnung des Reichspräsidenten […] hat, wie erwartet, eine Steigerung der Zusammenstöße […] zur Folge gehabt. Nur durch starken Einsatz der Polizeikräfte bei den zahlreichen uniformierten Aufmärschen (die ganze badische SA in der Gesamtstärke von etwa 12 000 Mann marschierte namentlich an den Sonntagen in allen Landesteilen auf) konnten schwerere Störungen der öffentlichen Ordnung verhütet werden. […] Die Zwischenfälle haben sich nicht sowohl während der polizeilich stark gesicherten Aufmärsche ereignet, als im Anschluß daran und bei Begegnung vereinzelter Uniformierter mit politisch Andersdenkenden.“ Das „einzig wirksame Mittel, solchen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen, ist, wie die Erfahrung gezeigt hat, das Verbot des Tragens von Uniformen.“ (Schmitt an RKz. Zt. in Stuttgart“, 22. 7., in R 43 I /2701  b, Bl. 206–210).

Sodann nahm der Badische Ministerpräsident Stellung zu der rechtlichen Frage. Ihm schiene es zweifelhaft, ob man deshalb, weil Minister Severing sich geweigert hatte zurückzutreten, den Ausnahmezustand verhängen mußte. (Der Reichskanzler erwiderte, rechtlich sei nichts anderes möglich gewesen, da die Reichsregierung keine Reichspolizei habe). Er bemängele ferner die Absetzung der übrigen preußischen Minister durch den Reichskommissar. Er verweise auf Ausführungen im Deutschen Handbuch für das Staatsrecht30.

30

Gemeint ist vermutlich der Beitrag von Grau: Die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten, in Anschütz/Thoma: Handbuch des Deutschen Staatsrechts, Bd. 2, S. 274–300, worin es (S. 280) heißt: „Der Diktator muß die Tatsache des Bestandes des Landes respektieren und diesem die Möglichkeit lassen, seine von der Reichsverfassung vorausgesetzten oder geregelten Rechte wahrzunehmen. Er kann daher die Landesregierung ihrer Stellung nicht entsetzen und sie z. B. nicht daran hindern, auf Grund des Art. 33 Abs. 2 und des Art. 63 RV das Land im Reichstage und im Reichsrate zu vertreten.“

[307] Zur Frage des Reichsrats müsse er folgendes sagen: er halte es für unlogisch, daß der Reichskommissar zugleich Mitglied des Reichsrats werde31. Beispielsweise könne der Reichskommissar nicht im Namen eines Landes Darlehen aufnehmen.

31

Vgl. Dok. Nr. 76, P. 2.

In der Frage des Reichsrundfunks halte er einen Beschluß des Reichsrats für unmöglich.

Der Hessische Staatspräsident Adelung schloß sich den Ausführungen der übrigen Herren an. Auch er halte es für möglich, daß der Reichskommissar einen Minister verhaften dürfe. Er bringe seine Sorgen über die Maßnahmen der Reichsregierung zum Ausdruck und verweise auf die Presse und das sichtliche Schwinden der Staatsautorität. Es sei die Pflicht der Länderregierungen, die Autorität des Reichs mit allen Mitteln zu schützen, aber andererseits sei es Aufgabe der Reichsregierung, die Autorität der Länderregierungen nicht zu erschüttern. Er habe den Eindruck, daß die jetzigen maßgeblichen Herren der Reichsregierung den Parteien mit Mißachtung gegenüberstehen.

Auch die Hessische Staatsregierung habe mit großer Sorge die Aufhebung des Uniformverbots beobachtet und habe gewarnt davor. Er halte die Begründung für das Eingreifen gegen Preußen für gänzlich abwegig. Er bemängele ferner die Äußerung des Reichskanzlers über das Zusammengehen der Parteien vom Zentrum bis zu den Kommunisten. Staatspolitisch gesehen werde jeder Staatsmann die Partei hinter den Staat zurückstellen. Er bringe seine Sorgen deshalb hier zur Sprache. Die Reichsregierung dürfe sich wirklich nicht in irgendwelche parteipolitische Bindung begeben. Er sei aber dem Reichskanzler für seine Erklärung dankbar, daß die Wahlen unbedingt stattfinden würden. Dazu gehöre aber nach seiner Überzeugung, daß der Ausnahmezustand baldmöglichst beseitigt werde32.

32

Betrifft die VO des RPräs. zur „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Brandenburg“ vom 20. 7. Sie wurde am 26. 7. wieder aufgehoben (RGBl. 1932 I, S. 377  und 387 ).

Der Reichskanzler gibt das zu.

Hier tritt eine Pause von etwa 1½ Stunden ein.

Um 3½ Uhr wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Das Wort erhielt zunächst der Mecklenburgische Ministerpräsident Granzow. Er wies zuerst auf die Verarmung des Landes Mecklenburg hin und daß Tausende von Landwirten vor der Zwangsvollstreckung stünden, sowie ferner darauf, daß in Norddeutschland sich bereits drei nationalsozialistische Regierungen befänden und trotzdem die Beschimpfungen Hitlers immer weiter fortgingen. Diese Beschimpfungen fänden unter dem Schutz der preußischen Polizei statt. Der Staatsanwalt Hennings habe der Mecklenburgischen Regierung erklärt, daß er von Preußen den Befehl erhalten hätte, zwei Beamte der Mecklenburgischen Ordnungspolizei zu bestrafen. Die Mecklenburgische Regierung habe es als eine Entlastung empfunden, daß endlich einmal gegen die sozialdemokratische Regierung in Preußen eingeschritten werde. Er hoffe, daß nach der Reichstagswahl die sachliche[308] Arbeit wieder aufgenommen werde. Nachher solle der Staatsgerichtshof entscheiden. Er bitte die Reichsregierung, auf diesem Wege fortzuschreiten, damit Deutschland nicht untergehe. Die Schwierigkeiten, mit den Nationalsozialisten zu regieren, seien wirklich nicht so groß. Die Kommunisten wollten zerstören, aber die Nationalsozialisten wollten aufrichten. Es sei ihr Bestreben, in Deutschland wieder saubere Verhältnisse einzuführen. Die Maßnahmen der Reichsregierung seien dringend notwendig und erforderlich gewesen.

Der Vorsitzende des Thüringischen Staatsministeriums, Staatsminister Baum, hielt die Frage für wichtig, ob die Einsetzung des Staatskommissars auf Veranlassung irgendeiner Partei erfolgt sei. Er nehme an, daß der Reichskommissar vollständig unabhängig sei. Wir müßten wieder zu verfassungsrechtlichen Zuständen kommen. Durch die Ausführungen des Herrn Reichskanzlers sei ein großer Teil des bestehenden Mißtrauens zerstört worden. Es sei Pflicht der Reichsregierung, da einzugreifen, wo sie glaube, daß Maßnahmen erforderlich seien. Auch er lege alles in die Hand des Staatsgerichtshofs. Er habe allerdings nicht verstanden, warum die Reichsregierung plötzlich das Demonstrationsverbot wieder aufgehoben habe33, und er möchte gern die Gründe hierfür wissen. Er hätte diese Maßnahme nach der Reichstagswahl verstanden, aber in dieser Periode sei sie ihm unverständlich.

33

Vgl. unten Anm. 36.

Die Absicht, durch eine Reichsreform Preußen dem Reich einzuverleiben, werde in Thüringen auf die größten Bedenken stoßen. Bei einer solchen Reform würden Thüringen und Hessen nicht am besten wegkommen; die Maßnahmen würden neuen Streit verursachen, und man hätte zweckmäßigerweise einen Zeitpunkt wählen sollen, wo mehr Ruhe herrsche.

Der Mecklenburg-Strelitz’sche Staatsminister von Michael führte aus: Im Jahre 1923 habe sich kein Widerspruch gegen die Maßnahmen zur Einsetzung eines Reichskommissars für Sachsen erhoben, und die Gründe lägen heute nicht entfernt anders. Es sei auch nicht Sache des Staatsgerichtshofs, die Gründe des Herrn Reichspräsidenten für den Erlaß einer Notverordnung einer Nachprüfung zu unterziehen; eine solche Verordnung sei lediglich in das Ermessen des Reichspräsidenten gegeben. Die Reichsregierung brauche andererseits den Staatsgerichtshof nicht zu scheuen. Seine Regierung begrüße die Maßnahmen der Reichsregierung und stelle sich hinter sie.

Der Präs. Bürgermeister Löwigt (Lübeck) äußerte etwa folgendes: Er erhebe Widerspruch gegen die Notverordnung und teile die Rechtsauffassung der Ministerpräsidenten Held und Schmitt. Er halte die Maßnahmen der Reichsregierung für sachlich nicht begründet und bestreite ebenfalls ein Zusammengehen der Kommunisten und der Sozialdemokraten. Er möchte die Frage aufwerfen, wer sich nicht schon gegen die Reichsregierung gewandt habe. Die preußischen Beamten hätten sich keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht; wenn Severing schuldig sei, dann müsse er bestraft werden. Aber gegen die gesamte Preußische Regierung vorzugehen, halte er für verfehlt. Ebensowenig habe sich Ministerpräsident Braun schuldig gemacht. Deshalb sei kein zwingender Grund gewesen, gegen ihn vorzugehen. Weite Kreise der Arbeiterschaft hätten dieses[309] Vorgehen mit großer Erbitterung empfunden. Dies sei vielleicht nicht die Absicht der Reichsregierung gewesen, aber der Eindruck bleibe, und die Folgen würden sich schwer rächen. Die Maßnahmen seien nicht geeignet gewesen, den Frieden im Lande zu stärken.

Der Vertreter von Anhalt und Braunschweig, Legationsrat von Stutterheim, stellte sich hinter die Reichsregierung. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die Vertretung Preußens im Reichsrat durch den Reichskommissar nicht auf Schwierigkeiten stoßen werde.

Bürgermeister Spitta (Bremen) schilderte den scharfen Gegensatz zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten in Bremen. Durch das Vorgehen gegen die Preußische Staatsregierung sei in Bremen starke Erregung hervorgerufen. Die Regierung werde zwar Herr der Lage, er befürchte aber durch das Vorgehen die Schaffung eines Präjudizes in der Richtung, ob Mitglieder einer Landesregierung auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 abgesetzt werden dürfen. Diese Frage mache ihm große Sorgen. Sie werde vom Staatsgerichtshof entschieden werden müssen, nicht nur wegen des preußischen Falles, sondern grundsätzlich. Sollte es zu einer Entscheidung nicht kommen, dann müsse man doch an ein Ausführungsgesetz zu Artikel 48 herangehen34. Er sei dem Herrn Reichskanzler dankbar für die Erklärung, daß gegen eine Regierung, weil sie nur geschäftsführend sei, nicht herangegangen werden würde. Er sei ferner dem Herrn Reichskanzler dankbar für sein Bekenntnis zum Föderalismus35.

34

Der Versuch, das in Art. 48 Abs. 5 RV vorgesehene Ausführungsgesetz in Angriff zu nehmen, war 1926 am Widerstand des RPräs. und des RWeM gescheitert und seitdem nicht erneuert worden. Vgl. dazu diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV, Dok. Nr. 70, 116, 122.

35

Über seine Stuttgarter Ausführungen berichtete Bgm. Spitta in einer Sitzung des Bremer Senats am 26. 7.: Er habe u. a. „auf die vier Erklärungen des Reichskanzlers besonders hingewiesen, nämlich auf die Erklärung, daß die Tatsache, daß eine Regierung nur geschäftsführend sei, für sich allein keinen Grund zum Einschreiten aus Art. 48 geben könne, ferner auf die Erklärung, daß gegen andere Länder ein Einschreiten nicht beabsichtigt sei, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien, weiter auf die Erklärung, daß parteipolitische Gründe bei dem Einschreiten in Preußen nicht bestimmend gewesen seien und auch ein Einschreiten aus Art. 48 niemals rechtfertigen könnten, und schließlich auf die Erklärung, daß die Reichsregierung auf föderalistischem Boden stehe und die Eigenstaatlichkeit der Länder nicht angreifen wolle; er habe gebeten, zur Beruhigung der Öffentlichkeit diese Erklärungen in irgend einer Form in die Öffentlichkeit zu bringen.“ („Geheimprotokoll“ in StArch. Bremen R 1 a/488).

Der Oldenburgische Ministerpräsident Röver erklärte, daß seine Regierung eine reine Mehrheitsregierung darstelle. Die Reichszentralgewalt müsse da, wo es erforderlich sei, auch zur Anwendung gebracht werden. Man habe in den letzten Jahren unter der Willkürherrschaft viel gelitten. Wir lebten in einer Zeit, wo die Geister sich scheiden müßten. Jetzt müsse es zu einer Klärung kommen. Die Tatsache stehe fest, daß in Preußen Zustände eingerissen seien, die zum Eingreifen zwängen. Die Reichsautorität müsse jetzt fest bleiben, dann könne sie auch in Zukunft gegen alle Vorstöße vorgehen.

Der Reichsminister des Innern Freiherr von Gayl begann seine Ausführungen damit, daß er erklärte, er würde auf alle Anregungen, soweit es möglich sei, erschöpfend antworten. Er fühle sich dazu berufen, da er 11 Jahre im Reichsrat gewesen sei, und er empfinde es als tragisch, daß er pflichtgemäß Dinge tun müsse, die nicht im Sinne der Länderregierungen liegen.

[310] Zur Frage des Demonstrationsverbotes bemerkte er, daß der § 2 des Artikel 48 eine Milderung des Umzugsverbots enthalte. (Der Reichsminister des Innern verliest diesen Artikel)36. Er beabsichtige, im Interesse der Polizei mit dem Wahlsonntage eine Art Burgfrieden einzuführen37. Es ist richtig, daß seit seiner Amtsübernahme eine Änderung der Innenpolitik eingeleitet sei, und zwar dürfe man die Kreise, die bei der Reichspräsidentenwahl 13 Millionen aufgebracht hätten, nicht völlig ausschalten. Es sei seine pflichtmäßige Überzeugung, daß auf diesem Gebiet Wandel eintreten müsse. Diktatorisch zu regieren sei von ihm und seinen Ministerkollegen abgelehnt worden. Bei der erstmaligen Zusammenkunft der Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats solle daher der Versuch gemacht werden, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden38. Grundsätzlich sei die Legislative beim Reich, die Exekutive bei den Ländern. Er sei überzeugt, daß bei den anderen Ländern die Dinge sich eingespielt hätten. Die Tatsache der Wiederzulassung der Uniformen habe nicht dazu beigetragen, die Unruhe zu steigern. Die Kommunisten hätten ihre Fehlschläge bei der Wahl durch aktive Propaganda wettzumachen gesucht, um die Massen für sich zu gewinnen. Der Reichspräsident habe in seiner Notverordnung ausdrücklich betont, daß, wenn grobe Ausschreitungen sich herausstellen sollten, ein erneutes Umzugsverbot erlassen werden müsse39, wie es nun auch geschehen sei40. Die Aktion gegen die Preußische Regierung habe der Herr Reichskanzler so eingehend geschildert, daß er es sich versagen könne, näher darauf einzugehen. Tatsache bleibe, daß auf Grund verschiedener Geschehnisse vorgegangen werden mußte. Nach unserer inneren Überzeugung bestand die Notwendigkeit, für vorübergehende Zeit die staatlichen Machtmittel zwischen Reich und Preußen in einer Hand zu vereinigen. Der Eingriff mußte schlagartig erfolgen, wenn er Erfolg haben sollte. Die Reichsregierung sei dauernd bespitzelt worden; interne Besprechungen seien innerhalb dreier Stunden in der Presse bekannt gewesen41. Aus all diesen Gründen mußte gehandelt werden. Aber die gegenwärtige[311] Reichsregierung denke nicht daran, Folgerungen für ein anderes Land aus den Maßnahmen gegen Preußen zu ziehen. Sie habe sich auch nur schweren Herzens zu dem Ausnahmezustand entschlossen.

36

Offenbar Irrtum des Protokollanten. Nicht der Art. 48 RV dürfte verlesen worden sein, sondern der Abs. 2 des Art. 1 der „Dritten Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge“ vom 22.7.32 (RGBl. I, S. 385 ). Dieser brachte eine Milderung der „Zweiten Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge“ vom 18. 7. (§ 1 der „Zweiten Verordnung“: „Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind bis auf weiteres verboten“, ausgenommen Versammlungen, „wenn sie in festumfriedeten, dauernd für Massenbesuch eingerichteten Anlagen stattfinden und ihr Besuch nur gegen Eintrittskarten zugelassen ist“, RGBl. I, S. 355) insofern, als er „Gedenkfeiern, Trachtenfeste und sonstige Veranstaltungen, die der Förderung künstlerischer, kultureller oder heimatlicher Zwecke dienen“, von dem Verbot ausnahm.

37

Vgl. Dok. Nr. 89, P. 5.

38

Vgl. Dok. Nr. 86.

39

Gemeint ist die NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 297 ). Die Erklärung, daß im Falle schwerer Ausschreitungen neue Verbotsbestimmungen erlassen würden, war jedoch nicht in der NotVO selbst, sondern in einer am 16. 6. herausgegebenen amtl. Erläuterung enthalten. Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 26.

40

Vgl. oben Anm. 36.

41

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 57. – RIM v. Gayl hierzu in einem seine Ministertätigkeit behandelnden Memoirenmanuskript u. a.: „Es wimmelte […] in den Ministerien, besonders in der Reichskanzlei, von Berichterstattern, die auf den Korridoren und in den Vorzimmern horchten und Fragen stellten. Beamte aller Dienstgrade gefielen sich darin, mit der Presse Fühlung zu halten und sie mit Nachrichten zu versorgen, die oft sehr zweifelhaften Wert hatten und auf Vermutungen, Hörensagen, sogar auf schweren Indiskretionen beruhten.“ Und weiter: „Ganz besonders schlimme Zustände fand ich im Innenministerium vor. Hier hatten einige parteigebundene Beamte sicherlich ihre engen Beziehungen zur Parteipresse. Zwischen dem Reichsinnenministerium und den preußischen Regierungsstellen bestand fraglos sehr lebhafter Meinungsaustausch, der bei der damals herrschenden Spannung zwischen dem Reich und Preußen geradezu gefährlich war. Jedenfalls war man drüben in Preußen stets in wenigen Stunden über alle Maßnahmen unterrichtet, die das Reich plante.“ (NL Gayl  4, Bl. 64–66). – Ganz ähnlich äußerte sich Stützel in einer Sitzung des Bayer. StMin. am 24.6.32: „Die Atmosphäre in Berlin sei unglaublich; eine Geheimhaltung bestehe überhaupt nicht mehr. Die Presse erfahre aus den Zentralstellen heraus die vertraulichsten Dinge.“ (BayHStArch. Ma 99 524). – Weitere Hinweise (u. a. betr. Abhören der Ministertelefone durch das RWeMin.) s. bei Brüning, Memoiren 1918–1934, S. 395 ff.; v. Braun, Weg durch vier Zeitpochen, S. 257 f.

Der Reichsminister des Innern entwickelte sodann die Gründe, weshalb der Ausnahmezustand durchgeführt werden mußte. Es sei der Reichsregierung vorgeworfen worden, daß sie damit die sogenannte kalte Reichsreform durchbringen wollte. Die Reichsreform sei notwendig, aber es sei nicht die Absicht der Reichsregierung, im gegenwärtigen Augenblick sie in Angriff zu nehmen, und er müsse den Gedanken einer Zentralisierung Deutschlands auf das schärfste von sich weisen. Dadurch würde nur eine Periode neuer Unruhe geschaffen werden. Nach der Auffassung der Reichsregierung bleibe die Erhaltung der deutschen Länder unbedingt notwendig. Man könne höchstens hie und da auf dem Wege des Staatsvertrages vorgehen. Er denke dabei an Norddeutschland mit seinen Enklaven; mit diesen müsse man an eine gemeinsame Verwaltungsreform denken. Aber es habe nie die Absicht bestanden, Preußen als solches zu zerschlagen und die Länder aufzulösen. Dagegen wäre eine Zusammenfassung verschiedener Verwaltungszweige in Reich und Preußen zu begrüßen und seiner Auffassung nach auch ohne zu große Schwierigkeiten möglich. Wenn eine Reichsreform kommen sollte, dann würde diese selbstverständlich nur im Zusammengehen mit den Ländern erfolgen.

Der Reichsminister des Innern Freiherr von Gayl nimmt sodann Stellung zu den Ausführungen zur Notverordnung. Ein Eingreifen gegen Preußen sollte vorbeugend wirken, und es sei erst nach reiflicher Überlegung zur Durchführung gekommen. Zwei Gesichtspunkte seien maßgebend gewesen: zunächst sei der Reichskommissar vom Reichspräsidenten eingesetzt und befugt worden, falls notwendig, die Mitglieder des Preußischen Kabinetts zu entsetzen oder an der Ausübung ihres Amtes zu verhindern. Weiter sollte die Reichsregierung nicht gehen. Auf diesem Gedanken sei der § 1 der Notverordnung aufgebaut, und er glaube, den Wortlaut dieses Paragraphen vor dem Staatsgerichtshof rechtfertigen zu können. Der Reichskommissar habe vor einer schwierigen Situation gestanden. Er habe, gestützt auf das geltende Recht, den Staatsminister Severing gebeten, sich zu fügen. Darauf sei Staatsminister Severing nicht eingegangen, sondern habe vielmehr gedroht, die Reichsregierung wegen Verfassungsbruchs durch die preußische Polizei festsetzen zu lassen. Erst in diesem Augenblick hätten wir zur zweiten Waffe gegriffen und den Ausnahmezustand erklären müssen. Denn die Reichsregierung verfüge nicht über eine Reichspolizei, sondern höchstens über einen Amtsgehilfen. Erst unter Schutz des Ausnahmezustandes konnte die Verordnung des Reichspräsidenten zur Durchführung gelangen,[312] und zwar sei dies in vornehmster Weise geschehen. Es seien keine parteipolitischen Maßnahmen, die die Reichsregierung gegen verschiedene Personen ergriffen habe. Unter Mitwirkung der preußischen Staatssekretäre sei die Durchführung gelungen. Nachträglich habe sich aber gezeigt, daß in einigen unpolitischen Ressorts der Widerstand sich fortsetzte. Da sei nichts anderes übrig geblieben, als auch diese Herren aus ihren Ämtern zu entfernen. Dies sei auf Grund der preußischen Beamtenbestimmungen durchgeführt worden.

Alsdann ging der Reichsminister des Innern zur Frage der Tätigkeit des Reichsrats über. Er gebe zu, daß die Situation einer eingehenden Prüfung der Rechtslage bedürfe. Inbesondere sei die Frage zu prüfen, ob ein Mitglied des Reichsrats stimmführender Bevollmächtigter bleiben dürfe, wenn er an der Ausübung seines Amtes verhindert sei. Von 26 preußischen Stimmen seien 13 frei. Die Instruktion dieser Stimmen müsse vom zuständigen preußischen Innenminister erfolgen, nicht vom Reichskanzler. Dieser habe zwar das Recht, diese Stimmen zu instruieren, aber ob er Anspruch darauf erhebe, wisse er nicht. Es sei müßig, die Frage aufzuwerfen, ob der Reichsrat weitertagen könne oder nicht. Nach seiner Auffassung müsse er weitertagen.

Der Reichsminister des Innern gab zum Schluß der Hoffnung Ausdruck, daß nach den Reichstagswahlen wieder ordnungsmäßige Verhältnisse in Deutschland eingeführt werden könnten.

Zum Abschluß drückte der Reichskanzler den Sprechern der einzelnen Länderregierungen seinen Dank aus für das hohe staatspolitische Niveau, auf dem die Verhandlungen geführt worden seien. Er hoffe, daß die eingehenden Besprechungen zur Klärung und Beruhigung beigetragen haben. Er betonte ausdrücklich nochmals, daß eine Minderung der Länderrechte nicht beabsichtigt sei. Die Schuld an einer Minderung der Polizeihoheit, wie von verschiedenen Rednern ausgeführt worden sei, liege nicht beim Reich. Er sei dankbar für die Zusicherung der einzelnen Herren, daß sie bestrebt sein werden, sich für die Wahrung der Reichsautorität einzusetzen. Aber er müsse in diesem Zusammenhang nochmals betonen, daß der bisherige Preußische Minister des Innern sich hierzu anders ausgedrückt habe, er brauche in dieser Beziehung nur auf die Erklärungen Severings im „Vorwärts“ zu verweisen. Die Autorität der Reichsregierung liege im wesentlichen in unserem eigenen Handeln. Die Länder müßten sich selbst schützen.

Bezüglich der Reichsreform habe er aus den Darlegungen der Herren Ministerpräsidenten entnehmen können, daß keine grundsätzliche Ablehnung einer solchen von den Länderregierungen erfolgen werde. Er schließe sich in dieser Frage den Ausführungen des Herrn Reichsministers des Innern dahingehend an, daß kein Zentralismus kommen solle, und daß eine Verständigung mit den Ländern auch über dieses schwierige Problem von der Reichsregierung mit allen Mitteln erstrebt werde. Es sei beispielsweise unmöglich, an eine Finanzreform heranzugehen, wenn eine andere Regierung alles sabotiere. Die Zeit dränge nun. Wir müßten innerhalb des nächsten Jahres alles tun, um eine Angleichung an die Armut der Nation durchzuführen. Es müsse die Zeit ausgenützt werden, wenn man zu einem greifbaren Resultat gelangen wollte. Alle diese Fragen müßten aber gemeinschaftlich geregelt werden, und zwar müsse man sich mit[313] dem Reichspräsidenten zu einer Zusammenarbeit vereinigen. Der große Befreiungskampf müsse gemeinsam und geschlossen geführt werden. Er wolle mit einem Zitat des Generalfeldmarschalls von Moltke schließen: „Das einzig Sichere zur Erringung des Sieges ist die Entschlußkraft, die der Führer trägt.“

Nach diesen Worten schließt der Reichskanzler die Sitzung gegen ½6 Uhr.

Ein Redaktionskomitee, bestehend aus den Herren Reichskanzler von Papen, Freiherr von Gayl, Ministerpräsident Held, Bürgermeister Petersen und Ministerpräsident Granzow, beschließt das in der Anlage beigefügte Communiqué über die Konferenz42.

42

Das Communiqué hatte folgenden Wortlaut: „In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder, die heute unter dem Vorsitz des Reichskanzlers in Stuttgart tagte, wurden die wichtigsten Fragen der auswärtigen und der inneren Politik in eingehender, vertraulicher Aussprache, an dersich alle Minister und Ländervertreter beteiligten, erörtert. Die Konferenz nahm mit Befriedigung von der Zusicherung Kenntnis, daß die Reichsregierung durchaus auf föderalistischem Boden stehe und die Rechte der Länder in keiner Weise antasten wolle. Der Reichskanzler betonte, daß die notwendig gewordene Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen nur eine vorübergehende Maßnahme darstelle. Eine Ausdehnung dieser Maßnahme auf die anderen Länder komme nicht in Frage, weil nach Ansicht der Reichsregierung in den anderen Ländern Ruhe und Ordnung sichergestellt sind. Er erklärte namens der Reichsregierung ausdrücklich, daß die Reichstagswahlen programmäßig am 31. Juli stattfinden würden. Die Reichsregierung hoffe, den Ausnahmezustand in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen aufheben zu können. Soweit von den Ländern Bedenken gegen die Maßnahmen der Reichsregierung vorgebracht wurden, anerkannte der Reichskanzler dankbar deren sachliche Vertretung. Reichsregierung wie alle Länderregierungen waren sich darin einig, daß die Autorität der Reichsregierung und der Länderregierungen ungeschmälert aufrechterhalten werden müßte. Zu diesem Zwecke ist ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Reich und Ländern beiderseits anerkannte Notwendigkeit. Die Länderkonferenz war um 5½ Uhr beendet, und der Reichskanzler und der Reichsinnenminister kehrten am Abend nach Berlin zurück, wo sie am Sonntag früh wieder eingetroffen sind.“ (R 43 I /2328 , Bl. 230).

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